Bekommt der Arzt Geld für das Ausstellen von Rezepten?

Hallo zusammen! :)

Ich habe 2x Fragen zum Thema Arzt/Allgemeinarzt und dem Ausstellen von Rezepten.

Frage Nr. 1: Es gibt Tage, da muss ich mal zum Arzt, weil ich z. B. krank bin oder mich irgendwie verletzt habe etc. Jedoch gibt es auch Tage, da gehe ich nur fix zum Arzt (rufe vorher dort an und frage nach einem Rezept, welches ich benötige .. für ein "logischerweise" verschreibungspflichtiges Medikament) .. gehe meist 1-2 Std. später dort vorbei und hole es mir ab .. das sind dann Rezepte, die ich teilweise regelmäßig dort ausgestellt bekomme .. und es bleibt immer beim gleichen Medikament, selbe Dareichssform .. Dosierung etc .. also quasi sehen die MTA's am PC, was ich immer bekomme .. und stellen es mir schließlich aus. Unter gewissen Umständen muss auf das ein oder andere Medikament bei mir noch eine Unterschrift des Arztes drauf.

Nun .. lange Rede, kurzer Sinn .. hier die eigentliche Frage: Das Ganze läuft ja über meine Krankenversicherung .. es handelt sich in diesen Fällen ja NICHT um ein Besuch beim Arzt inkl. Sprechstunde .. sondern einzig & allein um das Ausstellen eines Rezepts. Bekommt der Arzt das Ausstellen bezahlt von der Versicherung oder so .. oder kriegt er nur für das alleinige Ausstellen des Rezepts nichts bezahlt?! (Ich hoffe, ich habe mich nicht zu doof / kompliziert ausgedrückt?)

Zu meiner 2. Frage: Ich bin z. B. bei der Sprechstunde .. weil ich krank bin (egal, was ich habe ..)

Damit ich schnell fit werde, schreibt der Doc mir nun z. B. ein Antibiotikum auf .. wenn ich das in der Apotheke abgebe, steht ja auf dem Rezept drauf, welche Dosierung, Medikament UND nicht nur mein Name, sondern auch der Name des Arztes, der mir das Medikament verordnet hat. Zudem steht dort immer die Firma / "Marke" des Medikaments drauf .. z. B. STADA oder RATIOPHARM. Ist es nun so, dass der Doc eine Provision oder kleine "Belohnung" für das Verschreiben des Medikaments von der entsprechenden Firma erhält?

Btw noch eine kurze Frage .. auch direkt dazu: Kann der Arzt selbst einsehen/nachprüfen, ob das Medikament abgeholt bzw. gekauft wurde .. oder kann das nur die Apotheke selbst? Wenn ja, sieht er auch WANN ich das Medikament gekauft habe und von WO genau (also in welcher Apotheke) ich dieses bezogen habe?

Besten Dank für Eure Hilfe .. ich brauche bitte nur eine Antwort, wenn ihr euch hier sicher seid .. ich habe schon eine Vermutung zum Ganzen! Ich brauche KEINE schnelle, eilige Antwort .. aber richtig sollte sie sein.

Vielen Dank im Voraus nochmal & LG,

Jay

Medizin, Krankenversicherung, Allgemeinmediziner, Apotheke, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Medizinische Fachangestellte, rezeptpflichtig, Pharmazeutisch-technischer Assistent
Wie stelle ich Antrag auf Brustverkleinerung bei der AOK?

Schon seit ich 13 bin hatte ich eine große Oberweite. Jetzt bin ich 19 und ich kenne nicht mal meine BH Größe. Immer wenn ich mir ein BH kaufe hat er mir im Endeffekt nicht gepasst. Den letzten BH denn ich kaufte war in der Größe 85D und der war mir zu klein. Ich habe jetzt seit 1 Jahr regelmäßig Rückenschmerzen, die auch in den Nacken betreffen. Sport habe ich früher gerne gemacht aber jetzt kann ich es leider nicht mehr machen. Egal was ich mache. Es tut in meinen Brüsten weh. Aber ich bin habe kein Übergewicht. Aber ich würde gerne wieder Sport machen. Ich war vor kurzem beim Orthopäden und seine Diaknose war das ich eine Fehhaltung habe. Aber ich habe ihn nichts von meinen Brüsten erzählt weil ich mich geschämt habe genau wie meine FA auch nichts über meine Schmerzen oder Brüsten. Meinen Freund mit den ich seit 3 Jahren jetzt zusammen bin. Sogar vor ihm schäme ich mich meine Brüste zu zeigen und er sieht mein Leiden auch. Meine Lieblingssport Arzt schwimmen kann ich schon seit Jahren nicht mehr machen weil ich mich sehr schäme für meine Brüste. Ich möchte gerne einen Antrag auf Brustverkleinerung stellen, ich habe schon Angst vor der OP aber das Risiko nehme ich an. Jetzt weiß ich nur nicht wie ich einen Antrage stellen soll? Und von wo ich so ein Formular herbekomme? Und ob ich zum Schluss doch meine Brüste mal kontrollieren sollte von meiner FA und ob ich meinen Orthopäden davon erzählen sollte. Oder meinen Hausarzt?

Kann mir jemand ausführlich erklären was schritten was ich jetzt machen kann und wie gut meine Chancen sind

bin 1,80 und wiege 74kilo. BH Größe unbekannt. Nicht übergewichtig, war es noch nie.

Brustverkleinerung, Krankenkasse
Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Wechsel von Vollzeit auf Minijob? Möglich?

Guten Abend, Guten Morgen, Guten Tag wünsche ich denn Damen und Herren der gutefrage.net Community.

Ich entschuldige mich bei jedem, der sich dem Aufwand an tut diesen Beitrag zu lesen, jedoch bedanke ich mich auch bei den Personen die mir zur Lösungsfindung meiner Frage helfen können

Vorabinformationen:

Ich bin männlich, 22 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung (Juli 2014), Wohnhaft bei den Eltern, Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben

Problemstellung:

Derzeit arbeite ich bei einem Personaldienstleister in Vollzeit wo es mir bei dem Entleiher nicht gut geht bzw. gelinde gesagt nicht gefällt. Ein wechsel hatte ich mit dem Personaldienstleister schon angesprochen jedoch vergebens. Für August 2015 habe ich einen Ausbildungsvertrag für eine zweite Ausbildung unterschrieben. Nun möchte ich von dem Personaldienstleister weg, jedoch trotzdem arbeiten. Ein Minijob würde mir vom Verdienst und vor allem von der Arbeitszeit deutlich entgegen kommen da ich bis dahin meinen Führerschein sowie einige Vorbereitungskurse für die Ausbildung beenden/vollziehen könnte.

Frage:

  1. Ist ein Wechsel von Vollzeit auf Minijob so ohnes weitere möglich?
  2. Was muss ich bei den Versicherungen beachten? Normalerweise besteht keine ja Versicherungspflicht.
  3. Werde ich bei der Arbeitsagentur wenn ich einen Minijob annehme wieder als Arbeitslos gemeldet? (geringes Einkommen, keine Versicherungspflicht)

Ich bedanke mich für das vollständige Lesen meiner Frage. Ich weiß das diese ein wenig lang ist jedoch wusste ich nicht wie ich diese Verkürzen solle.

Dies war meine Erste Frage und ich bedanke mich bei jedem der mir zur Klärung dieser weiterhelfen kann und hoffe auf ein baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Insecurity92

Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Familienversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Zeitarbeit