Selbstmordversuch: Kann die Krankenversicherung Finanzierung der Unkosten verweigern?

7 Antworten

Hallo,

sofern die Persn überlebt hat, zahlt die Krankenkasse (gesetzlich) in der die Kosten für die Heilbehandlung (z. B. von Brüchen usw.), den Krankentransport und die immer danach erfolgte Behandlung in der geschlossenen psychatrischen Abteilung.

Als privat versicherter sieht das anders aus, da es durchaus Tarif gibt, die weder ambulante noch stationäre Psychotherapie leisten.

Viele Grüße

Andreas

rein nach gefühl würd ich sagen, da die person eine selbst herbeigefürte verletzung davonträgt wird die krankenkasse nicht in der pflicht stehen für die entstandenen kosten aufzukommen. aber ich bin kein jurist. und wenn der suizidversuch auf eine mentale störung basiert... interessante frage

Anna20277  29.10.2010, 02:23

Ich bin nicht Deiner Meinung, wenn Verletzungen vorhanden sind, muss die Krankenkasse zahlen.

Ich kann dir anhand eines Vorfalles in meinem Umfeld definitiv sagen, dass bei einem Vorfall mit angedrohtem Sprung aus dem Fenster der komplette Einsatz (Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen) nicht von der betroffenen Person bezahlt werden musste. Die Suiziddrohung geschah infolge einer psychischen Erkrankung.

miboki  29.10.2010, 06:34

Die Krankenkasse zahlt niemals einen Polizei- oder Feuerwehreinsatz. Sie zahlt nur für die Behandlung der Erkrankung. Mussten in dem von Dir genannten Fall denn der Krankenhausaufenthalt, die Erstversorung und die Therapie selber bezahlt werden? Ich könnte mir vorstellen, dass hier die Kasse übernommen hat?

Reling  29.10.2010, 10:07
@miboki

Habe ich geschrieben, dass der Einsatz von der KK bezahlt wurde? Nein. Der Einsatz musste nicht vom Erkrankten bezahlt werden. Was letztlich auch nur das ist, was den Patienten interessiert.

Aber Achtung: wer betrunken vom Notdienst zur Ausnüchterung gebracht wird und ähnliches, der muss diese Kosten selber tragen.

eine krankenversicherung bezahlt für kosten um die gesundheit eines menschen wieder herzustellen!also wenn man sich bei einem selbstmordversuch verletzt hat und natürlich die kosten für die geistige betreuung! lg malli

§ 11 SGB 5, verhütung , behandlung, früherkennung einer krankheit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.