Werde ich krankenversichert wenn ich die Firma über ein Aufhebungsvertrag verlasse und kein ALG1 bekomme?

6 Antworten

Da ich freiwillig über den Aufhebungsvertrag gehe, erhalte ich 3 Monate lang kein ALG1.

Richtig, es sei denn der Aufhebungsvertrag wäre geschlossen worden um einer ohnehin drohenden Arbeitgeberkündigung zuvor zu kommen.

Wie ist das in dieser Zeit mit der Krankenversicherung?

Du bist erstmal Beitragsschuldner.

Wer zahlt für diesen Zeitraum die Kosten für Krankenversicherung?

Du zumindest bis zum 2. Monat der Sperrzeit, dann übernimmt die Agentur für Arbeit. Besteht ggf. Anspruch auf FamV? Gibt es weitere Einkünfte?

Hallo,

für die 12 Wochen Sperrzeit zahlt die Agentr für Arbeit den Krankenkassenbeitrag. Ausnahme: 1. Monat der Sperrzeit

Wenn man nicht über den Ehegatten kostenlos familienversichert werden kann, zahlt man für Januar den Krankenkassenbeitrag alleine (berechnet aus dem bisherigen Bruttoverdienst).

Wenn die Abfindung relativ hoch ist, zahlt man auch nach Ablauf der Sperrzeit wieder die Krankenversicherungsbeiträge selbst (berechnet aus dem bisherigen Bruttoverdienst als Arbeitnehmer).

https://dejure.org/gesetze/SGB_III/158.html

Agentur für Arbeit und Krankenkasse benutzen beide die Regeln nach § 158 SGB III.

Gruß

RHW

 

Hallo Folkopo,

da du den Afhebungsvertrag unterschrieben hast würdest du in der Regel eine Sperrzeit bekommen!

Aber ist gibt immer Ausnahmen von der Regel. 

Das heißt ich würde zunächst versuchen, dass du gar nicht gesperrt wirst. Damit würdest du gleichzeitig das Problem mit der Krankenkasse in den Griff bekommen.

Diese Sperrzeit zu umgehen ist in der Regel nicht schwer. wichtig dabei ist jedoch eine gute Planung. Sprich was hast du überhaupt vor... Hast du wieder eine Stelle in Aussicht, gehst Du in die Existenzgründung...

Wie immer im Leben kommtes auf einen guten Plan an.

Bei Sperrzeiten zahlt die Agentur für Arbeit erst ab Beginn des 2. Monats, also ab 01.02.2016.

Wären Sie pflichtversichert, bestünde für den Januar ein Monat Versicherungsschutz ohne Beitrag. Als freiwillig Versicherter müssen Sie diesen 1 Monat entweder selbst zahlen oder ggf. ist Anspruch auf Familienversicherung gegeben, deshalb mit Ihrer KK Kontakt aufnehmen.


Du bist noch 4 Wochen versichert und dann solltest du entweder bei einem Familienmitglied dich mit versichern oder freiwillig selbst...

DolphinPB  03.09.2015, 15:56

Nein, die 4 Wochen gelten nur für Pflichtversicherte.

kevin1905  03.09.2015, 16:07

Du bist noch 4 Wochen versichert

Nope. Das gilt nur wenn er aus der Pflichtversicherung rausfällt. Er ist aber freiwilliges Mitglied, also muss er den ersten Monat selbst bezahlen, danach übernimmt die AfA.

nersd  04.09.2015, 14:51

Eine der beliebtesten Falschannahmen! Man ist nach dem Ende der Versicherung keine 4 Wochen weiter versichert! Man hat lediglich einen vierwöchigen nachgehenden Leistungsanspruch ohne jedoch Mitglied zu sein. Die nachfolgende Versicherung muss dann auch direkt an die vorherige anschließen.