Hallo,
ich habe damals Anfang 2010 die Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz nach § 43, Abs 1, Nr 1 gemacht, für die Ausbildung zur Erzieherin.
Letztens hatte ich ein Vorstellungsgespräch im Gastronomiegewerbe und muss dort so eine Belehrung nachweisen können.
Ich hab gefragt, ob man die neu machen müsste, oder ob die alte gültig wäre & mir wurde gesagt, die ist ein Leben lang gültig.
Habe Zuhause dann meine Belehrung weider gefunden und unten steht:
"Diese Bescheinigung darf bei Ihrem ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein. [....]"
Habe noch so einen Zettel von zukünftigen Arbeitgeber bekommen, wo das ebenfalls draufsteht (also welche Unterlagen ich brauche, dass ich anfangen kann).
Muss ich jetzt eine ganz neue Belehrung machen (kostet wohl um die 30 €), oder übernimmt das der Arbeitgeber ?
Habe etwas Bammel, da zu fragen, das kommt mMn irgendwie dreist rüber, zu fragen, ob die das übernehmen...
Habe die Frage mit der SuFu nicht gefunden, nur welche zu einem Gesundheitszeugnis vom Arzt.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG ~~