Jobwechsel - weiß der alte Arbeitgeber wer der neue Arbeitgeber ist? Muss man einen Kündigungsgrund angeben?

6 Antworten

Der alte Arbeitgeber erfährt in der Regel nicht, wohin man geht, es sei denn, er kennt jemnden, der jemanden kennt usw. Über die Steuernummer ist das nicht möglich.

Als Kündigungsgrund kann man aus persönlichen Gründen" angeben, das ist völlig ausreichend. Kann aber trotzdem sein, er hakt nach.

Einen Grund für die Kündigung musst du nur angeben, wenn du fristlos = außerordentlich kündigen möchtest. Hier würde aber "nicht mehr wohlfühlen" ohnehin nicht reichen.

Solang du ganz klassisch ordentlich, also fristgerecht, kündigst, geht das von Arbeitnehmerseite aus auch völlig ohne Angabe von Gründen. Diese ordentliche Kündigung ist in § 622 BGB geregelt - vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Achte hier vor allem darauf, dass diese Kündigung zwingend schriftlich erfolgen muss und dass für die Einhaltung der Frist der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber relevant ist, NICHT das Datum auf dem Schreiben! Deshalb ist es auch sinnvoll, sich schriftlich quittieren zu lassen, dass die Kündigung eingegangen ist.

Hallo,

nein, der AG kann anahnd der Steuernummer gar nichts erfahren,denn die Lohnsteuer wird von den AG in einer Summe an das jeweilige Betriebsfinanzamt überwiesen.

Selbst das Finanzamt kann nicht feststellen,. ob Dein AG jetzt für dich die Lohnsteuer überwiesen hat.

Die müssen den Angaben in der elektronischen Bescheinigung des AG vertrauen, die er für dich erstellt hat.

Du musst gar keinen Kündigungsgrund nennen. Wenn du es nicht erzählst, erfährt der Arbeitgeber nichts.

Nein kann er nicht. Mit Sicherheit wird man dich Fragen warum du gekündigt hast. Dann sagst du eben du hast dich dort nicht mehr wohl gefühlt.. fertig.