Wie kann Arbeitgeber rausfinden, ob wer privat im Internet gesurft hat?

6 Antworten

Das kommt auf die Firma an. Wenn das Unternehmen mitschneidet, auf welchen Websites sich der Nutzer bewegt, bringt dir die Löschung von Cookies und/oder dem Verlauf nichts.

Außerdem kann es sein, dass die gelöschten Verläufe wiederhergestellt werden können. Wenn du eine Datei löschst, wird nämlich nur ihr Eintrag aus dem Register entfernt, damit der Speicherbereich zur Überschreibung frei gegeben. Solange die Daten aber nicht durch einen neuen Eintrag überschrieben wurden, sind die alten Daten trotz Löschung noch auf der Festplatte.

Die einzige Möglichkeit, sich dem zu entziehen, ist es, über einen VPN-Tunnel in's Netz zu gehen, wenn du wirklich paranoid bist. Das ändert aber auch nichts daran, dass Cookies gesetzt und der Verlauf abgespeichert wird.

Der Administrator der Firma kann selbstverständlich auch auf frühere Verläufe zurück greifen. Er kann sogar verhindern, dass du bestimmte Inhalte löschen kannst.

Wenn du während der Arbeitszeit im Internet surfst, kann der AG eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall kündigen.

Du wirst ja dafür bezahlt, dass du für die Firma arbeitest.

Meist ist es verboten, den Verlauf zu löschen.

Tust du es trotzdem, weiß jeder, warum, und du kannst die entsprechende Abmahnung erhalten. Dein Chef muss dir nichtmal etwas nachweisen oder "rausfinden" auf welchen Internetseiten du warst oder wielange.

Du hast meist keine freie Verbindung ins Internet, sondern gehst über einen Proxy raus. Und der loggt alles mit. Über Wochen und Monate.

Viele Arbeitgeber die haben eine Spionagesoftware auf den Rechnern installiert.

Da kann sich der Chef live auf den Monitor zuschalten und angucken was auf dem Bildschirm zu sehen ist.