Wurde von Hund gebissen, zahlt die Versicherung?

6 Antworten

Eigentlich ist die Hunde-Haftpflichtversicherung ja genau dafür da, Schäden zu zahlen, die dein Hund verursacht.

Deinen Krankenhausaufenthalt zahlt deine Krankenversicherung, die könnten sich höchstens vom Gegner die Kosten erstatten lassen, aber du bist da raus.

Schmerzensgeld musst du auf privatem Wege einfordern, hier könnte natürlich der gegnerische Anwalt versuchen, eine Zahlung zu vermeiden. Aber ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen! Du hast gute Chancen, aber wahrscheinlich nur mit einem guten Anwalt!

Und ich würde auch auf jeden Fall eine Anzeige gegen den Halter des anderen Hundes machen, dann bekommt der Hund eventuell eine Maulkorbpflicht auferlegt, was auf jeden Fall von Vorteil wäre für alle anderen Hundehalter und deren Hunde! Man sagt ja, ein Hund der einmal beißt, wird es immer wieder tun.

Ich kann dir sehr gut nachfühlen, denn ich hatte gerade einen ähnlichen Fall, ein Hund wollte auf meinem los und ich habe die Hand dazwischen gehalten und er hat reingebissen. Zum Glück nicht so schlimm, dass ich ins Krankenhaus musste, aber es ist natürlich erstmal ein Schmerz und behindert einen für Wochen. Aber ich würde es immer wieder tun, um meinen Hund zu schützen!

Gute Besserung für dich und viel Glück und Erfolg!

Goodnight  26.09.2022, 10:31

Der Fragesteller hat sich selber in Gefahr gebracht, hätte er das nicht getan, wäre er jetzt auch nicht verletzt.

Streitende Hunde nehmen dazwischen gehende Menschen nicht differenziert vom anderen Hund abgetrennt wahr.

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Wunderowunder  26.09.2022, 16:57
@Goodnight

Danke für die "Aufklärung". Wer einen Hund hat und ihn liebt, der wird jedoch immer reflexartig dazwischengehen, um ihn zu schützen. Da geht es oft um Millisekunden, in denen man nicht überlegt, ob das nun klug ist oder nicht.

Das sollte jedoch eigentlich kein Grund sein, dass die Versicherung dem FS kein Schmerzensgeld zahlt, denn nehmen wir den gleichen Fall mit einem Kind und seinem Vater, dann würde die Versicherung definitiv zahlen müssen. Es kann aber leider sein, dass der Hund hier vor Gericht mal wieder als "Sache" behandelt wird und nicht wie ein schützenswertes Lebewesen.

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Goodnight  26.09.2022, 17:36
@Wunderowunder

Blödsinn, du kannst zwischen Liebe und Dummheit nicht unterscheiden.

Wer nicht besonnen reagieren kann und eine kurze Lunte hat, sollte sich auf keinen Fall einen Hund zulegen.

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Wunderowunder  26.09.2022, 21:44
@Goodnight

Also wenn ich mir mal so ein paar Antworten zu Hundefragen von dir hier durchlese, dann glaube ich nicht, dass du die Kompetenz besitzt, darüber zu urteilen, wer sich einen Hund anschaffen sollte und wer nicht. Und schon gar nicht darüber, was Dummheit und was Liebe zu einem Hund ist.

Wenn du tatsächlich nicht eingreifen würdest, wenn ein anderer Hund deinen angreift, dann liebst du ihn nicht. Oder du bist tatsächlich so dumm zu glauben, dass er das in dem Moment alleine regeln sollte, wie du ja auch öfters hier zum Besten gibst. 

Behalte doch dein gefährliches Halbwissen einfach für dich.

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Goodnight  27.09.2022, 08:46
@Wunderowunder

Ach weisst du zwischen dummem Aktivismus und besonnenem Handeln liegen Welten.

Kopflos dazwischen fassen ist immer inkompetent, dumm und brandgefährlich.

Du gibst hier gerade zum Besten, dass du absolut gar nichts verstanden hast.

Aber ja, du darfst über mich denken was du willst...

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Klingt spannend.

Hund beißt Hund | HAFTUNG: Zahlt die Versicherung? | HUNDERECHT | ANWALT - Anwalt für Hunde - bundesweit (der-tieranwalt.de)

Was hier spannend ist: Waren die Köter beide angeleint?

Dann wäre eine sichere Trennung nämlich möglich gewesen, ohne Biss.

Insofern bin ich nicht mal sicher, ob Deine Handlung nicht leichtsinnig war und im Falle, dass Dein Hund nicht angeleint war sogar fahrlässig herbeigeführt.

Das würde ich als Gegner argumentieren.

Rolf3453324 
Fragesteller
 26.09.2022, 09:34

Mein Hund war angeleint, der andere Hund nicht.

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NorwidBiker  26.09.2022, 09:38
@Neugier2022

Du wirst dadurch den PERFEKTEN Vorteil haben was die ganze Sache anbelangt, er wird einmal an den Staat zahlen wegen keiner Leine und an dich bezüglich Schmerzensgeld

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Rolf3453324 
Fragesteller
 26.09.2022, 09:38
@Neugier2022

Aus Reflex bin ich dazwischen gegangen, der andere Hund hat locker das 2-3 fache gewogen und hatte meinem Hund am Hals gepackt und nichtmehr los gelassen…

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RUBYNIA10  26.09.2022, 10:07
@NorwidBiker

Aber muß sie in dem Fall nicht "beweisen " ,daß der andere Hund nicht abgeleint war ?(echtes Interesse 🙂)

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Goodnight  27.09.2022, 09:46
@Rolf3453324

Wenn dein Hund an der Leine ( bis höchstens 2m) war, stehst du ziemlich gut da.

Anders sieht es aus mit ausgezogener Schleppleinen und Flexileine.

Ein Hund muss an der langen Leine genau so unter Kontrolle stehen, wie ein frei laufender Hund.

Dagegen gilt ein frei bei Fuss gehender oder sitzender Hund fast immer als unter Kontrolle stehend.

An der langen Leine gilt ein Hund nur im Bezug als angeleint/ gesichert, wenn es um das Weglaufen und Jagen geht.

Das hat mir gerade vor 2 Wochen bei einem Vorfall, die Polizei wieder einmal deutlich bestätigt und mich aufgefordert so einen ignoranten Schleppleinen Deppen, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hatte, anzuzeigen.

Für dich stellt sich die Frage, ob die Versicherungen dein Eingreifen als grob fahrlässig werten und allenfalls die Leistungen kürzen.

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Ganz üble Sache. Theoretisch schon. Aber die andere Versicherung wird alles daran setzen, dir nachzuweisen, dass es deine Schuld war, in den Hundekampf einzugreifen.

Auf jeden Fall brauchst du einen Anwalt und es gibt wenige, die diese Hunde-Beißvorfälle überhaupt annehmen, weil das eine Menge Arbeit ist und sich kaum etwas daran verdienen lässt.

Rolf3453324 
Fragesteller
 26.09.2022, 09:36

ob sich der ganze Aufwand dann überhaupt lohnt?

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Verofant  26.09.2022, 09:43
@Rolf3453324

Ja, das ist die Frage. Du wolltest deinen Hund retten und musst dir dann anhören, dass du womöglich falsch gehandelt hast.

Aber ich lese gerade, dass dein Hund angeleint war. Da hast du auf jeden Fall bessere Karten. Aber einen Anwalt brauchst du. Ich schätze mal, dass du bei 4 Tagen Krankenhaus etwa 1.000 bis 1.500 Euro Schmerzensgeld bekommen wirst. Es kommt auch darauf an, wie einsichtig der andere Hundehalter ist. Wenn der behauptet, sein Hund "wollte nur spielen", dann kann so ein Verfahren zu einer ziemlichen Schlammschlacht werden.

Mach aber auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei und/oder beim Ordnungsamt. Bei Bissverletzungen an Menschen gehen die der Sache auf jeden Fall nach und verhängen in der Regel Maulkorb / Leinenzwang.

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Goodnight  27.09.2022, 10:19
@Verofant

Genau das ist der Punkt!

Es muss zur Anzeige kommen, weil man nur so einen Leinenzwang und Maulkorb Pflicht oder gar Wegnahme des Hundes erreichen kann.

Bei uns gibt es seit massiv gehäuft aufgetretenen tragischen Hundevorfällen, die Meldepflicht für jede Beisserei für Tierärzte, Ärzte und Spitäler.

In der Regel braucht es 3 Anzeigen, bis so etwas für den Hundehalter eines aggressiven Hundes Konsequenzen hat.

Wir haben in unserer Stadt einen Tieranwalt TIR = Das Tier im Recht, der viele Jahre, aus oben genanntem Grund, auch von der Stadt unterstützt wurde.

Der hat mir dann auch erklärt, was viele nicht wissen.

Wer weiss, dass sein Hund andere Hunde beisst und das trotzdem zulässt, macht sich auch der Tierquälerei schuldig. Dafür sind die Strafen dann deutlich höher. Sofern man dann eben weiss, dass man das auch anzeigen kann.

Wir hatten damals eine Unfallversicherung für unseren Hund. Die und unsere Rechtsschutz Versicherung haben damals die Kosten übernommen. Beim Verursacher war wie so oft, kein Geld zu holen.

Auch dafür gibt es heute bei uns die obligatorische Hundehaftpflichtversicherung.

Nur die, die ihre Hunde ohne Anmeldung, also illegal halten, haben eben keine..

Eine Anzeige, die man dann auch gewinnt, ist eben auch gut, wenn wieder einmal etwas vorfällt. Registriert bleibt der Vorfall so oder so, wenn es eine Meldepflicht gibt.

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Deine eigene Krankenkasse will von dir auf jeden Fall einen Unfallbericht und wird dann versuchen, die Behandlungskosten auf dem Regressweg zurück zu holen. Du selbst müsstest mit einer Zivilklage auf Schmerzensgeld klagen. Dafür musst du aber die möglichen Kosten vorher auslegen, sonst wird die Klage gar nicht entgegen genommen.

Den Krankenhausaufenthalt zahlt die Krankenkasse.

Schmerzensgeld musst Du einklagen. Aber da Du Dich selber in Gefahr begeben hast dürfte die Versicherung ziemlich herumzicken ...

DerHans  26.09.2022, 13:39

Die Krankenkasse wird auf jeden Fall versuchen, die Behandlungskosten einzuklagen.

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