Eigener Hund wurde von einem angeleinten Fremden Hund im eigenen Grundstück gebissen, wer zahlt ?
Hallo :)
Mein Hund wurde vor Kurzem gebissen, musste zum Tierarzt und geklammert werden. In unserem Haus, in dem wir auch wohnen, vermieten wir einige Wohnungen. Mein Hund lag unangeleint im Innenhof und ist auf einen angeleinten Hund zugestürmt. Der Besitzer wollte einen Mieter besuchen. Der fremde Hund hat dann meinen Hund gebissen. Am Grundstückstor ist ein Schild, auf dem steht, Vorsicht, freilaufender Hund. Wer zahlt jetzt meine Tierarztkosten ?
9 Antworten
Hallo,
grundsätzlich gibt es in Deutschland natürlich erst einmal die Gefährdungshaftung. Danach zahlt immer der Eigentümer des Hundes, der etwas "anstellt" - um eine Schuldfrage geht es dabei erst einmal nicht.
Aber man darf nicht außer Acht lassen, dass es 1001 Gerichtsurteile gibt, in denen völlig anders entschieden wird und bei denen der Gegenseite doch eine "Teilschuld" zugesprochen wird - der entstandene Schaden also aufgeteilt wird.
Die Rechtsprechung ist da immer recht flexibel - nur "ein" Recht gibt es kaum.
Ich würde vermuten, dass dir ebenfalls eine Teilschuld angelastet wird, denn dein Hund war nicht angeleint, nicht beaufsichtigt und so ein Schild hat überhaupt keine Bedeutung. Würde dein Hund einen Menschen beißen oder schädigen, der das Grundstück betritt, könntest du dich auch nicht auf das Schild berufen ...
Mir ist vor vielen Jahren mal ein unangeleinter Hund in mein angeleintes Rudel gestürmt - das ging zimlich übel für den fremden Hund aus.
Auch hier hätte man sagen können, meine Hunde hätten ja zugebissen - aber es wurde anders entschieden.
Es daher auf eine anwaltliche oder gerichtliche Klärung ankommen zu lassen, kann auch nach hinten losgehen und sehr teuer für dich werden.
Sinnvoller ist es immer, sich (auch, wenn es schwerfällt) mit dem anderen Hundeeigentümer zu einigen. Er kann den Vorfall seiner Versicherung melden - die werden die Sache prüfen und zahlen oder einen Teil zahlen oder gar nicht zahlen ... dann kann man sich immer noch weitere Schritte überlegen.
Alles Gute für den Hund
Daniela
ja natürlich - sprechenden Menschen ist immer zu helfen ...
Ist zwar zuspät aber logisch gesehen ist der andere schuld der beißer hund , warum machen hier einige den opfer zum täter und den täter zum opfer??
Nur weil ein hund frei raumläuft ist er nicht aggressiv , und weil ein hund zum anderen läuft ist er nicht umbedingt aggressiv, wenn aber der andere hund schon angeleint beißt will ich nicht wissen was passiert wäre wenn der beißer unangeleint wäre
Logisch gesehen ist der andere hund schuld der verletzte hund war gesichtert und nur weil ein hund frei rumläuft ist er doch nicht aggressiv?? wie kommt ihr direkt dadrauf?? der besitzer des beißerhundes muss zahlen da kann man froh sein das dein hund den zaun als schutz hatte , wieso müssen manche hunde immer so unerzogen sein und überral ihre nase rein stecken und dann noch recht bekommen komisch
Die Gefährdungshaftung sagt, wer beißt, zahlt. Aber Gerichte machen da schon mal Ausnahmen.
Vor Gericht könnte da 50/50 rauskommen, da dein Hund völlig ungesichert war und quasi der "Aggressor". Trotz Gefährdunghaftung. Schilder am Gartenzaun helfen da nicht. Wenn dein Hund auf ein Kind zugestürmt wäre, und es wäre umgefallen und zu Schaden gekommen, wärst du haftpflichtig. Egal, welche Schilder da sind.
Einige dich mit dem Hundebesitzer auf eine für beide verträgliche Lösung.
So einfach ist es nicht. Unangeleinter Hund gegen angeleinten Hund ist immer der Fehler des Besitzers des unangeleinten Hundes.
Eine Rechtsprechung ist solchen Fällen immer überhaupt nicht vorhersehbar ... da gibt es schon 1001 Urteile, die nicht unbedingt auf die reine "Gefährdungshaftung" zielen, sondern tatsächlich auch eine "Ursachenfrage" oder "Beteiligung" in Betracht ziehen ...
Nein, da gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Und die Gefärhdungshaftung sagt ganz klar, wer den Schaden anrichtet, zahlt, unabhängig vom Verschulden. Alles weitere müßte ein Gericht klären.
Das ist nicht ganz richtig. Zuerst gilt die Gefährdungshaftung, im Besonderen aber gilt wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, ist für den Schaden verantwortlich.
Du selber, dein Hund ist auf einen angeleinten Hund los gegangen.
Der angeleinte Hund war unter Kontrolle seines Besitzers, deiner nicht.
Das Schild kannst du in die Tonne kloppen.
Deine Sorglosigkeit musst du auch berappen. Nimm es als Lehrgeld.
leider liegst du falsch, der Hund der angeleint war hat gebissen, somit zahlt dessen Halter. § 833 BGB, du hast immer und überall deinen Hund im Griff zu haben. Wenn ein abgeleinter auf dich zukommt, und die Warnung des anderen ignoriert, bist du selbst mit deinem angeleinten in den Po gekniffen.
soweit die Theorie - in der Praxis wird häufig anders entschieden - das habe ich selbst erlebt, als ein unangeleinter Hund in mein angeleintes Rudel gelaufen ist ...
Es kann ja auch niemand dann mit Sicherheit sagen, ob der unangeleinte Hund nicht DOCH zuerst gebissen hat - auf jeden Fall erfolgt der "Angriff" durch ihn - und somit kann ihm auch angelastet werden, er hätte zuerst gebissen - und der andere nur zurückgebissen. Wer will das beurteilen oder beweisen ... Hundeangriffe passieren so schnell ... daher wird in solchen Fällen häufig "geteilt" ...
Außerdem kann es bereits als "Gefährdung" beurteilt werden, wenn ein unangeleinter Hund auf einen angeleinten zurennt .... die Gesetze sind immer seeeehr dehnbar und auslegbar ...
Nö, meine Erfahrung. Der unangeleinte Hund war nicht unter Kontrolle seines Besitzers.
Mehr als den Hund an der Leine zu führen kann der Hundehalter nicht tun.
Wer seinenHund nicht unter Kontrolle hat, trägt auch den Schaden.
Du zahlst ! Und hast auch vermutlich in Kürze einen Batzen behördliche Auflagen zu erfüllen!
Er ist auf einen angeleinten Hund zugestürmt, also ausser Kontrolle seines Besitzers.
So einfach ist das.
komisch , der fremde hund darf an fremde gelände schnüffeln , dein hund darf nicht auf den anderen zugehen ? was macht der andere hund dann im fremden revier und beißt dann noch? , mal wieder ein schlecht erzogener hund der dann komischer weise noch im recht ist
und wenn ein hund einen anderen beißt weil er angerannt kommt ist das herrchen logisch gesehen schuld , mangalhafte erziehung des hundes
So riesig wird die Schadenssumme nicht sein, ich würde da gleich 50/50 anbieten, ohne die Versicherungen zu bemühen.