Hundebiss Verjährung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Major04,

also, die Frist für die Stellung des Strafantrages ist abgelaufen. Insofern überhaupt eine Straftat vorlag, was ich hier an dieser Stelle mal anzweifeln will, hätte der Hundebseitzer allerspätestens drei Monate nach dem Hundebis einen Strafantrag stellen sollen. Ich ich betone noch einmal, dass ich anzweifel, dass hier überhaupt eine strafbare Handlung vorlag.

Zu den Kosten. Wenn Dein Hund einen Schaden oder eine Verletzung eines anderen Tieres schuldhaft verursacht, bist Du natürlich verpflichtet, die Tierarztkosten zu übernehmen. Das ist aber eine reine zivilrechtliche Angelegenheit die nichts damit zu tun hat, ob der Besitzer einen Strafantrag stellt. Zivilrecht und Strafrecht sind hier zu trennen. Im übrigen wird es dem Besiter schwer fallen, Dir ein schuldhaftes Verhalten nach so langer Zeit nachzuweisen. Die meisten beißeren zwischen Hunden treten ja auf, weil beide Hunde freilaufen und ich nenne es mal Meinungsverschiedenheiten zwischen den Tieren gegeben hat. Wenn dieses der Fall war, dann würde ich noch nicht einmal ein verschulden bei Dir sehen.

Aber wie dem auch sei. Nun sind zwei Jahre vergangen. Ich schließe mich mal der Meinung buech2 an und denke die wollen Dich nur abzocken. Aber selbst wenn die Narbe nach zwei Wochen wieder aufgegangen ist, so hätten sie Dich dann auch vor zwei Jahren wiederholt auffordern müssen, die Kosten zu begleichen. Jetzt nach so langer Zeit anzu kommen ist schon frech.

Zusammengefast. Die Drohung mit einer Anzeige ist Humbug und zweitens würde denen jeder Anwalt sagen, nach so langer Zeit wäre sowieso nicht mehr zu beweisen, wie die Beißerei damals abgelaufen ist und somit sind die chancen dadrauf, dass die Geschädigten von Dir, die Zahlung der geforderten Summe zugesprochen bekommen, gleich null ist.

Ich würde mich diesbezüglich auf keinerlei Diskutionen einlassen. Im übrigen, die Kosten für ein erneutes Verschließen der Verletzung dürfte doch unter 50,00 Euro liegen. Die Gerichtskosten betragen hier alleine schon 75 Euro, auf die die Geschädigten im Falle des Scheitern vor Gericht an Gerichtskosten zuzüglich zu Deinen Anwaltskosten auch noch übernehmen müssten. Also ist es absolut unwahrscheinlich, dass die da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten.

Schöne Grüße
TheGrow

die versuchen iht glück , wenn du drauf eingehen willst ,mach es. einrecht besteht wohl nach 2 jahren nicht mehr. wenn die wunde nach 2 jahren wieder aufgegangen ist hat das einen anderen grund. und es liegt am halter , das heraus zu finden , du hast meines erachtens deine schulden erfüllt.

Sag ihnen das du sie anzeigst wegen Nötigung. Hast du jemals eine Tierarztrechnung gesehen. Auserdem hast du recht, entweder der Tierarzt hat nicht richtig genäht, oder sie haben nicht aufgepasst das der Hund die Narbe in Ruhe lässt. Nach 2 Jahren interessiert das eh kein Gericht die Anzeige können die sich sparen. Übrigens nach ner Woche werden oft schon die Fäden gezogen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hatte 50 Jahre Katzen
Major04 
Fragesteller
 20.08.2012, 21:26

Danke, das macht mir doch etwas Mut. Hab schon an mir selbst gezweifelt!

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Nach 2 Jahren ist so eine Wunde definitiv verheilt und es ist 100% unmöglich das die wieder aufgeht, denke eher die wollen dich abzocken, und wieso wollen sie dich Anzeigen? Du hast ja nicht zugebissen. Warte einfach mal ab was passiert.

Major04 
Fragesteller
 20.08.2012, 21:02

Danke für deine Antwort, aber die Narbe ging ca ne woche nach dem Vernähen auf! Ich hatte mich geweigert dies auch zu bezahlen-seitdem hab ich nie wieder was von denen diesbezüglich gehört! Nur jetzt nach zwei Jahren fällt denen wieder ein mich darauf anzusprechen und mir mit ner Anzeige zu drohen!

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makazesca  20.08.2012, 21:59
@Major04

dummes gerede ,darüber brauchst du keine sekunde nachdenken --laß dich bitte nicht verrückt machen und geh den leuten aus dem wege.

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Es kommt darauf an, hier geht es rein rechtlich gesehen um eine sachbeschaedigung, in den regelungen des BGB ist auch zu finden, was geschuldet wird und wann verjaehrung eintritt.

Um es zu verkuerzen,Du hast durch die zahlung der tierarzkosten Deinen teil erfuell. Eine verjaehrung von anspruchen auf schadensersatz waere, wenn der nicht bereits geleistet worden waere auch eingetreten. Der Anspruchsteller muesste nachweisen, dass die Verletzung unmittelbar auf den hundebiss zurueckzufuehren ist. Dass eine richtigeund erfolgreiche behandlung eines hundebisses dazu fuehrt, dass nach 2y aufgeht, ist tiermedizinisch und objektiv auszuschliessen. Beduerfte damit eines besonderen nachweises. Die Gutachten moecht jemand sehen, die das belegen :-D.

Anzeigen koennte der andere halte eine Ordnungswiedrigkeit .... ist nach OWiG und den mir bekannten Landesrechtlichen regelungen bereits seit einer kleinen ewigkeit verjaehrt. Liesse sich aber schnell erlesen ;-).

Blieben noch anzeige nach Strafrecht ... dort waeren ja grundsaetzlich zwei dinge moeglichsoweit es Hund betrifft ... das waere Sachbeschaedigung und Tierquaelerei .... lesen kannst selbst, auch das ist verjaehrt.

Was Sonst noch an ansruechen besteht, duertfe entweder verjaehrt oder zumindest nicht mehr verfolgbar sein.

Im uebrigen haette eine tierhaftpflicht das problem einfacher geloest ..... ie gibt dann auch den rechtsbeistand und verhindert solch unfug ;-)

TheGrow  21.08.2012, 12:11

Hallo James131,

Du hast geschrieben:

Dass eine richtigeund erfolgreiche behandlung eines hundebisses dazu fuehrt, dass nach 2y aufgeht, ist tiermedizinisch und objektiv auszuschliessen>

Dabei hast Du überlesen, dass 14 Stunden vor Deiner Anwort Major04 folgendes hinzugefügt hat:

Danke für deine Antwort, aber die Narbe ging ca ne woche nach dem Vernähen auf!>

Insofern kann es schon sein, dass die Narbe wieder aufgegangen ist.

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James131  22.08.2012, 15:17
@TheGrow

Dann waeren die kosten von beginn an teil der forderung gewesen. Die mehrkosten sind aber insoweit irrelevant als diese auf einen moeglichen behandlungsfehler zurueckzufuehren sind. Fuer fehlbehandlungen tritt aber der tierarzt und dessen versicherung ein.

Wenn nach kurzer zeit die naht wieder aufgeht, ist dies regelmaessig ein behandlungsfehler, fuer den der tierarzt einzustehen hat, dies ist nicht teil der forderung gegen den schuldner .... << so Oberste Gerichte. Damit der einwurf irrelevant.

Daneben waere die forderung einredebehaftet, denn nach so langer zeit die forderung erneut zu stellen, koennte und wird eine einrde erfuellen :-P

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