Hallo mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen. Die Versicherung kam für alles auf. Jetzt meine Frage muss die Versicherung auch Entschädigung?

6 Antworten

Hallo,

bei einer Ausstellung - zumindest bei einer ordnungsgemäßen VDH-Ausstellung - ist eine Narbe, auch eine hässliche, überhaupt kein Problem und wird in das Ergebnis des Richters nicht einfließen.

Eine Narbe ist ja nichts, was den Rassetyp beeinträchtigt, hat nichts mit dem Rassestandard zu tun und ist auch nicht vererbbar. Sie hat also nichts, aber auch gar nichts mit der Rasse zu tun.

Und auf einer Ausstellung wird eben bewertet, inwieweit dein Hund dem Rassestandard entspricht und ihm nahekommt.

Geht es um Spaß-Ausstellungen nach dem Motto: wer hat den schönsten Mischling? etc., dann ist das der Versicherung ziemlich egal. Für die Regulierung eines Schadens muss dieser "bezifferbar" sein - also es muss eine "Wertminderung" (zumindest bei Sachen, und als solche gilt ein Hund leider rechtlich in dieser Beziehung) geben.

Das ist aber hier wohl nicht der Fall?

Deinem Hund wird die Narbe egal sein.

Alles Gute für den Hund

Daniela

ZoeSummer 
Fragesteller
 06.01.2016, 17:38

Versteh ich alles komplett ein Mensch bekommt Schmerzensgeld ein Hund leider nicht. Der Halter nicht mal eine Strafe für seine Dummheit und Unfähigkeit einen Hund zu führen.  Wenn ich dein Handy runterwerfe bekommst du es ersetzt der Hund der ebenfalls als Sache angesehen wird bekommt ein Pflaster 🙊

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dsupper  06.01.2016, 17:43
@ZoeSummer

Dass es mal zu einer Beißerei zwischen Hunden kommt, ist aber das ganz "normale Lebensrisiko". Sei froh, dass nicht mehr passiert ist und der Halter scheinbar wenigstens versichert war. Oft bleibt man als Geschädigter sogar noch auf dem finanziellen Schaden sitzen und zahlt den TA selbst.

Viele Hundehalter sparen sich die Kosten für eine Haftpflichtversicherung und wenn dann was passiert, dann guckt man in die Röhre oder muss klagen, was auch mit hohen Kosten verbunden ist. Und wenn der Halter dann kein Geld hat, dann hat man zwar vllt. Recht bekommen - aber Geld noch lange nicht.

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Du könntest eine Wertminderung in Anrechnung bringen, weil der Hund für den vorgesehenen Zweck nicht mehr brauchbar ist.

Das Problem wird nur sein, das plausibel zu beweisen.

Du könntest mal mit Richtern für die entsprechende Rasse reden, ob sie dir eine Art Wertgutachten erstellen würden.

5432112345  05.01.2016, 21:16

Dann wohl eher ein Gutachten vom Zuchtverband...

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dsupper  06.01.2016, 10:36
@5432112345

Eine Narbe beeinträchtigt aber das rassetypische Erscheinungsbild in keinster Weise - und darf und wird von Richtern auch nicht in die Beurteilung mit einfließen. Selbst eine Ankörung wird niemals von einer Narbe verhindert, denn sie ist ja nicht vererbbar.

Wo kein bezifferbarer Schaden - da auch kein Ausgleich.

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Wenn du den Schaden in Euro beziffern kannst? Eine Nicht-Teilnahme an einer Ausstellung oder einem Wettbewerb ist ja kein bezifferbarer Schaden.  Und sowas wie Schmerzensgeld gibts für Hunde nicht.

Wenn du nicht bereits auf Ausstellungen mit guten Resultaten warst, ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine Versicherung da einen Schaden anerkennt.

Für "eigentlich mal zu einer Austellung" gibt's kein Schadenersatz.
Da muss der Schaden schon konkreter beziffert werden.