Wer muss die Renovierung der Küche zahlen?

5 Antworten

Warum man die Küche mit kauft, dann aber doch eine eigene einbaut, erschließt sich mir nicht. Hätte der Vormieter seine Küche abbauen müssen, hätte der das Problem gehabt, da ihr das nun aufgerissen habt, ist das nun natürlich euer Problem.

Natürlich kann man mit dem Vermieter reden, ob er sich an der Renovierung beteiligt, ob man darauf aber einen Anspruch hat, wage ich zu bezweifeln, denn bevor ihr Hand an die Küche gelegt habt, war es ja anscheinend in Ordnung.

ich habe vor kurzem eine Wohnung gemietet, in der eine Einbauküche verbaut ist.

OK.

Diese wurde uns jedoch nicht mit vermietet, sondern gegen einen kleinen Abschlag verkauft.

Also vom Vormieter eingebaut? Dann ist es jedenfalls dein Eigentum.

Von daher fassten wir den Plan, die alte Küche auszubauen, zu verkaufen und unsere Küche einzubauen.

Kann man. Wenn es den Aufwand wert ist.

Leider kam es zu mehreren bösen Überraschungen beim Abbau der alten Küche.

Naja, was denn sonst? Dahinter wird doch auch nicht renoviert.

Anscheinend wurde mehrere Male um diese herum renoviert, sodass nach dem Abbau nun große Löcher im Putz sind, der Fliesenspiegel, wie auch die Bodenfliesen wurden passgenau um die alte Küche herum geschnitten,

Das ist völig normal.

eine Wand ist beinahe komplett auf, alle Rohre sind zu sehen, und unter den Schränken entsprechend auch noch sehr alte Fliesen.

Und das hätte man bei der Begehung vor Anmietung auch sehen können. Die verdeckten Bereiche natürlich nicht, das stimmt, aber dass die Schränke natürlich für den Anstrich nicht abmontiert wurden, kann man sich nun auch denken.

Nun stellt sich uns die Frage, ob wir den Raum auf unsere Kosten renovieren lassen müssen,

Nun, wenn es euch stört, dann zahlt ihr es auch,. Ansonsten ist die Wohnung beim Auszug so zu übergeben wie vorgefunden. Ob euch das nun gefällt, ist eure Sache.

da wir diese Löcher aufgerissen haben oder ob der Vermieter zuständig ist.

Ich würde das direkt mit dem Vermieter klären; so groß ist der Aufwand ja nicht. Ein paar Fotos an den VM schicken mit der Frage, ob ihr hier überhaupt die Wände verändern dürft und falls ja, ob die offenen Stellen auf Kosten des VM verputzt werden sollen (immerhin eine Wertsteigerung) würde hier wohl die einfachste Variante darstellen. Außerdem - wenn ihr da sowieso eure EBK davormontiert, dann seht ihr das ja auch erst beim Auszug wieder.

Meine Mitbewohner sagen, wie ich finde berechtigterweise,

Schön.

dass die Küchezeile ja nicht zur Wohnung gehörte

Na und? Aber die Wohnung wurde mit EBK vermietet. Wäre dem nicht so, hättet ihr halt die unverputzte Wand gesehen- oder die Wohnung ohne den Kauf der EBK nicht bekommen.

und man ja auch nicht einfach einen Schrank vor eine unrenovierte Wand stellen dürfe...

Dann kann der Mitbewohner sicher auch einen entsprechenden § zitieren, der das verbietet. Wenn der Schrank da steht und mitvermietet wurde, gilt "angemietet wie besichtigt und bei Übergabe protokolliert". Man könnte beim *Auszug* evtl. daraus einen verdeckten Mangel konstruieren, dessentwegen man das nicht selber beheben muss. Aber eine Pflicht zur Nachbesserung vermieterseitig ist hier nicht zu erkennen.

Moeoerm 
Fragesteller
 13.02.2023, 08:25

Er wurde aber eben nicht mit vermietet. Sonst würde ich das genauso sehen.

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FordPrefect  13.02.2023, 08:32
@Moeoerm

Aber mitübergeben. Wenn ihr das nach Erwerb rausreißt und dahinter Schäden sind, liegt dennoch kein zwingend zu beseitigender Mangel vor, nur weil es unhübsch ist.
Redet mit dem VM zwecks einvernehmlicher Behebung.

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Schaut schon schlimm aus, aber natürlich konnte/durfte man durchaus auf einen solchen oder ähnlichen Zustand gefasst sein bei dieser Küche, die sichtbar auch schon einige Jahre oder Jahrzehnte alt ist.

Ihr habt die Wohnung unrenoviert übernommen, dann gilt das natürlich auch für die Küche in diesem Zustand, wenn man die vorhandene und auch noch bewusst gekaufte Einbauküche übernommen hat.

Dennoch, zeigt es Eurem Vermieter und zeigt ihm auch Bilder von Eurer Küche. Besprecht mit ihm, was nun alles gemacht werden muss und welchen Anteil er leisten würde. Er müsste auch interessiert daran sein, wenn dieser Raum wieder in einen guten Zustand kommt und nicht nur Flickwerk vorherrscht.

Küchenfußboden, Fliesenspiegel oder andere Rückwand anstelle der Wandfliesen, Wandverkleidung, wo die Rohre sind und bei der Gelegenheit vielleicht sogar Austausch der Wasserleitungsrohre und Erneuerung der elektrischen Installation mit vielleicht der ein oder anderen zusätzlichen Steckdose. Wenn man schon mal dabei ist...

Die Möbel gehören ganz klar Euch:

Diese wurde uns jedoch nicht mit vermietet, sondern gegen einen kleinen Abschlag verkauft.

Aber die Wände habt Ihr gemietet. Die sind Sache des Vermieters.

Macht also Fotos und bittet den Vermieter, sich das einmal selbst anzusehen. Er muss für die Instandhaltung finanziell aufkommen.

Modul1100101  13.02.2023, 08:00

Auf den 2ten Blick glaube ich das er die versaute Tapete meint, weil da kein Schrank hinkommen soll.

Oder die Fliesen rechts.

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FordPrefect  13.02.2023, 08:11
@AriZona04

Nein. Aber auch nicht zwingend durch den Vermieter zu beseitigen, wenn die Wohnung so angemietet wurde.

Dass ich selber das als VM meinen Mietern nicht so übergeben würde, steht auf einem anderen Blatt.

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AriZona04  13.02.2023, 08:11
@FordPrefect

Die Wände - außer Farbe und Tapeten - gehören dem Vermieter. Was kann man daran nicht verstehen?

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AriZona04  13.02.2023, 08:16
@FordPrefect

Hast Du Langeweile?

sodass nach dem Abbau nun große Löcher im Putz sind, der Fliesenspiegel, wie auch die Bodenfliesen wurden passgenau um die alte Küche herum geschnitten, eine Wand ist beinahe komplett auf, alle Rohre sind zu sehen, und unter den Schränken entsprechend auch noch sehr alte Fliesen.

Der VM ist verpflichtet, einen Bodenbelag auf jeden Boden zu bringen. Kann sein, dass diese Fliesen dazu gehören - das weiß nur der VM.

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Moeoerm 
Fragesteller
 13.02.2023, 08:21
@Modul1100101

Ich meine die komplett unverputzten Holzbretter, sowie die Fliesen und, dass der Putz Küchenform hat 😅

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bwhoch2  13.02.2023, 08:37
@AriZona04
Der VM ist verpflichtet, einen Bodenbelag auf jeden Boden zu bringen.

Nein, ist er nicht.

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AriZona04  13.02.2023, 09:51
@bwhoch2

Dann habe ich etwas Falsches gelernt. Seltsam nur, dass mir das kürzlich eine Vermieterin bestätigt hatte ...

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bwhoch2  13.02.2023, 10:01
@AriZona04

Nicht jede/r Vermieter/in weiß so genau Bescheid.

Ganz allgemein: Es werden oft Wohnungen ohne Bodenbelag vermietet. In dem Fall können die Mieter meistens selbst wählen, was sie verlegen wollen und machen das dann auch ganz bewusst. Eine Wohnung ist nicht unvollständig, wenn sie keine Bodenbeläge, sondern nur den blanken Estrich aufweist.

Im Fall einer Küche: Unter den Schränken, also im nicht sichtbaren Bereich muss ebenfalls kein Fußbodenbelag verlegt sein, denn rein optisch ist es überhaupt keine Beeinträchtigung, wenn nach dem Einbau einer Einbauküche der verbliebene Bodenbelag, wie in diesem Fall, z. B. aus einem ordentlichen Fliesenbelag besteht.

Allerdings: Als Vermieter würden wir auch nie ohne Fußbodenbelag vermieten, allenfalls würden wir eine neue Wohnung ohne Belag zeigen und dann mit den in Frage kommenden Mietern vereinbaren, welche Art und welche Qualität an Fußboden verlegt wird, was wir dann selbst machen würden.

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Blöd....Es heißt "gemietet, wie gesehen", d.h. ihr könnt nach der Anmietung keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter stellen.

Wenn die Küche nicht Teil der Mietsache ist, sondern von Euch gekauft wurde, hättet ihr euch theoretisch über den Zustand der Rückwand und des Fußbodens schlau machen müssen.

Ich würde hier aber trotzdem den Vermieter fragen. Das kostet ja nichts.