Räumungsklage Mieter will nicht ausziehen?

6 Antworten

Die Vermieter müssen klagen, anders bekommen sie sie nicht raus.

Erst wenn vor Gericht dem statt gegeben wird u die Zwangsräumung ansteht, dann gehen sie, müssen sie gehen

DerHans  18.05.2020, 12:24

Kann aber dauern...... und richtig Geld kosten.

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Aus welchem Grund wurde der Mieterin denn gekündigt?

Wenn die Kündigung wirksam ist und die Mieterin sich partout weigert zum Ende der K-Frist auszuziehen bleibt nur die Räumungsklage.

GavinG 
Fragesteller
 18.05.2020, 12:52

Eigenbedarf wegen Nachwuchs und daraus erhöhter Bedarf an Platz

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Eine Räumungsklage braucht auch noch Zeit. Rechne mal mindestens ein Jahr. Aber ohne Räumungsklage werden sie nie ausziehen.

Daß man während Corona keine Wohnungen bekommt, ist natürlich absoluter Unfug, auch wenn die Fluktuation tatsächlich zur Zeit etwas geringer ist. Aber auch in Coronzeiten ziehen Leute um.

Natürlich ist es in bestimmten Gebieten immer schwer eine bezahlbare Wohnung zu finden, aber ohne Suchen aussichtlos.

Wenn sie nicht auszieht, hilft nur eine Räumungsklage. Das kann sich aber leicht mal über zwei Jahre hinziehen.

Und der Kläger muss mit den vollen möglichen Kosten (incl. Umzugsunternehmen) in Vorlage treten.

GavinG 
Fragesteller
 18.05.2020, 12:28

Die Kosten können aber wieder eingeklagt werden in einem Zivil Prozess

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DerHans  18.05.2020, 12:29
@GavinG

Das ist klar. Aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche.

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GavinG 
Fragesteller
 18.05.2020, 12:51
@DerHans

Wielange kann man denn das Geld fordern?

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DerHans  18.05.2020, 12:52
@GavinG

Wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, 30 Jahre.

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GavinG 
Fragesteller
 18.05.2020, 12:52
@DerHans

Dann könnte man ja eine Ratenzahlung vereinbaren

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DerHans  18.05.2020, 12:53
@GavinG

Wenn jemand unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, bekommst du auch keine Raten. Und jedes Mal wenn du den Gerichtsvollzieher schickst, musst du dessen Kosten auslegen. (NATÜRLICH VORHER)

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GavinG 
Fragesteller
 18.05.2020, 18:45
@DerHans

Also heißt es, es gibt so oder so einen enormen finanziellen Schaden und man ist besser daran das irgendwie außergerichtlich zu klären.

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DerHans  18.05.2020, 19:22
@GavinG

Du kannst versuchen mit ihr "im Guten" auseinander zu kommen. Das kostet in der Regel dann aber auch Geld.

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GavinG 
Fragesteller
 18.05.2020, 20:09
@DerHans

Und wie sieht es aus mit zweifelhaften Mitteln? Ich habe schon davon gehört das Vermieter die Wasserversorgung runter fahren so das der unwillige Mieter nurnoch tröpfchenweise Wasser aus dem Hahn Zapfen kann. Das solle angeblich eine rechtliche Grauzone sein weil der Mieter immernoch Trinkwasser bekommt allerdings nur mit geringem durchfluss so das viele Dinge im Alltag erschwert sind.

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DerHans  19.05.2020, 09:50
@GavinG

Du kannst natürlich jetzt das Haus, in dem du selbst wohnst so herunter wirtschaften, dass es zur Ruine wird. Das dürfte dann aber noch teurer werden-

"Zwangsmaßnahmen" deinerseits, gehen schnell ins Strafrecht.

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GavinG 
Fragesteller
 19.05.2020, 10:25
@DerHans

Wie sieht es aus mit einer kalten Räumung? Einer Räumung ohne räumungstitel, ich habe gelesen wenn man alle Besitztümer des Mieters protokolliert und einlagert wäre die kalte Räumung unterm Strich günstiger als eine ordentliche Räumungsklage

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DerHans  19.05.2020, 10:32
@GavinG

Da bist du dann bereits im Strafrecht.

Gant abgesehen von den Schadensersatzforderungen, die du dann erwarten kannst.

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GavinG 
Fragesteller
 19.05.2020, 10:58
@DerHans

Wenn die Wertgegenstände protokolliert sind besteht keine Schadenersatzforderung.

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DerHans  19.05.2020, 11:49
@GavinG

Wenn du ohne Räumungsbeschluss in ihre Wohnung eindringst ist das Hausfriedensbruch. Da verstehen die Richter keinen Spass.

Und woher willst du wissen, was dann hinterher "alles fehlt"?

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GavinG 
Fragesteller
 19.05.2020, 13:32
@DerHans

Im Internet steht man soll alle Gegenstände protokollieren, am besten auch mit Videoaufnahmen festhalten. Mehrere Zeugen sollten helfen. Wenn der Mieter dann behaupten würde das etwas fehlt wäre der Mieter in der beweispflicht

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DerHans  19.05.2020, 17:56
@GavinG

Dann bleibt es immer noch Hausfriedensbruch.

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GavinG 
Fragesteller
 19.05.2020, 18:57
@DerHans

Und das soll günstiger sein

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Über den Auszug (Zwangsräumung) aufgrund einer Räumungsklage entscheidet das zuständige Gericht nach Würdigung der genseitigen Vorträge.