Trennung nicht verheiratet. Wer darf in der Wohnung bleiben?

6 Antworten

Du hast auf jeden Fall die besseren Karten!

Du schreibst:

Mitglied in der Genossenschaft bin nur ich.

Mieter einer Wohnung einer Baugenossenschaft kann nur werden, wer im Besitz von Genossenschaftsanteilen und dadurch Mitglied ist.

Demzufolge bist du alleinige Eigentümerin der Genossenschaftsanteile - richtig?

Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Genossenschaft.

Du schreibst:

Wir stehen beide im Mietvertrag

Gut zu wissen:

Das Auflösen einer zwischenmenschlichen Beziehung berühren die Rechte & Pflichten aus dem gemeinsamen Mietvertrag nicht.

Kündigt jedoch ein Mieter den Vertrag, muss der andere Mieter ebenfalls ausziehen oder aber einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen.

Da dein Noch-Partner jedoch kein Mitglied der Genossenschaft ist, fehlt die Anspruchsgrundlage für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung.

Hierfür müsste dein Noch-Partner zunächst Anteile erwerben und sich auf eine Warteliste setzen lassen.

Als Mitglied der Genossenschaft sieht die Lage für dich ganz anders aus!

Auch der Wohnungswechsel läuft unkompliziert. Mitgliedern stehen alle freien Wohnungen der Genossenschaft zu Verfügung. Sollten sich die eigenen Bedürfnisse oder Ansprüche mit der Zeit ändern, ist ein Wechsel in eine andere Wohnung möglich. Jedoch kann es zu Wartezeiten kommen, wenn die gewünschte Wohnung noch vermietet ist.

Mein Tipp:

Persönliche Meinungen können eine individuelle Beratung durch die Genossenschaft nicht ersetzen.

Du schreibst:

Im Falle einer Trennung, wird er sich vermutlich quer stellen auszuziehen.

Kommt es tatsächlich zur Trennung ist also davon auszugehen, dass der Auszug deines Freundes nicht einvernehmlich vonstatten geht.

Vor diesem Hintergrund kann es für dich nur hilfreich sein, dich einfach einmal unverbindlich bei deiner Genossenschaft zu informieren.

Auf diese Weise weißt du für den Fall der Fälle aber auch was zu tun ist, welche Fristen einzuhalten sind und ob du die Wohnung auch allein mit deinem Kind beziehen kannst.

Viel Erfolg!
Ballom20 
Fragesteller
 07.01.2021, 06:16

Danke für die ausführliche Antwort.
Ja, ich bin alleinige Eigentümerin der Anteile. Er hat zwar damals einen ganz geringen Teil gezahlt aber er ist halt kein Mitglied. Das läuft alles über mich.
Also verstehe ich das richtig, dass selbst wenn er dann Anteile erwerben würde, es nicht gleichzeitig bedeutet, dass er in der Wohnung bleiben darf ?

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heurekaforyou  07.01.2021, 16:33
@Ballom20

Ich denke nicht. Das wäre ja auch nicht fair den Leuten gegenüber, die bereits lange auf der Warteliste stehen und auf eine Wohnung warten.

Und wie bereits erwähnt - es müsste ein neuer Mietvertrag geschlossen werden.

Ich hatte auch etwas gelesen, wonach sich die Genossenschaften gegen Missbrauch absichern. Ich denke das ist die Warteliste.

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Ballom20 
Fragesteller
 07.01.2021, 20:46
@heurekaforyou

Danke für die Antwort.
Das würde meiner Tochter und mir ja tatsächlich in die Karten spielen. Ich werde nächste Woche mal dort anrufen und nachfragen 🙂

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heurekaforyou  08.01.2021, 01:07
@Ballom20

Das ist eine gute Idee und sehr wahrscheinlich auch die beste Lösung.

Das du dich informierst, bedeutet ja auch nicht, dass du sofort deinen Partner vor die Türe setzen musst.

Es geht um etwas ganz anderes. Wenn du dich im Vorfeld über die Folgen einer möglichen Trennung informierst, bist du im Vorteil und ersparst du dir den Stress aufgrund von Ungewissheit, falls es wie vermutet zum Krach kommt. Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob er evtl. doch in der Wohnung bleiben kann. Du weißt, welche Schritte du in die Wege leiten musst, usw.

Von der eingesparte Energie profitiert auch eure Tochter, an der eine Trennung bestimmt auch nicht spurlos vorbei geht. Vor diesem Hintergrund wäre es schon alleine wünschenswert, dass eine Trennung möglichst "leise" über die Bühne geht, finde ich.

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Ich hab eigentlich nicht vor mich zu bekriegen, wenn er nicht ausziehen möchte, dann tue ich es mit Kind. Mir wäre es nur lieber, wenn mein Kind ihr Zuhause behalten könnte. Ich hoffe, dass es eine vernünftige Einigung geben wird.

Du scheinst nicht zu verstehen, dass ihr beide im Mietvertrag steht und ihn nur gemeinsam kündigen bzw. zusammen mit der Genossenschaft ändern könnt.

Egal, wer auszieht, solange ihr noch gemeinsam im Vertrag steht, kann sich die Genossenschaft von jedem von euch die ausstehende Miete holen.

Ihr solltet euch also wirklich um eine endgültige Einigung bemühen...

Ballom20 
Fragesteller
 06.01.2021, 20:04

Ich hab das schon verstanden ;)

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Wenn ihr beide im Mietvertrag steht müsst ihr eh mit der genossenschaft reden denn solange wie ihr beide im Vertrag steht können die von euch beiden Geld holen und kündigen kann man den Mietvertrag auch nur gemeinsam.

Ihr müsst also einen neuen Mietvertrag aufsetzen und wenn ihr beide in der bude bleiben wollt kann quasi der vermieter entscheiden wen und ob er überhaupt einen von euch als Mieter will. Es wäre ja ein neuer Mietvertrag notwendig.

Ballom20 
Fragesteller
 06.01.2021, 19:37

Aaahhh okay, so ist das. Danke für die Antwort 🤗

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Nein!

Beide stehen im Mietvertrag, also haben beide das Recht dort zu wohnen. Da müsst ihr euch leider einigen. Die Tatsache, dass du das Mitglied bist, ändert an der Sache nichts. Abgesehen davon, muss auch die Genossenschaft der „Veränderung“ zustimmen. Durchaus möglich, dass sie sagen: Entweder alle kündigen oder keiner.

Ballom20 
Fragesteller
 06.01.2021, 19:39

okay danke ☺️

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Lord2k14  06.01.2021, 19:43
@Ballom20

Du könntest aber vorab mit der Genossenschaft sprechen. Da du schon Mitglied bist, ist es zumindest einfacher eine neue Wohnung zu bekommen. Also erkundige dich vor Ort, ob es eine alternative Wohnung gibt. Wenn die eG so ist wie unsere, gibt es sicher einen Weg. ;-)

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Leider als zu oft miterlebt wie sich 2 Menschen bekriegen können die sich einmal geliebt haben. Euer größeres Problem werden die Anwaltskosten sein wenn ihr euch bekriegt, da kommen schnell mal 15.000€ und mehr zusammen. Am Ende verliert ihr beide dadurch alles und seit verschuldet.

Alternativ kann man sich auch vernünftig Unterhalten.

Ballom20 
Fragesteller
 06.01.2021, 19:39

Ich hab eigentlich nicht vor mich zu bekriegen, wenn er nicht ausziehen möchte, dann tue ich es mit Kind. Mir wäre es nur lieber, wenn mein Kind ihr Zuhause behalten könnte. Ich hoffe, dass es eine vernünftige Einigung geben wird.

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FredForster  06.01.2021, 19:45

Ups, ich glaube, da ist eine Null zuviel reingerutscht, sonst würde ich nichts anderes mehr machen als einmal im Monat ein solches Verfahren und im Dezember vlt. auch mal zwei. .

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RiddickBln  06.01.2021, 19:50
@FredForster

die 0 steht da richtig, wenn man sich richtig bekriegt mit Gutachtern Jugendamt ect.. ist das kein Problem.

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