Katze zurückgeben?

10 Antworten

Der BGH hat dazu im Jahr 2013 ein Grundsatzurteil gefällt - und DAS gilt für HUNDE und KATZEN gleichermaßen. Und dabei völlig egal, ob es Freigänger-Katzen oder Wohnungskatzen sind.

Vor der Haltung eines Hundes oder einer Katze muss der Vermieter um seine Erlaubnis gefragt werden. Mit einem Grund kann er die Haltung nicht genehmigen. Ob der Grund nun ausreichend ist oder nicht, bestimmt dabei nicht der Mieter, sondern im Zweifelsfall ein Gericht.

Und wenn man ohne diese Erlaubnis solche Tiere anschafft - dann riskiert man eben, die Tiere abschaffen zu müssen oder fristlos gekündigt zu werden.

Der Fehler liegt also klar bei euch, dass ihr diese Erlaubnis nicht eingeholt habt. Und seid froh, dass die Verkäuferin die Katzen zurücknehmen will. Ihr könnt sie ja auch ins Tierheim bringen und für die Abgabe noch bezahlen. Ihr könnt natürlich auch versuchen, Käufer für sie zu finden.

Ihr könnt auch noch mal versuchen, mit dem Vermieter zu reden und euch vertraglich verpflichten, für alle Schäden, die die Tiere u.U. an der Wohnung verursachen, aufzukommen .... vielleicht nutzt das ja etwas.

Ansonsten könnt ihr natürlich auch anwaltlich dagegen vorgehen - kostet viel Zeit, noch mehr Geld und Nerven ....

Wenn in dem Mietvertrag Haustiere nicht geduldet sind, wirst du es schwer haben dich dagegen aufzulehnen. Auf eine Geldrückerstattung kannst du auch nicht bestehen, wenn die Verkäuferin nicht kulant ist. So etwas hätte vorher vereinbart werden müssen mit dem Verkäufer. Da wirst du dich entscheiden müssen was dir wichtiger ist, die Wohnung oder die Katzen.

Zitat: Es ist nicht möglich, die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung grundsätzlich zu untersagen. Vermieter können vertraglich festlegen, dass die Katzenhaltung einer Genehmigung bedarf. Ignoriert der Mieter die Klausel hinsichtlich der Genehmigung, kann ihm der Mietvertrag gekündigt werden.

Also erstmal in den Mietvertrag schauen.

Hi Tiama.

Wenn du Tiere liebst, dann gibst du auch keinen Fall deine beiden Kätzchen zurück.

Das darf dir der Vermieter verbieten.

Das habe ich eben gerade von einem netten User mitgeteilt bekommen, und dementsprechend habe ich nun meinen Text abgeändert. Aber deshalb ändere ich meine Meinung nicht.

Kämpfe für deine beiden Stubentiger, glaube mir, es lohnt sich.❤🐈❤🐈

Dein Vermieter darf dich von heute auf morgen nicht auf die Straße setzen.

Mit tierisch- lieben Grüßen, Renate.

Text abgeändert.


dsupper  01.03.2022, 15:28

Natürlich darf der Vermieter Wohnungskatzen verbieten! Bzw. er muss sie erlauben - aber dazu muss er VORHER gefragt werden. So bestimmt es das entsprechende BGH-Urteil aus dem Jahr 2013. Und zwar gleichermaßen für Hund und Katze!!

Und natürlich kommt er mit seiner Drohung durch - und ob der FS tatsächlich Lust und das Geld für eine anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzung hat??

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Renate2804  01.03.2022, 15:34
@dsupper

Da hast du recht, habe das gerade nachgelesen. Werde ich abändern. Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen, und gegebenenfalls eine neue Wohnung suchen. Denn eines ist Fakt: von heute auf morgen kann er die Leute nicht auf die Straße setzen.

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dsupper  01.03.2022, 15:37
@Renate2804

Macht er ja auch nicht - den Leuten ist durchaus zuzumuten, die Tiere wieder abzugeben - gar kein Problem! Die Verkäuferin nimmt sie ja sogar zurück.

Zu einer Tierhaltung gehört in allererster Linie VERANTWORTUNG. Wäre diese berücksichtigt worden, wäre es zu diesem Eklat erst gar nicht gekommen.

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Renate2804  01.03.2022, 15:40
@dsupper

Da gebe ich dir recht. Das sollte vorher abgesprochen werden.

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Warum habt ihr das nicht VOR der Anschaffung mit dem Vermieter geklärt?

Du kannst nun das Geld nicht einfach zurückverlangen!