Hilfe! Mein Hund ist doch kein Boxer.

11 Antworten

Mal Klartext, das Problem hast du nun so oder so. Dich selber anschwärzen wirst du wohl nicht. Zudem tut das auch kein Tierarzt. Wenn dein Hund die nächsten 16 Jahre unauffällig bleibt, kannst du Glück haben.

Wenn ich du wäre, würde ich den Hund nicht frei laufen lassen! Immer und überall draußen angeleint. Zudem solltest du deiner Versicherung mitteilen, dass der Hund nun als American Staffordshire Terrier Mix versichert werden soll. Die haben nichts mit dem Amt zu tun und werden dich auch nicht melden.

Behalte das mit dem Stafford Mix für dich und posaun das nirgends rum. Nicht im Freundeskreis, nicht bei den Nachbarn. Er ist ein Boxer-Mix PUNKT. Fahr mit dem Hund nicht in größere Städte.

Wenn deine Versicherung nicht mit macht (manche versichern keine Pits und Staffs), dann versicher den bei

www.agila.de

(Die versichern alle Rassen. Bin da selber mit meinem Pit)

Margotier  08.12.2014, 09:02

Weiterer Tipp zur Versicherung:

Uelzener

Die wollten von uns noch nicht einmal wissen, was für Hunde wir haben.

Wie haben nun zum dritten Mal einen Zweithund dort versichert (die ersten beiden Zweithunde waren jeweils älter und sind verstorben). Wir mussten da immer einfach nur anrufen und ein paar Tage später hatten wir den geänderten Versicheungsvertrag in der Hand.

Wir haben dort eine sogenannte "Zwingerhaftpflichtversicherung", bei der bis zu fünf Hunde, völlig rasseunabhängig, versichert sind ohne dass wir die Versicherung über die Aufnahme weiterer Hunde (halt eben bis zu fünf Stück) informieren müssen.

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Anaschia  11.12.2014, 00:01

Bei der Agila ist unser Pitti auch versichert. Die ist super günstig und macht auch preismäßig keinen Unterschied bei Listenhunden.

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Hi, wer hat das denn festgestellt, also hattet ihr bereits eine Prüfung vom Amt? Oder habt ihr ihn schätzen lassen vom Tierarzt? Wenn zweiteres, bin ich erstmal beruhigt. Bitte geht mit eurenn Kaufvertrag (den ihr hoffentlich habt) zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Betrug, denn nix anderes ist es Sobald ihr das gemacht habt steht ihr schon in einen ganz anderen gesetzlichen Rahmen dar.Wenn das passiert ist meldet euch bitte bei der Pitt-STaff Hilfe in Köln, http://www.pit-staff.de/ die können euch TIpps und Hilfe geben, weil sich eben mehr mit den Thema beschäftigen. Solltet aufjeden Fall schauen das ihr die Auflagen erfüllt um den Hund behalten zu können, es kann sein das er dafür ein paar Wochen ins Tierheim kommt, bis ihr alles habt. Aber ich finde eben die Anzeige gegen den Händler ist der erste Schritt,

ImFromNowhere  08.12.2014, 07:06

Anzeige so oder so. Dummerweise ist sie dann auch dran. Ändert ja nicht daran dass sie den Hund illegal erworben hat und illegal hält. Zudem ist es Steuerhinterziehung und obendrein kann die Versicherung wenn was passiert einfach nicht zahlen, da der Hund ja nicht als American Staffordshire Terrier Mix versichert ist.

Was würde ihr Pit,Staff und Co. in Köln nützen wenn sie möglicherweise aus Dortmund kommt? Natürlich ist der Hund nicht vom Amtsveterinär begutachtet worden, sonst hätte das Amt den Hund eingezogen. Was ein privater Tierarzt sagt ist von keiner rechtlichen Relevanz!

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jww28  08.12.2014, 10:47
@ImFromNowhere

Naja aber wenn die ein Kaufvertrag haben, wo die Rasse eingetragen ist, die sich vorher bei den "Sachkundigen" Händler haben beraten lassen, so hat er sie ja deutlich betrogen. Ist also die Rede von einer Anzeige wegen Betruges. würde es vergleichen mit gefälschen Artikeln die sich ja manche auch andrehen lassen, es steht weiß net zb Gucci drauf, der Preis stimmte halbwegs etc, DEr Händler beteuerte das es echt ist. So jetzt geht der geprellte Käufer mit der Tasche in ein Fachhandel und da fällt auf das diese unecht ist. So würde ich den Fall sehen, und Imitate kaufen ist aufgrund von Urheberrecht auch untersagt. Bei einer Anzeige würde man am Ende von diesen Kaufvertrag zurücktreten, würde allerdings auch bedeuten das der Hund dann ins Tierheim geht, weil der Züchter ja auch sich strafbar gemacht hat. Allerdings kann man wenn der Hund dann im Tierheim ist ihn wieder legal erwerben, wenn man die Auflagen erfüllt. Durch die Anzeige sind viele Ämter und auch Tierheime eher bereit den alten Halter, dennoch als zuverlässig anzusehen, da er den Beturg merkte, meldete und auch handelte bevor was passiert.Und bei der Polizei steht man eben auch besser dar, als wenn man nun abwartet bis sich wirklich mal einer beschwert :/ Und so streng sind die Ämter meist auch nicht, so kann man kaum von einen Laie verlangen das er im Welpenalter sieht das es kein Boxer-Mix ist, doch mittlerweile ist er eben so weit das man es eben schon sieht und auch die Tierärztin als fachkundige schon drauf hingeweisen hat, also wirds denke ich Zeit das man selber aktiv wird, anstatt zu hoffen das man die nächsten 15 Jahre so davon kommt... Und den Verein habe ich empfohlen weil die sich eben mit der Marterie auskennen, da sie jeden Tag sich mit sowas rumschlagen müßen und sicherlich auch gute Rechtsanwälte da kennen...und von Dortmund fahr ich vielleicht 1,5 -2 Std oder telefoniere ;) Klar weiß ich doch das der normale Tierarzt da keinerlei Relevanz hat, deswegen ja meine Erleichterung das es nur sie war....aber dennoch gibt es ja noch wesentlich mehr Leute die solche Hunde erkennen und es braucht nur einer dabei sein der sich belästig fühlt und einen meldet, da können die schnell in Teufelsküche kommen mit :/ Und nicht jeder der die Anmeldung nicht richtig macht kommt in Schwierigkeiten, eine Freudnin von mir hatte auch unerlaubertweise ihre Staffhündin sogar als kleinen Hund angelemdlet (während ich damals mit mein Labbi ein Sachkundenachweis etc machen mußte). Nach 8 Jahren ist es aufgefallen, sie durfte allerdings Hund behalten und mußte nur in kurzer Zeit eben alle Auflagen erfüllen. Hat naütrlich viel Geld gekostet auf ein Schlag, aber der Hund lebt nach wie vor bei ihr... Und hier der Hund ist ja noch gar net ausgewachsen, soviel Rückstände können an Steuern und Versicherungen noch nicht sein....der ist ja nichtmals ein halbes Jahr bei denen.

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ImFromNowhere  08.12.2014, 11:22
@jww28

Das mit dem Betrug beim Kauf musst du anders sehen. Und zwar so: Gekauft hat sie laut Vertrag eine Wasserpistole. Aber nun hat sie festgestellt dass es sich um eine Großkaliber-Pistole handelt welche mit scharfer Munition geladen ist. Defakto hat sie illegal einen Gegenstand erworben, den sie auch aktuell nicht Besitzen darf und zusätzlich auch noch erlaubnispflichtig ist es spielt keine Rolle ob sie keine Ahnung hatte was sie da kauft. Und selbst wenn 10 Waffenhändler bescheinigen dass es sich um eine Wasserpistole handelt, nützt das alles nichts! Ich hoffe der Letzte hat es nun verstanden!

Ein Hund der eingezogen wird, kommt nicht an den letzten Halter oder Vermehrer zurück. Es kommt auch vor dass der Hund an ein anderes Tierheim geht, worüber man nicht informiert wird. Wenn du einen Fall kennst wo das passiert ist, ist es die Ausnahme.

Sie kann es auf legalem Weg natürlich probieren, dass sie den Hund je wiedersieht ist aber unwahrscheinlich.

Natürlich kennst der Verein in Köln sich aus, ist aber nicht der einzige bzw. nicht das einzige Heim was sich auskennt. Wenn die ehemaligen Besitzer die Hunde immer zurückbekämem, säßen die nicht deswegen alle im Heim! Und meinen Pit hab ich auch daher.

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ImFromNowhere  08.12.2014, 11:27
@ImFromNowhere

*"...erlaubnispflichtig ist. Es spielt keine Rolle..."

Entschuldige, schreibe grade schnell über Handy.

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jww28  09.12.2014, 09:24
@ImFromNowhere

naja das soviele nicht mehr rauskommen liegt doch auf der Hand, man muss ja zb bei uns hier in NRW Auflagen erfüllen, unter anderen auch Führungszeugnis, Sachkundprüfung etc. Manche schaffen es nicht, diese Auflagen auch nur ansatzweise zu erfüllen, zb hat man bei manchen bereits das Problem, das sie so hohe Sprachbarrieren haben (sprich kein deutsch lesen, schreiben können), daher schon Probleme mit der Sachkundeprüfung haben. Es gibt sogar Jugendliche die sich so ein Hund beschaffen und das Mindestalter gar nicht haben. Manche können sich auch die Kosten nicht leisten, was das ganze mit sich zieht. Dann haben manche Vorstrafen, die eine Haltung auch unmöglich machen. Und ich denke auch da es eben viele Terrier sind, das einige auch überfordert waren mit de Haltung und deswegen den Hund gar net mehr haben wollen. Zumal viele sicherlich sich das anders vorstellten, so kann man ja nicht mal eben den Listi mit den Jungen vom Nachbarn rausschicken, sondern muss alle Wege selber gehen, da ja nur mit Sachkunde der Hund geführt werden darf. Und die Bekannte von mir hat mehrere hundert € für Rechtsanwalt etc ausgegeben und hatte über 2 Wochen nur Gerenne, viele scheuen auch den Aufwand.

Denn dieser Absatz in der Verordung wäre sicherlich wichtig:

Stellt die zuständige Ordnungsbehörde fest, dass die erforderliche Erlaubnis nicht beantragt oder erteilt worden ist, soll von der Halterin oder dem Halter unter Fristsetzung verlangt wer-den, einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 zu stellen. Das Verlangen soll einen Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der Antragstellerin/des Antragstellers (§ 26 Abs. 2 Satz 1 VwVfG NRW) und dazu enthalten, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind und welche Folgen bei Nichtbeachtung eintreten können (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1).

Wird der Antrag innerhalb der gesetzten Frist nicht gestellt oder werden erforderliche Unter-lagen nicht vorgelegt, soll die Haltung des gefährlichen Hundes nach § 12 Abs. 2 Satz 1 un-tersagt werden.

Die Haltung eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis verwirklicht den Straftatbestand des § 143 Abs. 2 StGB. Die zuständige Behörde gibt die Sache zur Ahndung gemäß § 41 Abs. 1 OWiG an die Staatsanwaltschaft ab.

8.2 § 8 Abs. 2 verpflichtet die Halterin oder den Halter eines gefährlichen Hundes und eines Hundes im Sinne von § 10 Abs. 1, im Falle der Veräußerung oder sonstigen Abgabe darauf hinzuweisen, dass es sich um einen solchen Hund handelt. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte einen Hund erwerben oder übernehmen, ohne dessen ordnungsrechtliche Einstufung, insbesondere die Erlaubnispflicht, zu kennen. Die Vorschrift ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches und ermöglicht privatrechtliche Schadensersatzansprüche bei Verstößen.

So der Händler wo sie den Hund her haben, hat nun Geld für ein Boxer-Mix bekommen und sich verpieselt. Ich finde es wichtig ihn anzuzeigen, alleine auch um andere Menschen davor zu schützen und die Hunde da raus zu holen und um zu bekräfigen das man nicht absichtlich unter Vorsatz sich ein reinrassigen Listi holen wollte. Dann würde ich mit der Anzeige (Durchschrift kriegt man ja meist mit), zum Ordnungsamt gehen und die Erlaubnis beantragen. dann sofort weiter zum Rechtsanwalt, der sich dann um die Anzeige gegen deen Händler kümmert, als auch bei den Behörden weiterhilft. Würde empfheln privatrechtlich gegen den Händler vorzugehen, erstmal den Kauf rückgängig machen, da dieser nichtig ist, da sie ja nicht die Ware bekamen die sie bestellten und Schadensersatz verlangen, da Rechtsanwalt und die ganzen Auflagen irre Teuer sind. Da der Vertrag dann nicht mehr gilt, haben sie rechtlich gesehen den Hund nie gekauft, da der Händler angezeigt wurde kann man den Hund dann wahrscheinlich aus dem Tierheim mit der Erlaubnis und den Auflagen wieder adoptieren.Womit auch das allgemeine Interesse wieder hergestellt ist. Denke es ist ein Unterschied ob man hier in NRW wo ja ein Zuchtverbot die Leute vor so einen Kauf schützen soll so ein Hund erwirbt oder dafür extra in andere Bundesländer oder Ausland fährt und ihn dann hier einführt.

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ImFromNowhere  10.12.2014, 07:45
@jww28

Du bist absolut nicht mehr auf dem neusten Stand. Durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 wurden auch die vor dem Verfassungsgericht nicht beanstandeten Absätze 2 und 3 des § 143 StGB zum 25. April 2006 aufgehoben.

Es wird zudem auch noch bei "Gefährlichen Hunden" nach Kategorie 1 und 2 unterschieden, wenns um den Antrag auf Haltung geht. Auch das hast du in deinem Text (der eher copy and paste gleicht) nicht berücksichtigt.

Auch bei Betrug inklusive Anzeige wird der Hund beschlagnahmt und kommt nicht zum Halter zurück. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Macht über etwas ausübt. Ob sie getäuscht wurde oder nicht spielt keine Rolle. Wäre es so einfach würde es jeder machen.

Poste bitte keine veralteten Gesetzestexte mehr und informiere dich bitte vorher besser.

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ImFromNowhere  10.12.2014, 08:09
@ImFromNowhere

Die Behörden müssen den Hund in ihrem Fall einziehen. Ein Bescheid vom Amt hat "Keine aufschiebende Wirkung" -Da nutzt kein Widerspruch und kein Anwalt. Die Polizei darf jederzeit dorthin wo sich ein solcher Hund aufhält. Das Hundegesetz von NRW schränkt das Grundrecht "Recht auf Eigentum" und das auf "Unverletztlichkeit der Wohnung" ein. D.h. kein Durchsuchungsbefehl ist nötig. Der Hund kann im Falle einer Bedrohung oder Gefahr im Verzug auch getötet werden. Ein Listenhund der Kategorie 1 gilt im Land NRW als Waffe, für die man eine Erlaubnis benötigt. Hat man die nicht, muss das Amt handeln. Handelt das Amt nicht, sind das Ausnahmefälle. Zudem kennen auch nicht alle Ordnungsbeamten die Regelungen im Bezug auf Listenhunde. In ihrem Fall wie auch in jedem anderen dieser Art, muss das Amt zukünftig die Haltung von Listenhunden für die Fragestellerin verbieten, bzw. darf die Erlaubnis zur Haltung nicht ausstellen. Dazu kommt noch das der Tierheimleiter höchstpersönlich entscheidet wem er den Hund wieder anvertraut!

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jww28  11.12.2014, 10:07
@ImFromNowhere

Wenn man vom Kauf zurücktritt ist doch klar das der Hund ins Tierheim geht.....er hat dann keinen Halter mehr. Da der Händler sich auch strafbar gemacht hat geht er dann natürich ins Tierheim, wäre es nicht würde er zurück zum Händler gehen. Und ja die Verordnungen habe ich kopiert, schreibe ja sowas nicht selbst ;) Naja was würdet ihr denn da machen, einfach so weiterlaufen lassen??? Und hoffen das ein Jahrzehnt und mehr schnell vorübergeht?

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ImFromNowhere  11.12.2014, 10:13
@jww28

Mööp wieder nicht aufgepasst. Der Verkäufer kommt nicht aus NRW. Hat sich also möglicherweise nicht Strafbar gemacht. Da der Hund aber nun in NRW ist, bekommt auch der Verkäufer den nicht zurück.

Möglichkeit 1: Bundesland wechseln

Möglichkeit 2: Selbst melden und hoffen dass man den Hund behalten darf (Sehr unwahrscheinlich)

Möglichkeit 3: Augen zu und durch... Zeit vergeht...

Möglichkeit 4: Den Hund selbsf weitervermitteln. (Anderes Bundesland mit entsprechender Gesetzeslage... z.B. Niedersachsen oder Baden-Württemberg)

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ImFromNowhere  11.12.2014, 10:17
@jww28

"Vom Kauf zurücktreten"... Du bist lustig. Sie wird per Gesetz enteignet, da gibts nichts mehr zurückzutreten

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jww28  11.12.2014, 10:22
@ImFromNowhere

oh sorry das habe ich nirgends gelesen, das der Händler gar net aus NRW kommt....aber dennoch gibts ja auch noch privatrechtliche und handelsrechtliche Gesetze in Deutschland, die man auch nicht außer Acht lassen sollte, würde daher wenn ich an der Stelle wäre zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Und abwarten tja kann man machen wenn man die Folgen nur vertagen möchte, aber meist fliegt es auf kurz oder lang auf. Tja umziehen wäre sicherlch noch was, Niedersachsen soll doch hübsch sein lach :)

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jww28  11.12.2014, 10:23
@ImFromNowhere

sie wurde ja noch nicht amtlich erwischt dabei. Und da der Handel ja auch verboten ist würde sie sich ja noch mal schuldig machen, wenn sie den Hund weiterverkauft!

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ImFromNowhere  11.12.2014, 10:33
@jww28

Natürlich wurde sie nicht erwischt, sonst wäre der Hund schon eingezogen worden. Wenns einer rausbekommt, bekommt sie Ärger... "Wenn" ... Da klammern sich viele dran. Verstehe ich auch. Drecks Rasseliste... Aber ist der Hund weg gibts keinen Grund mehr für ein Ordnungsamt in NRW das zu verfolgen.

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jww28  11.12.2014, 10:37
@ImFromNowhere

Das stimmt schon, aber am Besten wäre gewesen gar net erst auf sowas reinzufallen :/ weiß nur nich wie es aussieht ob man in Baüw evlt belegen muss wo man den Hund her hat? Niedersachsen dürfte da wohl das kleinste Problem sein. Und es wäre sicherlich einfacher vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Hund zurückzubringen, wie will man denn nach neuen Leuten für den Hund suchen, über ebay etc würd ichs nicht machen wollen...wäre mir nichtmals sicher ob die Frage hier so eine gute Idee war...

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ImFromNowhere  11.12.2014, 10:58
@jww28

Welpen sehen sich oft sehr ähnlich. Bzw. man kann manche Rassen garnicht unterscheiden im Welpenalter.

In BW darf man den Hund von Privat erwerben. Auflage ist der bestandene Wesenstest, denn im Unterschied zu NRW, gilt der Hund in BW nach bestandenem Wesenstest nicht mehr als "Gefährlich" und man darf ihn wieder verpaaren und die Welpen verkaufen. Nur diese Welpen müssen dann später wenn sie älter sind wieder den Wesenstest bestehen.

In NRW ist der Wesenstest nur dazu da, um den Hund von der Leine und Maulkorb, oder nur dem Maulkorb zu befreien. Man stellt dann beim Amt nen Antrag auf Befreiung. Auf dem Wisch der Wesenstest-Urkunde wird von einem Amtsveterinär (der bei der Prüfung anwesend sein muss) vermerkt, zu was das Ordnungsamt aktuell eine Befreiung ausstellen könnte.

Wie man nach Leuten für den Hund sucht... na am besten über den Tierschutzverein! Logischerweise

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Toschiks  03.11.2022, 07:06
@ImFromNowhere

Deine soo typisch Deutsche pinkelfred Geschichte die nicht mal die Dame bei dem Amt die dir .Nur helfen möchte wenn du nicht dich soweit blind machst und auch am Ende noch damit .. Menschen die Möglichkeit zu versauen .Weil man mal n kleinen Mix mit rein packt ... Und der Hund von deiner frechen Nachbarin , darf als .halb Hund und Ratte die Kinder und so weiter beißen und keiner macht was .Weil da heißt es ja nicht Täter sondern der Arme löeine Hund .Musste zeigen das er keine Regeln hat..na danke..ich hab keine angst vor Hunden die auch bellen könnten .Und nicht so ein, ,,, scheiß falsch verstehen ,, weil die Nachbarin ja der Meinung sei..Das es schon ganz lustig ist wenn du versuchst deinen staff von der Ratte fern zu halten weil nicht glauben das auch mal der entspannte .Nur mal kurz auch mal einmal hässlich ins Bein oder in die unter Lippen hart unangenehmen beißen .kneifen einfach immer wieder so zu akzeptieren , der verrückte sind immer noch ganz klar die Menschen. Und auch da gibt es wie wir wissen mal ein Grund wo Papa Löwe und nie böse war mal einen Ausfall seiner . Handlung für diesen Moment bekommt .

Wenn dein kurzer fliper voll geregelt und überlegt passiert .ändert das nichts an dem was du Bist .bzw ein regeln heißt ganz klar kontrolliert .Ein Stück Grenze zu zeigen oder soll so n ,,,, cane Corso, . ,,Stafford oder sonstiges .Auf n rücken legen bis der kleine kack Vogel , ne Ohrfeige von der kassiert und .am Ende du halt schön blöde .So da gestellt wirst .Wie der .Hund * der nur Listen zugeordnet wurden ..Weil sie eventuell mit richtigen Rudel aufbau von mensch und dir .was nicht aus Erziehung komplett alleine so hinhauen kann .. ..Wenn Menschen schon nicht mit dem falschen ,, Rudel. Verhalten =/ .Wenn dein Ach so toller Rudel Führer nur für sein ego und Hunger denkt ., ist ein ganzes Rudel nur soweit wie du es als Macher gemacht hast für dein Leben im und mit dem Rudel. ,, und die Stelle möchte niemand einfach nur aus Lust oder Stärke für sich haben wollen. Weil nur ein laufenden Ablauf der perfekt für alle ist. Macht dich zum König, . Wahrscheinlich ist das so auch ein bissel typisch im Leben das man natürlich auch nicht unbedingt un erreichbar sein soll ..Ohne Waffen . Kommt doch keiner an dich und deine Bande ran;) .. ist beste möglichkeit .. klar sollten wir auch eher mit dem ganzen Tier Gesprächs DINGEN ., anders denken. Aber dafür hab ich vielleicht schon zu oft. Rinder oder schweine Steak gegessen . Aber nur weil ich sonst noch weniger als nichts gehabt hätte ,, ganz klar wäre ein Leben mit Tieren .. rückblickend für mich , ein viel schönerer Gedanke. Als diese blöden Menschenlichen und nicht ganz vollständig klaren Sichtweise .Oder Lebensweg planen, . .klar kommt immer das selbe ..Arbeit..Auto und ne olle von der Tankstelle ⛽ , die an Zäpfchen 3 auch mal für n bissel lieb sein kurz dein Zäpfchen halten mag wenn. Du ihr nochmal deinen warmen Sitz zeigen kannst ..obwohl der junge von allen Familien oberhaubten was von ich werde nicht wie andere auch wenn ich papa seine kaare fahren darf und schon 2 mal ohne dad es jemand mit bekommen hat . Das teure Auto aus dem Gebüsch bei Gabi ihren Eltern holen musste , .. ..

Ich hab diesen Vogel das ich gerne viel schreibe oder rede .Und jetzt hab ich wad gegoogelt..hab eine kleine Antwort geben wollen. Unnötig ich weiß j., aber lass ich mich auf das blöde ding einfach mal ein und drücke auf senden .und schaue ob es überhaupt noch klappt was zu schreiben.. Ohne wirklich einen Anfang oder ein Ende zu haben.. ich möchte nur beim Lesen nicht .ständig . Schöner finden müssen alles zu löschen..

. £_Rumpie WindelÄffchen ¥€

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Toschiks  03.11.2022, 07:14
@Toschiks

Ich wollte es löschen weil ich mein Handy und mich für so dummes deutsch Ohrfeigen möchte ?! .

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jww28  03.11.2022, 13:48
@Toschiks

Einfach selber die Antwort melden da kannst eintragen warum es weg soll 😅

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Hallo, du hast hier in NRW keine Chance. Du hälst einen Listenhund illegal. Egal was der Grund war. Der Hund wird beschlagnahmt werden. Kommt ins Tierheim und wird weitervermittelt. Papiere nützen dir nichts. Das Hundegesetz von NRW ist da streng. Mit irgendwem reden nutzt da nichts. Irgendwann steht das Ordnungsamt oder Polizei vor deiner Tür und nimmt den Hund mit. Der Amtsveterinär überprüft den Hund nur augenscheinlich nach den typischen Merkmalen.

Du bekommst den auch nicht wieder. Eine Geldstrafe kann dich auch erwarten.

Tut mir leid für dich und den Hund.

Ich komme aus NRW, halte einen Pit Bull Terrier. Ich kenne mich aus.

ImFromNowhere  06.12.2014, 19:25

Die einzige Möglichkeit besteht darin einen Tierheimleiter gut zu kennen. Dort hin wird der Hund dann von nem Bekannten von dir abgegeben... als "Fundtier" und du holst ihn aus dem Heim. Vorausgesetzt das Ordnungsamt erteilt dir überhaupt eine Halteerlaubnis und der Tierheimleiter gibt dir den Hund auch. Hat er einen Chipp muss der natürlich raus.

Die andere Möglichkeit: NRW verlassen.

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Margotier  06.12.2014, 21:46
@ImFromNowhere

Ich könnte mir eine sehr minimale Chance vorstellen, falls man bei der "zuständigen Ordnungsbehörde" an jemanden gerät, der §4(2) extrem großzügig auslegt:

"Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht."

Wenn man der Glückspilz unter der Sonne ist, legt vielleicht ein Mitarbeiter der Behörde das öffentliche Interesse so aus, dass die öffentlichen Kassen bzw. das Geld der Steuerzahler geschont wird, wenn dieser Hund beim derzeitigen Halter bleibt.

Darauf hoffen darf man jedoch kaum, und das ganze andere "Gedöns" zur Haltung eines Listis muss man auf jeden Fall mitmachen.

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NoradieHexe  06.12.2014, 22:05
@ImFromNowhere

Ich tue mir etwas schwer mit dem Gedanken, dass es bei euch "überhaupt" Hunde gibt! Nach dem Ländergesetz von NRW wäre bei uns jeder 2. Goldie ein gefährlicher Hund :D

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ImFromNowhere  06.12.2014, 22:10
@NoradieHexe

Nach dem Gesetz von NRW kann jeder Hund im Einzelfall als "Gefährlich" eingestuft werden.

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Margotier  06.12.2014, 22:27
@ImFromNowhere

Diese Einzelfallentscheidung macht, im Gegenteil zu dieser irrsinnigen Rasseliste, allerdings irgendwo Sinn.

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Margotier  06.12.2014, 22:31
@ImFromNowhere

Okay, schade :-(

Wir hatten "nur" einen Rotti-Mix, der gilt ja als "Hund besonderer Rassen". Von daher habe ich keine Erfahrung mit "richtigen" NRW-Listenhunden.

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ImFromNowhere  06.12.2014, 22:40
@Margotier

In NRW?

Da gilt der Rottweiler ebenso als Listenhund wie ein Pit Bull.

Der Unterschied liegt beim Erwerb nur in den Auflagen. (Kein öffentliches Interesse nötig)

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Margotier  06.12.2014, 23:08
@ImFromNowhere
(Kein öffentliches Interesse nötig)

Ich meinte exakt das, eben genau in Bezug auf "Kein öffentliches Interesse nötig", deshalb auch "richtigen" in Anführungszeichen:

§ 3 Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

§ 10 Hunde bestimmter Rassen

(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

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Hast Du denn keinen guten Bekannten oder Verwandten in Niedersachsen, dem du den Hund erst einmal bringen kannst. Dort wird er dann angemeldet, und Du kannst in Ruhe nach einer anderen Lösung suchen. Die stellen sich hier bei uns nicht so bescheiden an, wie in NRW. Habe auch langsam das Gefühl, dass in unserer Gegend die Pittis immer mehr werden. Mehr Beißereien gibt es dadurch auch nicht. Die Medien haben in der Vergangenheit mal wieder ganze Arbeit geleistet !! Wenn ich mich umzugsbedingt vom Hund trennen müßte, würd ich lieber bleiben wo ich bin. Dieses Listenhunde- Gesetz ist der größte Schwachsinn aller Zeiten.

ImFromNowhere  06.12.2014, 21:05

Gibt keine Lösung in NRW. Niedersachsen wäre eine Möglichkeit.

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NoradieHexe  06.12.2014, 22:37

Na, ob es deswegen nicht "mehr" Beißerein gibt, weiß ich nicht :D!

Ich jedenfalls hätte mich letzte Woche beinahe mit einer Gutachterin "gebissen", deswegen. Ich will jetzt nicht wiederholen, was sie für einen Stuss von sich gegeben hat. Jedenfalls weiß ich jetzt, weshalb so viele Amtstierärzte noch an Märchen glauben. Wenn man bei einer solchen bekloppten gutachterin landet, hat man echt schlechte Karten...

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Die Frage ist ja schon älter: "ImFromNowhere" hat wirklich in allen Belangen recht. Wenn auch nur ein Fitzel passiert oder ein Nachbar sich mal fragend ans Ordnungsamt wendend, wird Deine Haltung überprüft mit allen Folgen.

Ich würde mich an ein Tierheim Deines Vertrauens wenden. Frag mal rum, frag Hundebekannte, ob sie wen persönlich kennen. Vielleicht könnt Ihr es dann irgendwie hinbekommen, dass der Hund quasi als Fundhund abgegeben wurde und Dir vermittelt wird. Aber Du musst dann alle Auflagen erfüllen und das ist kein Pappenstiel!

NRW spinnt echt. Heute hing mir ein Chihuahuamix am Hosenbein, das interessiert hier niemanden. In Niedersachsen hätte der zum Wesenstest gemusst ;))...

Dort lässt es sich übrigens auch gut wohnen ;) ...