Fühlen sich Frauen minderwertig?

6 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Frauen fühlen sich gleichwertig. Deshalb möchten sie auch die gleichen Rechte haben, wie die Männer.

Weil die Frauen früher vieles nicht machen durften, was für Männer ganz normal war, mussten sie für die Frauenrechte kämpfen:

Sommer 1900: Frauen dürfen studieren – an zwei Universitäten

Heute ist es völlig normal, dass Frauen studieren und sogar ihr Kind mit in den Hörsaal bringen. Lange mussten Frauen um dieses Recht kämpfen. Sie durften nur als Gasthörerinnen an Seminaren und Vorlesungen teilnehmen. Nur wenigen Frauen war es über Ausnahmegenehmigungen vergönnt, zu promovieren. Im Jahr 1900 ließ das Großherzogtum Baden Frauen offiziell zum Studium zu. Die Universitäten Freiburg und Heidelberg waren demnach die Vorreiter. Weitere Universitäten folgten nach und nach, 1908 etwa in Hessen. Der Widerstand gegen Frauen als Professorinnen oder Wissenschaftlerinnen war jedoch immens.

Mai 1908: Frauen dürfen in Vereine eintreten und Abitur machen

Bis zum 15. Mai 1908 war es Frauen verboten, Politik zu machen. Erst mit einer Gesetzesänderung dürfen sie Mitglied in Vereinen oder Parteien werden. Zuvor war es ihnen sogar verboten, Versammlungen oder Sitzungen zu besuchen. Auch wurde in diesem Jahr mit der preußischen Mädchenschulreform die Zulassung zum Abitur möglich. Bis das Mädchenabitur überall auf dem Land möglich war, dauerte es aber einige Jahre.

November 1918: Wahlrecht für Frauen

Im November wird beschlossen, dass deutsche Frauen das aktive und passive Wahlrecht gewährt wird. Im Januar 1919 dann dürfen Frauen im Deutschen Reich erstmals an Wahlen teilnehmen. Es waren jene zur Weimarer Nationalversammlung. Von den 421 Mandaten gingen übrigens 37 an Frauen.

1923: Erste Polizistinnen in Deutschland

Der uniformierte Dienst war lange Zeit nur Männern vorbehalten. Ab 1923 gab es neun Frauen bei der Polizei in Köln und sie durften auch Uniform tragen. Als "Frauenwohlfahrtspolizei" waren diese Polizistinnen aber nur zuständig für gefährdete Prostituierte und Jugendliche. 1925 wurde das Projekt aus Kostengründen eingestellt. In den 1920er-Jahren entstanden weibliche Kriminalpolizei-Einheiten, die für weibliche Minderjährige und Jungen bis 14 Jahren zuständig waren. 

1958: Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft

Im von Männern dominierten Bundestag wird ein Gesetz verabschiedet, das Frauen schrittweise mehr Rechte gibt, aber auch ihre Rolle als Hausfrau und Mutter zementiert. Frauen dürfen zwar arbeiten, aber nur, wenn dadurch ihre Hausfrauen-Pflichten nicht zu kurz kommen. Im Gesetz, das später auch "Hausfrauen-Ehe" genannt wurde, stand: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“

1958: Führerschein ohne Erlaubnis des Ehemannes

Zwar durften Frauen auch vorher schon den Führerschein ablegen, allerdings waren sie dazu auf die Erlaubnis ihres Mannes angewiesen. Das änderte sich mit dem "Gleichberechtigungsgesetz" von 1958. 

Juni 1961: Einführung der Antibabypille

Es ist eine sexuelle Revolution: In deutschen Apotheken gibt es die Antibabypille zu kaufen. Sie heißt Anovlar und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft wollen oder nicht. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, dass der Mann der Benutzung eines Kondoms zustimmt. Allerdings wurde sie anfangs nur verheirateten Frauen mit mehreren Kindern verschrieben, die unter Regelbeschwerden litten. Sich als unverheiratete Frau sexuell frei auszuleben blieb in weiter Ferne.

1962: Frauen dürfen ein Konto eröffnen

Ohne die Erlaubnis ihres Mannes dürfen Frauen nun dank "Gleichberechtigungsgesetz" von 1958 ein Konto einrichten.

Oktober 1970: "Die erste Hose am Pult"

Frauen hatten sich damals "fraulich" zu kleiden – also mit Kleid oder Rock. In Bremen wurde eine Angestellte gekündigt, weil sie mit einer roten Hose zur Arbeit kam. Der WESER-KURIER berichtete im Mai 1970 unter der Überschrift "Schelte für das Lieblingskind der Mode". Einen regelrechten Eklat löste die SPD-Bundestagsabgeordnete Lenelotte von Bothmer aus Hannover aus. Sie trat am 14. Oktober 1970 als erste Frau in einem Hosenanzug ans Rednerpult des Hohen Hauses (Foto). Sie erhielt zahlreiche Schmähbriefe.

November 1973: Von der Sittenordnung zur sexuellen Selbstbestimmung

Mit der Reform des Strafgesetzbuches wird aus "Notzucht" der Straftatbestand der "Vergewaltigung" und aus "unzüchtigem Verhalten" wird "sexuelle Nötigung". Die Änderung war insofern wichtig, als dass Notzucht vergleichbar war mit dem Delikt des vorehelichen Geschlechtsverkehrs. Eine Vergewaltigung blieb jedoch weiter definiert als außerehelich - für Ehemänner also straflos.

Juli 1977: Arbeiten ohne Erlaubnis des Ehemannes

Die 1958 eingeführte "Hausfrauen-Ehe" wird abgeschafft! Frauen dürfen auch ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten gehen. Zuvor durften sie das nur, wenn das mit „ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Auch müssen Frauen seither nicht mehr kostenlos im Geschäft ihres Mannes mitarbeiten.

1980: Gleicher Lohn für alle

Das Gesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen regelt, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen. Faktisch ist das bis heute nicht erreicht.

Januar 1992: Frauen dürfen nachts arbeiten

Frauen in der Backstube? Vor dem 28. Januar 1992 kaum möglich: Bis dahin durften Frauen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten – „aus sittlichen und gesundheitlichen Gründen“. Zu Fall gebracht hat den Paragrafen 19 der Arbeitszeitverordnung von 1891 eine Inhaberin einer Brotfabrik mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

April 1994: Frauen müssen nicht den Namen des Mannes annehmen

Frauen dürfen nicht mehr gezwungen werden, den Namen des Mannes anzunehmen. Zwar konnte die Frau schon seit 1976 ihren Geburtsnamen behalten. Konnten sich Mann und Frau jedoch nicht einigen, wurde automatisch der Name des Mannes zum Familiennamen. Das verstößt laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991 gegen das Gleichheitsgebot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Seither kann jeder Ehepartner seinen Namen behalten. Für ein Kind müssen beide festgelegen, welchen Nachnamen es trägt.

1995: Abtreibungsrecht wird gelockert

Eine Abtreibung ist zwar weiterhin (bis heute) verboten, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei – etwa, wenn der Abbruch nach einer Beratung und in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft stattfindet.

Mai 1997: Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar

Ab sofort ist es verboten, dass Ehemänner ihre Frauen vergewaltigen. Zuvor war eine Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. 25 Jahre kämpften Frauenrechtlerinnen um diese Änderung im Strafgesetzbuch.

November 2016: "Nein" heißt "Nein"

Eine Reform des Sexualstrafrechts tritt in Kraft. Das bedeutet: Erzwungener Sex ist auch dann strafbar, wenn der Täter keine Gewalt angedroht oder angewandt hat. Es reicht aus, wenn das Opfer geäußert hat, das es mit den Handlungen nicht einverstanden ist. Nach der alten Regel mussten sich Frauen körperlich gegen den Übergriff wehren.

Textquelle: https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-fotos_galerie,-frauen-in-deutschland-wann-sie-was-durften-_mediagalid,38821.html

Ne das hat andere Gründe…

Bei dem Kampf um Frauenrechte geht es vor allem um die Gleichberechtigung von Mann und Frau… es geht auch darum das alte Denken abzulegen und die Frau als menschliches Individuum darzustellen das den Männern gleich gestellt ist.

guttifrag 
Fragesteller
 20.09.2023, 13:29

Geht es aber nicht gegen die Natur, Mann und Frau gleichzustellen, weil die Natur garnicht die Absicht hatte, dass Mann und Frau, Löwe und Schaf gleichgestellt sind.

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LilaDaemon  20.09.2023, 13:31
@guttifrag

Es geht darum den Stand der Frau in der Gesellschaft auf das gleiche Level zu pushen wie der Stand eines Mannes.

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guttifrag 
Fragesteller
 20.09.2023, 13:32
@LilaDaemon

Viel besser wäre es doch einfach zu akzeptieren dass die Frau von Natur aus unterlegen ist.

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LilaDaemon  20.09.2023, 13:32
@guttifrag

Ok ich merke du hast den IQ eines Esels also diskutiere ich nicht mehr weiter mit dir

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guttifrag 
Fragesteller
 20.09.2023, 13:34
@LilaDaemon

Ich bin Realist, du lebst in "alle sind gleich lala Traum". Das kommt davon wenn man im Wunschdenken hängen bleibt.

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Loka95  20.09.2023, 13:36
@guttifrag

Männer und Frauen sind aber nicht verschiedene Rassen, sondern dieselbe 🤦‍♀️

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Aylamanolo  20.09.2023, 13:49
@guttifrag

es geht um gleiche Rechte! Nicht um Gleichheit. Jeder, der einen Mann oder eine Frau nackt sieht, sieht dass sie nicht gleich sind. Es geht um gleiche RECHTE.
Aber wenn Männer von der Natur reden, heißt das indirekt immer noch, dass sie das größere Stück des Kuchens für sich beanspruchen.

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Emelina  20.09.2023, 15:30
@guttifrag
Geht es aber nicht gegen die Natur, Mann und Frau gleichzustellen, weil die Natur garnicht die Absicht hatte, dass Mann und Frau, Löwe und Schaf gleichgestellt sind.

"Die Natur" hatte offensichtlich die Absicht den Männern und den Frauen ein gleich gut funktionierendes Gehirn zu geben. Mit "Löwe und Schaf" ist das wohl kaum zu vergleichen.

Bei Frauenrechten geht es nicht um Aussehen, sondern darum, dass Frauen den Männern gegenüber nicht benachteiligt werden.

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Frauen kämpfen teilweise um Rechte, die Männer sich sowieso einräumen.

Geht mehr um Berechtigung als um "Wertigkeit".

Nein. Kann man nach einem alten Sprichwort definieren: "Je mehr er hat, desto mehr er will". Warum sollte man sich Stärkeren unterordnen, wenn man selbst der Starke sein kann. Am besten ist es, wenn man jeden fragt, ob es ihm genehm ist, dass man existiert.

Fühlen sich Frauen minderwertig?

Eben nicht, deshalb möchte man ja mehr Gleichberechtigung.

Werden Frauen von Männer so dermaßen dominiert und unterdrückt, dass Sie für Frauenrechte kämpfen?

Inzwischen ist das nicht mehr so schlimm, nur wenige Individuen sind noch derart bedrohlich Frauen gegenüber. Das Problem ist eher eine unbewusste Einstellung aufgrund von eingeimpften Rollenklischees, wodurch Frauen Nachteile haben. Zb die häufigen Belästigungen, die Erwartungen bzgl Aussehen, Lebensplanung, Karriere.