Da man in Schleswig Holstein auch ab 1,1 Promille MPU machen muss ,kann ich mich rückgängig für andere Bundesland als Einwohner melden..ich muss zur MPU ..?

5 Antworten

Hallo sen7777,

die Chance, die MPU, durch einen Umzug in ein anderes BL, zu umgehen hast du derzeit noch. Das kann sich jedoch in wenigen Monaten schon geändert haben (je nachdem wie schnell der Rest der übrigen BL, die derzeit noch die 1,6‰ Grenze haben, nachziehen).

Einige User aus MPU-Foren (in denen ich tätig bin) haben es so gemacht und es hat funktioniert. Allerdings darf es sich dabei nicht um eine Scheinadresse handeln (wird von den Beamten überprüft), sondern der Umzug muss wirklich erfolgen.

Hast du denn schon einen Neuantrag gestellt? Wenn nicht, solltest du diesen besser erst nach einem evtl. Umzug stellen....

Gruß Nancy

Edit: Da ich gerade gesehen habe das du Wiederholungstäter bist, ist hier ganz entscheidend ob deine erste Tat noch verwertbar ist. Wenn ja, bekommst du so oder so die Aufforderung zur MPU, ganz egal wo du in D wohnst.

In diesem Fall musst du zur MPU, ganz gleich im welchem Bundesland deine Wohnhaft ist.

19Michael69  21.08.2016, 13:32

Im Gesetz sind nur die 0,5 Promille Grenze, die Trunkenheit im Verkehr und die Gefährdung des Straßenverkehrs geregelt.

Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig.

Die Anordnung der MPU wird in den Bundesländern mit ab 1,1 Promille oder 1,6 Promille aber wirklich unterschiedlich gehandhabt.

http://www.fuehrerscheinfix.de/mpu/alkohol/
https://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/alkoholverzicht/teilnahme-am-strassenverkehr/promillegrenzen/
http://www.kanzlei-heskamp.de/straftatbestaende/trunkenheitsfahrt

Gruß Michael

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Nschoschi  21.08.2016, 14:17
@19Michael69

Die letzte Verkehrsgerichtstagung im Januar 2016 hat sich für eine MPU unter 1,6 Promille ausgesprochen. Mittlerweile sollten sich alle Länder daran halten oder werden es im Laufe der nahen Zeit noch tun. Von daher wird mit einer Ummeldung in ein anderes Bundesland mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer MPU-Annordnung nicht umgangen.

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19Michael69  21.08.2016, 14:38
@Nschoschi

Ich habe nie behauptet, dass ihm eine Ummeldung was bringen wird, sondern sogar das Gegenteil. Das habe ich in meinem Kommentar bereits vor deinem geschrieben.

Ich habe einfach nur darauf hingewiesen, dass die Anordnung der MPU nicht bundeseinheitlich geregelt ist und noch unterschiedlich gehandhabt wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Der Verkehrsgerichtstag hat sich dafür ausgesprochen. Das ist eine Empfehlung, die Anwendung finden kann, aber nicht muss.


Von daher wird mit einer Ummeldung in ein anderes Bundesland mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer MPU-Annordnung nicht umgangen.

Mit einer Ummeldung würde mit gleicher Wahrscheinlichkeit ein laufender Vorgang dennoch von der ursprünglichen Behörde weiter bearbeitet und nicht der neuen übergeben.

Außerdem riskiert er mit einer rückwirkenden Ummeldung sogar ein Bußgeld wegen Verletzung der Meldepflicht.


Gruß Michael

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piobar  21.08.2016, 13:35

ja schön, aber MPU zu umgehen nach dem man die Fahrerlaubnis entzogen hat ist durch das umziehen in einem anderen Bundesland nicht möglich. Sachlage ist eindeutig. Gruß Alexander

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19Michael69  21.08.2016, 13:46
@piobar

Hallo Alexander,

das ist sicher - sein sinnloses Vorhaben wird ihm nichts bringen ;-)

Das wollte ich mit meinem Kommentar auch nicht aussagen.

Gruß Michael

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Das verstehe ich nun nicht. Die Folgen sind doch vorher bekannt gewesen und warum wurde dann nicht schon früher umgeschrieben, wenn die anderen dies so nicht händeln?

Kuestenflieger  21.08.2016, 09:54

sie setzen zuviel voraus ;-)

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schleudermaxe  21.08.2016, 10:42
@Kuestenflieger

... wieso? Jeder, der eine Fahrerlaubnis hat, kennt die Spielregeln. Jeder der glaubt so zu fahren auch, jedenfalls hier bei uns auf dem Land.

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MPU ist bundesweit gleich......

Daher nützt eine Ummeldung nix.

19Michael69  21.08.2016, 13:32

Im Gesetz sind nur die 0,5 Promille Grenze, die Trunkenheit im Verkehr und die Gefährdung des Straßenverkehrs geregelt.

Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig.

Die Anordnung der MPU wird in den Bundesländern mit ab 1,1 Promille oder 1,6 Promille aber wirklich unterschiedlich gehandhabt.

http://www.fuehrerscheinfix.de/mpu/alkohol/
https://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/alkoholverzicht/teilnahme-am-strassenverkehr/promillegrenzen/
http://www.kanzlei-heskamp.de/straftatbestaende/trunkenheitsfahrt

Gruß Michael

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19Michael69  21.08.2016, 14:44
@19Michael69

Ein kleiner Zusatz, bevor auch hier eine Diskussion entsteht.

Ja, eine Ummeldung wird ihm sicher nichts bringen.

Mein Kommentar ist nur der Hinweis darauf, dass die Anordnung der MPU nicht bundeseinheitlich geregelt ist und noch unterschiedlich gehandhabt wird.

Gruß Michael

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rückgängig kannst dich nirgends ummelden, dein Plan funktioniert nicht. um die MPU kommst nicht herum