In welchem Bundesland MPU noch ab 1.6 promille?

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Welche Gründe gibt es für die MPU? 1. Alkohol am Steuer

Alkohol oder Drogen am Steuer führen häufig zur MPU

Ab wie viel Promille droht die MPU? Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Verkehrsteilnehmer, die mit bis zu 0,49 Promille Alkohol im Blut fahren und dabei niemanden gefährden oder einen Unfall verursachen, kommen normalerweise straffrei davon. 

Kfz-Führer, bei denen jedoch mehr als die erlaubten 0,5 Promille nachgewiesen werden, müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei mehr als 1,1 Promille droht zudem der Führerscheinentzug – ab 1,6 Promille die MPU

Die Führerscheinstellen können eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen.

 Besteht seitens der Behörde beispielsweise die Annahme, dass der durch die Trunkenheitsfahrt auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Alkoholproblem hat, kann es auch bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration zur Anordnung der MPU kommen. 

Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.

Bundeseinheitlich dazu zählen auch andere Vergehen hinzu die verschiedene Urteile beinhalten selbst bei 0,3 kann der Schein ganz weg sein .  

 https://www.bussgeldkatalog.org/mpu/

Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze... 

beim 1. Mal 500 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot 

beim 2. Mal 1000 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

beim 3. Mal 1500 € 2 Punkte 3 Monate Fahrverbot

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)

Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille

Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Entziehung dann ist der Schein weg und darf nach der Sperrzeit 6 Monate bis 15 Jahre neu gemacht werden MPU verjährt auch nach erst 15 Jahren wen man die nicht macht . 

https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/


Dir ist schon bewußt, daß es hier um Gerichtsurteile und nicht um gesetzliche Regelungen geht, oder?

  • Baden- Württemberg: VGH Mannheim, DAR 2014, 415
  • Bayern: BayVG, Aktenzeichen: 11 BV 14-2738 (Revision zugelassen, höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus)
  • Mecklenburg-Vorpommern: OVG Greifswald, DAR 2014, 601 ( hier Sachverhalt mit 1,55 Promille)
  • Berlin: VG Berlin DAR 2014, 601: (hier Sachverhalt mit 1,14 Promille).

Mehr Bundesländer sind mir derzeit nicht bekannt, in denen Gerichte entsprechend entschieden haben.

Gerade in S-H ist die Sache etwas undurchsichtig. Es gab schon User aus diesem BL die unter 1,6‰ zur MPU mussten, aber auch welche die ihren FS ohne Begutachtung wieder bekommen haben...

Das Straßenverkehrsamt beschreibt auf seiner Internetseite eine (derzeitige) Grenze von 1,6‰.

http://www.strassenverkehrsamt.de/lokal/schleswig-holstein-bundesland/mpu

Hallo,

ich kann dir zwar die Bundesländer nicht nennen, aber eins kann ich dir sagen.

Wenn der Fall auf dich zutrifft und du vorhast "nachträglich" umzuziehen, dann kannst du dir das aus dem Kopf schlagen. Das funktioniert nicht.

Viele Grüße 

Michael