Mpu ab 1,1 Promille?


02.04.2021, 12:48

Antrag auf Erteilung Mitte Februar gestellt

6 Antworten

Von Experte clemensw bestätigt

Ich hatte es bereits 1x verlinkt, hier nochmal:

https://www.bverwg.de/pm/2021/18

Das Bverwg kam zu der Ansicht dass eine MPU bereits unter 1,6‰ angeordnet werden sollte wenn der Betroffene z.B. keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt hatte, da hier von einer starken Alk.gewöhnung (Missbrauch) ausgegangen werden kann.

Wie war es denn bei dir?

justrup98 
Fragesteller
 02.04.2021, 12:08

Hatte mäßige Ausfallerscheinungen

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Von Experte nancycotten bestätigt

Es gab keine Gesetzesänderung, sondern die Rechtsprechung (dh die Auslegung) hat sich geändert.

Die gesamte Geschichte des Rechtsstreits findet sich hier

https://www.bverwg.de/pm/2021/18

Aktueller Stand ist also, dass Fahrerlaubnisbehörden bereits unter 1,6‰ eine MPU anordnen dürfen, wenn Anhaltspunkte für eine hohe "Giftfestigkeit" vorhanden sind, wie zB fehlende Ausfallerscheinungen.

Ohne genaue Kenntnis deines Falls kann somit niemand hier eine definitive Aussage treffen - das liegt jetzt allein im Ermessensbereich deines Sachbearbeiters.

justrup98 
Fragesteller
 02.04.2021, 16:36

Also danke malwieder. Du hast ja meine Hauptfrage zu dem Thema schonmal beantwortet und da meintest du, das es nicht zur MPU kommt aber nun diese Änderung... habe mitte Februar meinen Antrag gestellt. Also sollte ich jetzt stark mit einer MPU rechnen oder ?

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Welche Gesetzesänderung soll das sein?

Es gab und es gibt kein Gesetz, welches die MPU ab einem bestimmten Wert anordnet.

justrup98 
Fragesteller
 01.04.2021, 20:32

Ja falsch ausgedrückt, aber sonst wurde eine Mpu bei Ersttätern erst meistens ab 1,6 angeordnet und jetzt lauf dem Gericht ab 1,1. Da du in dem Thema Experte bist was denkst du was mir da jetzt blüht?

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Crack  01.04.2021, 20:39
@justrup98

Keine Sorge, die 1,6‰ steht immer noch.

Es gab MPU Anordnungen bei weniger als 1,6‰, dagegen wurde geklagt und die Kläger haben Recht bekommen, sodass es bei diesen 1,6‰ geblieben ist.

HIER mal ein Link dazu.

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Das sind ja nur Werte ab denen eine MPU zwingend fällig wird.

Die Behörde kann aber auch schon vorher eine MPU anordnen.

clemensw  02.04.2021, 13:58

Nein, das konnte er früher nicht. Erst seit diesem Hick-Hack in Kassel versuchen einige FEB die MPU bereits unter 1,6‰ anzuwenden.

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Niemand darf wegen einer Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar war. Das ist ein eherner Rechtsgrundsatz, kommt noch aus der römischen Zeit und heißt "nulla poena sine lege"

Was 2020 nicht zu einer Rechtsfolge geführt hat, darf auch im Nachhinein nicht zu einer Rechtsfolge führen.

clemensw  02.04.2021, 13:56

Eine MPU ist aber keine Strafe.

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Altersweise  02.04.2021, 14:27
@clemensw

Aber ein vorgeschriebener rechtlicher Schritt zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

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clemensw  02.04.2021, 15:30
@Altersweise

Richtig, aber die gesetzliche Grundlage wurde nicht geändert, daher ist 'nulla poena' nicht anwendbar.

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