MPU trotz unter 1,6 Promille (neue Regelung von 1,1 Promille)?

2 Antworten

Bei einer Neuerteilung wird immer geprüft, ob eine MPU gemacht werden muss. Zum einen gibt es den bereits erwähnten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, andererseits gibt es noch jede Menge anderer Kriterien, die eine MPU erforderlich machen könnten, z.B. wenn du schon mal einen Entzug oder eine Fahrerlaubnissperre bekommen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Bislang war eine MPU, auch als "Idiotentest" bekannt, nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr erforderlich. ... Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Behörden eine solche Untersuchung schon ab 1,1 Promille anfordern dürfen, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen auszumachen sind.