Mit MPU rechnen?

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Bei einer Erstauffälligkeit unter 1,6‰ ist nicht mit einer MPU zu rechnen (Übrigens ist das unabhängig davon ob noch Probezeit besteht oder nicht, denn hier gelten die selben Regeln)!

In bestimmten Fällen kann eine MPU bereits ab 1,1‰ angeordnet werden (eben dann wenn der Konsum auf schweren Missbrauch schließen lässt), dies ist bei dir absolut nicht der Fall.

  1. Lagst du deutlich unter 1,1‰
  2. Hattest du Ausfallerscheinungen (Unfall) was ja gerade dafür spricht dass du diese Mengen nicht gewohnt warst.
Swaggx66 
Fragesteller
 25.01.2022, 12:28

Danke, also bist du dir sicher, dass ich damit nicht rechnen muss?

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verreisterNutzer  26.01.2022, 16:40
@Swaggx66

Erzähle uns doch besser erst mal , ob Du bereits konkret einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl zu Deiner Tat vorliegen hast , oder ob das ganze noch in Ermittlung / Warteschleife hängt , und Du damit noch keine Strafzumessung vorliegen hast ?

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verreisterNutzer  26.01.2022, 17:50
@Swaggx66

Also Strafbefehl und eine gerichtliche Verurteilung nach § 315c StGB liegt Dir bereits vor , oder was genau hast Du da derzeit exakt vorliegen ?

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Swaggx66 
Fragesteller
 26.01.2022, 18:11
@verreisterNutzer

Kam vor paar wochen ein brief in dem Stand dass mir der tatbestand vorgworfen wird und ich 7 monate sperre habe und eben die 1,5k strafe

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verreisterNutzer  26.01.2022, 18:27
@Swaggx66

Wenn Du 7 Monate "Sperre" bekommen hast , so wird man Dir in diesem Zuge doch gewiss auch nach § 69 StGB auch die vorherige Fahrerlaubnis entzogen haben von Gerichts wegen .

Oder hattest Du zuvor überhaupt keine Fahrerlaubnis nach FeV ? Denn nur so wäre erklärbar , weswegen Dir in einem gerichtlichen Strafprozess mit Verurteilung nach 315c nicht bereits durch das Gericht in seiner Entscheidung die FE nicht enzogen , aber Dir dennoch eine FE - Sperrfrist von 7 Monaten für eine Ersterteilung auferlegt wurde .

Die Führerscheinstelle bekommt von dieser Strafsache frühestens NACH Rechtskraft dieser gerichtlichen Entscheidung überhaupt Kenntnis , und kann / muss dann selber entscheiden , wie sie bei einem späteren Antrag auf Ersterteilung einer FE da mal vorgehen sollte .

Von sich aus informiert Dich die Führerscheinstelle dann normalerweise nicht ehe Du von Dir aus mal irgendwann einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen wirst .

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Swaggx66 
Fragesteller
 26.01.2022, 18:57
@verreisterNutzer

Der Führerschein wurde mir direkr nach dem Unfall zur Sicherheit schon entzogen und bis heute nicht gegeben. Die 7 monate laufen schom

Antrag habe ich bereits gestellt beinder Führerscheinstelle. Jedoch geben die mir ja dann Bescheid ob ich die mpu machen muss oder nicht. Habs heute noch den Sehtest nachgereicht und somit alles fertig. Wollte mich nur schon mal darauf vorbereiten, ob bezüglich Mpu etwas zu erwarten ist oder nicht.

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verreisterNutzer  26.01.2022, 19:32
@Swaggx66

O.K. dann sehe ich zumindest 50/50 immer noch die Chance , daß die FSST von sich aus dann noch im Vorfeld noch eine MPU wegen § 3 StVG fordern wird .

Ich rate Dir daher dringlichst an , Dich mit Deiner alkoholischen Vorgeschichte zumindest schon mal grundlegend intensiv aufarbeitend wenigstens persönlich auseinander zu setzen , und zudem ab sofort absolut komplett abstinent zu bleiben .

Im Zweifel ziehst Du Deinen Antrag vorläufig erst mal ohne Nennung von Gründen zurück , statt ihn zu diesem Zeitpunkt vieler Fragezeichen vorschnell durchziehen zu wollen .

Ein 315-er mit vorläufiger Beschlagnahme der FE und 7 Monden Sperrfrist ist da bei 0,9 Promille mit Unfall wohl halt echt kein "Pappenstiel" in der Ursachensetzung gewesen .

6 Monate Abstinenz solltest Du dann mit entprechenden Nachweisen ( Leberwerte ) Deines Hausarztes im Vorfeld dann durchaus freiwillig zur Untermauerung Deiner Angaben eines außergewöhnlichen Trinkanlasses einmaligen "über die Stränge schlagens" durchaus ins Feld führen können nebst sofortiger Führung eines Trinktagebuches über eben auch diese Zeit .

Es ist über den Hausarzt zwar keine rechtlich anerkennende AB-Nachweisung , aber immerhin schon mal eine indizienhafte Stützung Deiner Einlassungen bisher . ( einmalig über die Stränge geschlagen )

Da das Gericht bei Dir von sich aus bereits laut eigenen Angaben "nur" eine Sperrfrist nebst Geldstrafe auferlegte , wird der Vorfall wegen immer noch in behördlicher Obhut Deiner FE mit 100% Sicherheit zur detaillierteren Nachbeurteilung an Deine Führerscheinstelle übersandt werden .

Es muss dann nicht zwingend eine MPU werden , aber im Zusammenhang mit einer Vorklärung kann die FSST da auch schon vorab die Beibringung eines ( zulässig ) fachmedizinischen Gutachtens ( äG ) von Dir fordern , wozu Dein Hausarzt dann auch nicht mehr verfahrensrechtlich anerkennbar berechtigt wäre .

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Swaggx66 
Fragesteller
 26.01.2022, 19:45
@verreisterNutzer

Ja deine Einschätzung?

meinst du da kommt was oder eher nicht? Du schreibst mir ein bissl zu viel in rätseln😅 ist nicht böse gemeint. Aber was soll ich deiner meinung nach tun? Abwarten auf die Antwort der FSSt oder wie? Und was wird deiner Meinung nach konkret dann noch kommen bzw. Mpu ja nein? Oder iwas anderes ja/nein?

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verreisterNutzer  26.01.2022, 20:07
@Swaggx66

Abseits einer dahingehend nicht eindeutigen Gerichtsentscheidung hat die Führerscheinstelle da ihrerseits recht weite Eigenermessensentscheidungen ; zumal von einem Strafgericht an sich gar keine Entscheidung zu einer MPU-Auflage kommen kann . Von dort könnte höchstens eine EMPFEHLUNG an die FSST gehen .

Mpu ja nein? Oder iwas anderes ja/nein?

Das letzte Wort spricht die Führerscheinstelle im Rahmen ihres eigenen gesetzlichen Ermessens .

Ich bleibe damit bei 50/50 , weil Deine FE in Beschlagnahme / Behördenobhut ist , und Du nach eigenen Aussagen wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" von einem Strafgericht nach StGB bereits abgeurteilt wurdest .

Mangels klarer Eigenentscheidung lässt das Gericht damit der Führerscheinstelle die nähere Abwägung der künftigen Fahrzeugführereignung offener .

Gleichzeitig hob das Gericht die voläufige Beschlagnahme Deiner Fahrerlaubnis zur Gefahrenabwehr aber auch nicht auf ; äußerte aber schon eine Mindest - Sperrfrist .

Damit bist Du relativ sicher schon wieder in einem Nachprüfungsverfahren Deiner Fahreignung durch die Führerscheinstelle .

Und somit halt 50/50 , ob die nach Aktenlage für Dich entscheidet , oder Dir erst medizinische Gutachten für eine endgültige Entscheidung nach 3 StVG auferlegen würde .

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verreisterNutzer  26.01.2022, 16:38

Und das ist mal pauschal ein vollkommener Griff ins Klo :

Bei einer Erstauffälligkeit unter 1,6‰ ist  nicht mit einer MPU zu rechnen

. Selbst hier stimmt es immer noch nicht :

In bestimmten Fällen kann eine MPU bereits ab 1,1‰ angeordnet werden

Richtig müßte dort stehen AB 0,3 Promille .

Leider verkennst Du als "Experte" halt , daß wir es hier mit einem Unfall unter dem Einfluss berauschender Substanzen zu tun haben , und damit kann das ganze bereits ab 0,3 % schon aus dem OWI- Bereich zu einer Straftat mutieren .

Da kannst Du dann gegen Dir nicht genehme Meinungen in Nennung anderer Variationen als Deine "Pauschale" noch so viel Gift spritzen , wie Du willst .

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nancycotten  28.01.2022, 06:09
@verreisterNutzer

Gift spritzen? Witzig, wirklich... Sorry, aber du hast leider absolut keine Ahnung vom Thema MPU. Eine Verurteilung wegen einer TF hat absolut NICHTS mit einer MPU-Aufforderung zu tun. Ab 0,3‰ kann eine TF zur Straftat werden, dafür wird die FE entzogen, aber noch lange keine MPU angeordnet. Versuche doch mal dich besser in das Thema einzulesen, das Verkehrsportal ist dafür z.B. eine gute Quelle... ;-)

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verreisterNutzer  28.01.2022, 19:10
@nancycotten

Lesen und begreifen ist nicht Deine Stärke , genau wie in diesem Themenbereich eine vorgeschobene Überheblichkeit Deinerseits zu Gunsten gewollter Begriffsstutzigkeit .

Dir ist nicht entgangen , daß TE in der Nachklärung von sich aus bereits dargelegt hat , wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe ( also wohl eher "Tagessätzen × X " von 1500 Euro verurteilt worden zu sein ?

Desweiteren ist Dir wohl auch ( bewusst ) entgangen , daß TE in dieser Nachklärung geichzeitig eine auferlegte FS - Sperrfrist von 7 Monaten ebenso mit ergänzte .

Auf einer derart niederschwellig - herabwürdigen Ebene lohnt es sich daher nicht , weitere Zeit in fruchtlosen "Diskussionen" mit Dir zu verbringen .

Gehab' Dich wohl , gütt goann , und poltere künftig zu meiner ✋

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Bei Blutalkoholwerten bis max. 1,09 Promille wäre das prinzipiell zwar noch im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens anhndbar , aber nur ohne "qualitative" Zusatzmerkmale wie alkoholbedingte Fahrunsicherheit oder Ausfallerscheinungen .

Wenn jedoch ein Unfall mit eindeutig belegbarer Ursache einer alkoholischen Beeinträchtigung und erheblichem Sachschaden gebaut wurde , dann spricht der Gesetzgeber statt OWI bereits von einer Straftat nach § 315(c) StGB .

Bei einer Verurteilung wegen einer verkehrsrechtlich relevanten Straftat wie z.B. dem 315(c) , ist eine MPU nahezu 100% sicher alleine schon aufgrund der Straftat gebucht .

Bei Alkoholdelikten im Ordnungswidrigkeitenbereich kommt es darauf an , in wie weit bei welcher Alkoholkonzentration ( BAK ) und etwaiger verkehrsrechtlicher Vorgeschichte die Straßenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle da in relativ eigenem Ermessen bereits charakterliche Eignungszweifel und / oder bereits vorliegenden Alkoholmissbrauch annehmen kann .

Ab 1,0 Promille BAK beginnt durchaus schon die Reizschwelle des gesellschaftsunüblichen Trinkens mit bereits spürbarer Ausbildung einer ungewöhnlichen Alkoholtoleranz , was dann halt bereits die Vermutung eines missbräuchlichen Umgangs mit Alkohol nach sich ziehen könnte . Ein Ersttäter könnte dann gerade noch mit einem ärztlichen Gutachten davon kommen .

Bei etwaigen Widerholungstätern kommt allerdings selbst im Niedrigpromillebereich < 1,0 - 1,1 durchaus mal der Zweifel auf , Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges nicht sicher voneinander trennen zu können . Auch dann könnte eine MPU angeordnet werden .

nancycotten  25.01.2022, 04:49

Zum einen sollte man kopierte Texte mit einer Quellenangabe versehen und zum anderen wurde der Fragesteller hier maximal verwirrt, denn in seinem Fall ist definitiv nicht mit einer Alk-MPU zu rechnen.

Hast du mal nachgelesen was der §315c bedeutet? Da stehen z.B. auch Dinge wie "Vorfahrt nicht beachtet" oder "falsch überholt". Bei einem einmaligen derartigen Delikt gibt es ganz sicher keine MPU-Anordnung. Dieser Bereich...

Bei einer Verurteilung wegen einer verkehrsrechtlich relevanten Straftat wie z.B. dem 315(c) , ist eine MPU nahezu 100% sicher alleine schon aufgrund der Straftat gebucht

aus einem der unzähligen "Bußgeldkataloge" im Netz ist einfach nur falsch.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html

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Swaggx66 
Fragesteller
 25.01.2022, 12:08
@nancycotten

Wie sicher bist du dir dass ich nicht damit zu rechnen habe? Habe nämlich echt 0 lust darauf

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verreisterNutzer  28.01.2022, 19:18
@Swaggx66

Hatten wir alles bereits ausgiebig nacherörtert @ Swaggx66 . Und DAS darfst Du damit gerne auch genau SO annehmen als gut gemeinte Abschätzung .

Nur weil irgend ein Supporter diese wichtige Erörterung da wilkürlich löschte , war sie dennoch durchaus zutreffend .

Wir waren hier immerhin ja mal so weit , als Du die Auferlegung einer FS - Sperre von 7 Monaten , eine Geldstrafe ( gerichtlicher Strafbefehl über Tagessatz × X = 1500 Euro ) UND Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ja bereits in der Nachklärung hier ergänztest .

An den Support der Moderation sende ich gleich noch eine gesonderte Mail dazu .

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Von Experte nancycotten bestätigt

Wenn dies das erste mal war, nein.

Swaggx66 
Fragesteller
 24.01.2022, 15:08

War das erste mal das irgendwas gewesen ist

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