Wer besitzt die Rechte meiner hier gestellten Frage?
21 Stimmen
2 Antworten
§ 9
3 Der Nutzer räumt durch das Hochladen seiner Inhalte auf die Plattform die zur Darstellung und Nutzung der Inhalte im Rahmen der Dienste erforderlichen, nicht ausschließlichen, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Inhalten ein. Diese Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere:das Recht zur Einspeicherung in die Plattform von gutefrage;das Recht, die Inhalte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise, bearbeitet oder unbearbeitet zugänglich zu machen;das Recht, die Inhalte auf Abruf von Nutzern der Webseiten hin zu vervielfältigen;das Recht, die Inhalte […] weiter zu verwerten,das Recht, im Umfeld der Inhalte Werbung in jeglicher Form zu platzieren.
https://www.gutefrage.net/agb
>>Dann haften die auch voll und ganz, wenn sie die Rechte haben?
§5
1 Die Verantwortung für sämtliche Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Fotos, Grafiken, Videos, Nachrichten oder sonstige Materialien („Inhalte“) liegt ausschließlich bei dem Nutzer, der diese Inhalte eingestellt hat. Das bedeutet, dass der Nutzer die gesamte Verantwortung für alle Inhalte trägt, die er hochlädt, veröffentlicht, per E-Mail versendet oder auf sonstige Weise weiterleitet.
5 gutefrage haftet nicht für Nutzerinhalte […]
https://www.gutefrage.net/agb
Was für "Rechte"? Denn deine Fragen z.B. dürften da nicht einmal unter das Urheberrecht fallen.
Sprachwerke (Texte) müssen allerdings eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, ein Maß an Originalität und Individualität.
Und wenn deine Frage hier nicht regelkonform ist, dann wird sie halt gelöscht. Dann darfst du deine Frage eh "behalten" ;-).
Im übrigen hast du doch die AGBs zur Kenntnis genommen, oder?
Wenn du deinen Account löscht, dann bleibt alles was du geschrieben hast stehen.
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Du darfst aber problemlos deine Fragen in jedem anderen Forum einstellen. Was allerdings auch andere User dürften. Wenn sie denn deine Fragen so interessant finden würden, dass sie gewillt wären sie 1:1 zu übernehmen.
Du könntest dann vor Gericht ziehen um zu sehen ob ein Gericht in deinen Fragen am Ende tatschlich irgendeinen schöpferischen Wert erkennen kann.
Und was hat das nun mit deiner Frage zu tun?
Das "Recht" in dem Fall gibt es nicht. Du stellst eine Frage ein, die wird gepostet. Gehst du, dann bleibt die Frage entweder unter deinem Usernamen oder unter Anonym.
Deine Fragen haben keinen Schöpfungshöhe... Das dürfte wohl der springende Punkt sein!
Bei Antworten kann das durchaus anders aussehen. Die darf man z.B. nicht 1:1 übernehmen ohne den Urheber zu befragen. Aber da muss eben eine gewisse Schöpfungshöhe erkennbar sein.
Im Klartext: deine Fragen sind nicht schützenswert! Sie haben keinen schöpferischen Wert. Somit gibt es eben nicht "dein" Recht über diese Fragen. Nur GF behält sich eben vor alle Fragen stehen zu lassen.
Du kannst nicht pauschal sagen, dass Fragen keinen schöpferischen Wert haben. So kann man auch nicht pauschal das Urheberrecht umgehen, weil irgendwo ein Fragezeichen steht!
Pauschal habe ich auch nicht gesagt, dass Fragen generell keinen schöpferischen Wert besitzen. Muss ich jetzt aber nicht näher erläutern, oder?
Ein Werk im Sinne des § 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) muss eine konkrete, „wahrnehmbare Formgestaltung“[15] aufweisen, also über eine Idee hinaus bereits so weit konkretisiert sein, dass es mit menschlichen Sinnen wahrnehmbar ist, und es muss sich nach § 2 Abs. 2 UrhG um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handeln. Dieses Kriterium[16] schließt einerseits Zufallsentstehungen, Fundstücke und von Tieren Produziertes aus, und es verlangt eine dem Schöpfer zuzurechnende Individualität des Werkes.[17]
Deine Fragen haben keinen Schöpfungshöhe... Das dürfte wohl der springende Punkt sein!
Ohne Fragen würde gutefrage kein Geld verdienen. Das wäre so als wie wenn Youtube alle Rechte der Creator nehmen würde. Ein Monetarizierungskonzept der Fragen wäre ok, aber gratis alle Rechte weggeben.