Wäre es, laut aktueller Gesetzgebung, legitim, wenn das Volk bei einer Wahl zwischen Demokratie und Diktatur, die Diktatur wählt?
11 Stimmen
7 Antworten
Also Ewigkeitsgarantie (Art. 79 III GG) für Art. 20 I GG (Demokratieprinzip) steht dem entgegen. Man müsste sich eine komplett neue Verfassung geben, damit das GG aufgehoben wäre, dann wäre es möglich, Art. 146 GG
Guten Tag!
Eine solche Grundgesetzänderung des Artikel 20 GG ist aufgrund der Ewigkeitsgarantie aus Artikel 79 Abs. 3 GG nicht möglich. Auch die Abschaffung der Ewigkeitsgarantie, sprich: die Änderung des Artikel 79 Abs. 3 GG wäre nicht möglich. Der Gesetzgeber möchte damit gerade verhindern, dass ein anderes Regierungssystem in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird. Die Demokratie ist somit fundamentaler Bestandteil unserer Verfassung. Allein aus formellen Gründen scheitert eine solche Grundrechtsänderung im Bundestag.
Die Abschaffung der Demokratie könnte entweder über eine neue Verfassung - wie @MelindaPreis schön geschrieben hat - aus Artikel 146 GG erfolgen oder mittels Gewalt umgesetzt werden. Die Einführung einer neuen Verfassung ist jedoch ans sehr hohe Hürden geknüpft. Einfach geht das somit nicht. Es wird vielmehr dafür plädiert, den Artikel 146 GG ersatzlos zu streichen. Damit wäre es nicht mehr möglich, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland durch eine neue zu ersetzen. In dem Fall bliebe nur die Durchsetzung mittels Gewalt.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Laut aktueller Gesetzgebung nicht, aber dennoch machbar - Hitler hat das ja auch geschafft. Wenn es eine Partei schafft eine Mehrheit von mindestens 2/3 der Mandate im Bundestag zu bekommen, könnte sie die Verfassung dementsprechend ändern.
Laut aktueller Gesetzesgebung kann es aktuell gar nicht zu solch einer Wahl kommen.
Die Demokratie ist in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert und damit wäre eine Wahl für eine Diktatur verfassungswidrig.