Überstunden abbauen - wann

Dann, wenn es der Chef will 57%
Dann, wenn es für einen selbst am besten ist 43%

14 Stimmen

6 Antworten

Dann, wenn es für einen selbst am besten ist

Du bist während der Überstunden für die Firma da dann solltest du auch den Zeitausgleich so nehmen wie es dir passt.

Natürlich muss das mit der Firma abgestimmt werden

Ich kann keine der zwei Antwortoptionen wählen, da ich die Vereinbarungen im Arbeits-, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nicht kenne.

Gilt kein Tarifvertrag, gibt es keine Betriebsvereinbarung die den Überstundenabbau regelt und es ist auch arbeitsvertraglich nichts festgelegt, kann der AG von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und den Überstundenabbau anordnen.

Vorteilhaft wäre es schon, wenn sich AG und AN einigen aber wie gesagt, ohne Vereinbarung über den Abbau entscheidet der AG.

Wir haben im Betrieb eine Betriebsvereinbarung geschlossen die besagt, dass der AG X Tage als Überstundenabbau anordnen darf, der AN seinerseits aber genau so viele Tage nach seinen Wünschen bekommt. Damit fahren wir schon viele Jahre gut, es gibt bei uns kaum Probleme mit den Zeitkonten

Überstundenabbau: Regelungen im Arbeitsrecht - Anwalt.org

Dann, wenn es der Chef will

Ein volles Überstundenkonto bedeutet i.d.R. nicht, dass du einfach nach Herzenslust deine Sachen packen und nach Hause gehen kannst - bestenfalls noch an einem extrem arbeitsintensiven Tag, an dem die Bude brennt.

Überstundenausgleich sollte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgestimmt werden. In manchen Berufen ist es auch üblich, dass zu gewissen Zeiten Arbeitsflaute herrscht, so dass man - ob man will oder nicht - früher nach Hause geschickt wird. Dieser Arbeitszeitverlust ist dann durch die Überstunden gedeckt.

Dann, wenn es für einen selbst am besten ist

Wir entscheiden zum Glück selbst darüber. Nur unbegrenzt anhäufen geht nicht. Und natürlich können nicht alle zur gleichen Zeit fehlen. War aber nie ein Problem. Unsere Chefin besteht da nichtmal auf eine Genehmigung. Ich spreche mit meinen Kollegen, ob die da sind und sage dann meiner Chefin Bescheid.

Dann, wenn es der Chef will

Überstunden sind eigentlich nicht dafür da, dass man bewusst länger arbeitet um wann anders früher zu gehen oder den Arbeitstag abzufeiern. Für so etwas ist der Urlaubsanspruch gedacht.


corod 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 06:58

Und wenn die Überstunden nun unfreiwillig waren?

SpyInDisguise  13.02.2025, 07:16
@corod

Dann sollte man als Arbeitgeber natürlich zuvorkommender sein, besonders wenn durch die Überstunden irgendein Versäumnis entsteht, dass der Arbeitnehmer nachholen muss. Prinzipiell ist es selbst dann aber noch besser, wenn der AG entscheidet und den Arbeitsalltag am Laufen hält.

(Spinner die ihre Arbeitnehmer knechten mal pauschal ausgeschlossen und wirklich auf kompetente Planung fokussiert)