Gebe ich zu viel oder zu wenig Geld?

Genau richtig 64%
Zu viel 36%
Zu wenig 0%

22 Stimmen

8 Antworten

Zu viel

Das ist zuviel, besitzt du einen Pflege Grad, dann kann du einen Antrag auf Hilfe stellen, ich glaube es sind 120 Euro die man kommt, und damit kannst du die Hilfsbereitschaft bezahlen. Immer 20 - 25 Euro pro Woche einfach so zu bezahlen, ist aus meiner Sicht zuviel. ( Außer du hast genug Geld). Ich denke du bist vielleicht nicht mehr die Juengste ( Bitte entschuldige wenn ich mich irre) und brauchst Hilfe, da würde es vielleicht reichen einfach mal nachzufragen, ob jemand auch kostenlos, weil er eh schon einkaufen muss, dir was mitbringen kann. Das mit dem Müll mit unternehmen, , sollte unter ganz normaler Nachbarschafts Hilfe laufen. Aber du bist alt genug um zu wissen, was du machst. Alles Gute für dich. 👍😎🍀

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viel erlebt, dazu gelernt, bin an vielen Themen g

Genau richtig

Beim Einkaufen würde ich es davon abhängig machen wie weit Jemand dafür gehen/fahren muss, ob Derjenige extra Zeitaufwand hat usw.

Hast Du die Möglichkeit bedacht evtl einen Pflegegrad zu bekommen wenn diese Hilfe benötigt wird?

Mit Pflegegrad 1 könnte man zumindest Hilfe im Haushalt (zb auch Einkauf) bekommen.


TanteHaribo987 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 12:42

Danke. Leider nein

Zu viel

Ich kaufe selbst für meine Nachbarin (mit) ein und empfinde 15 Euro als zu viel. Es geht nur um einen Einkauf oder? Es ist nett mal nen Fünfer in die Hand gedrückt zu bekommen aber das würd ich nicht annehmen. Und nur etwas zu meinem regulären Einkauf mitzuholen lass ich mir garnicht zahlen. Das finde ich selbstverständlich.


TanteHaribo987 
Beitragsersteller
 22.01.2025, 14:19

Danke für deine Antwort. So sind heutzutage die wenigsten Menschen…….

Genau richtig

die person kann ja was sagen oder es lassen, wenn es zu wenig ist.


Du musst schauen dass du alle Leistungen bekommst die dir zustehen. Wenn du nicht aus der Wohnung raus kannst bist du auf jeden Fall pflegebedürftig und kannst einen Pflegegrad beantragen