1 Antwort

dass man bis zu acht mal Einspruch einlegen kann?

Wer dir das erzählt hat, hat dich verarscht. Gegen einen Asylantrag kann man nicht achtmal Einspruch einlegen.

Es gibt verschiedene Rechtsmittel gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Gegen den Bescheid kann man Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, nicht "Einspruch". Man kann Folgeanträge stellen, wenn es neue Beweise oder neue Umstände gibt (z. B. neue politische Lage, neue persönliche Gefahren). Wie oft das möglich ist, hängt davon ab, ob man wirklich neue, relevante Gründe vorbringen kann.

Aber ein "Recht auf 8 Versuche" gibt es nicht.

Alex