Privathaftpflicht - Defekte Elektrogeräte in möblierter Mietwohnung?

Wie genau sind Elektrogeräte wie z.B. Kühlschrank oder TV-Gerät in einer Mietwohnung durch eine Privathaftpflicht abgedeckt?

Vergleiche ich nun andere Versicherungen, finde ich dazu in der Grobübersicht nur folgende Aussage:

Schäden an gemieteter Einrichtung in Hotels und Ferienwohnungen

In meinem Fall sagt mir die Police nur, dass "bewegliche Geräte" nicht darunter fallen. Also müsste ich für einen defekten TV oder Kühlschrank, der bei Nutzung kaputt geht selbst dafür aufkommen?

Was hätte ich da für andere Möglichkeiten?

Wie sind solche Schäden z.B. auch bei Möbeln normalerweise geregelt?

________________________________________________________________________

Ich sehe gerade, dass das durch das Gesetz wohl so geregelt ist:

Im deutschen Mietrecht gilt der Grundsatz, dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, dem Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und sie in diesem Zustand zu erhalten (vgl. § 535 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB]). War die Küche mitsamt Kühlschrank bei Einzug bereits vorhanden und stehen im Eigentum des Vermieters, so gelten sie als Teil der Mietsache als mit vermietet und der Vermieter hat aufgrund seiner Instandhaltungspflicht die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen zu tragen. Daran ändern auch vertragliche Formulierungen wie „kostenlose Überlassung“ oder „Verleih“ der Küche nichts. Insbesondere normaler Verschleiß durch ordnungsgemäße Nutzung ist bereits durch die Entrichtung der Miete abgegolten.
Allerdings muss der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Mangel informieren (vgl. § 536c Absatz 1 Satz 1 BGB), anderenfalls verliert er unter anderem sein Recht auf Mietminderung. Er darf den Mangel nicht ohne Weiteres selbst beheben oder etwa Handwerker mit der Reparatur beauftragen. Ein Recht auf Selbstvornahme steht dem Mieter nur dann zu, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig ist (vgl. § 536a Absatz 2 BGB).

Warum gibt es denn dann überhaupt Mieter-Klauseln in einer Privathaftpflicht?

Versicherung, Mieter, Recht, privathaftpflichtversicherung

Meistgelesene Fragen zum Thema Privathaftpflichtversicherung