Kann ich als Erwachsener vor das Jugendgericht kommen?

ich hab zusammen mit einem Kollegen Leihgaben verkauft von einem ehemaligen Bekannten. Da er uns so sehr ausgenutzt hat kam es zu dieser dummen Aktion von uns. Er hat uns angezeigt. Haben mit der Polizei zusammen gearbeitet und die Sachen wieder besorgt. Und den geschädigten Käufer auch schon ein Teil Geld zurück gezahlt.

Nun kam die Anklageschrift in der steht das die Sachen als Zuständigkeit an das Jugendgericht übergeben wird und diese die das Hauptverfahren eröffnen soll. Nun bei meinem Kumpel verstehe ich das Jugendgericht er ist heute 22 zur Tatzeit war er knapp 21. Aber ich bin nun schon 30? Wieso wird ich dann mit vor dem Jugendgericht verhandelt ? Was wird mich bzw. uns für Strafen erwarten ? Der Schade insgesamt bei den Geschädigten waren in 3 Fällen ca. 1250€. Und warum wurde das ganze nicht bei der klaren Lage nicht als Strafbefehl ausgesetzt.

Zu meiner Person ich war zu der Tat Zeit Psychisch sehr instabil und auch in Behandlung was ich bis heute noch bin. Deshalb auch meine Emotionale Reaktion auf die Aktion das ich so was überhaupt gemacht habe. Heute nach 1,5 Jahre Behandlung würd ich so nie mehr reagieren.

Aber was erwartet mich nun ? Hab so Angst das ich jetzt deshalb in das Gefängnis muss. Ich bin ein Familien Mensch und würde das nicht überstehen. Ich hatte vor fast 14 Jahren schon mal eine kleinere Bestrafung beim Jugendgericht.

Es wäre nett wenn ihr mir etwas beruhigendes Schreiben könntet. Soll ich dazu ein Anwalt noch beauftragen?

Danke

Gericht, Hauptverhandlung

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