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Fahrrad: seltsame Verkehrsführung (Kreuzung)?

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zum Straßenverkehr, dieses Mal als Radfahrer. Fast jeden Tag fahre ich hier entlang und frage mich immer wieder, was hier richtig ist.

Meine zwei Fragen sind nummeriert und fett.

Bild 1 – von hier komme ich (Ziel: links abbiegen)

Bild 2 – Sicht von Fußgängerampel nach links (roter Kreis Bild 1)

Bild 3 – Vogelperspektive (Google Maps)

Auf den Fotos ist es vielleicht nicht so gut zu erkennen, also schildere ich kurz die Situation:

  • Ich komme mit meinem Fahrrad aus dem verkehrsberuhigten Bereich (Sicht Bild 1) und möchte links abbiegen. Die Querstraße, auf die ich fahren möchte, ist eine Bundesstraße.
  • Die Ampel aus meiner Sicht wird nur dann grün, wenn entweder dort ein Auto steht (Induktionsschleife) oder ein Fußgänger die Taste drückt – gilt natürlich auch für gegenüber. Ich hatte schon mehrere Male die Situation, dass ich über 5 Minuten an der roten Ampel stand, weil sonst kein Auto mit mir dort stand und mich die Ampel nicht registriert hat.
  • In der Fußgängerampel rechts im Bild (roter Kreis) ist ein Fahrradpiktogramm. Hierzu die erste Frage:
1. Muss ich als Radfahrer den "Fußgängerweg" über die Kreuzung nutzen, wenn das Fahrradpiktogramm abgebildet ist oder darf ich alternativ den Autos folgen?

  • Wenn ich den Weg über die Fußgängerampel wähle (Sicht Bild 2 von links kommend), führt mich der weitere Weg nach links ebenfalls über die Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm. Ich muss also nach meiner eigentlichen Grünphase wieder warten, bis die Ampel nach links grün wird.
  • Ich gelange dann auf den Gehweg, der parallel zur Bundesstraße weiter führt.
2. Wie komme ich als Radfahrer von hier aus wieder auf die Straße (Fragezeichen auf Bild 2)?

Den Gehweg darf ich nicht benutzen, da kein entsprechendes Schild sichtbar ist und einfach vom Gehweg auf die Straße zu fahren, finde ich an dieser Stelle sehr gefährlich (es gilt Tempo 50 km/h).

In der Praxis warte ich hier immer, bis von hinten frei ist und fahre dann direkt auf die Straße.

Ich freue mich über eure Ratschläge und gerne auch persönliche Meinungen. Vielen Dank!

Beleidigt mich ruhig für mein fehlendes Wissen, das macht eure Antwort nur amüsanter. :)
Bild zu Frage
Fahrrad, Recht, Ampel, Bundesstraße, Radfahren, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, abbiegen, Kreuzung, Spielstraße
Zufahrt zum Haus über Fußweg zum Be- und Entladen?

Wir wohnen als Eigentümer seit 10 Jahren in einer Bungalowanlage, bei der die einzelnen Häuser nur über kleine Wege zu erreichen sind. Diese Wege sind aber breit genug um sie mit dem KfZ zu befahren (ca. 2,5 - 3m). An der Einfahrt zu der Straße mit 8 Häusern war seit Errichtung ca. 1980 ein Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge" (Zeichen 250) mit "Anlieger frei" angebracht. Somit war es möglich zum Be- und Entladen mit dem Auto vor die Haustüre zu fahren. Zum Parken wurde diese Straße von keinem Anwohner missbraucht.

Nun beschwerte sich ein Anwohner am Anfang der Straße (der sich zwischenzeitlich mit vielen weiteren Anwohnern verkrachte) über diese Praxis und berief sich auf einen alten Bebauungsplan, in dem diese kleine Straße als Fußweg ausgewiesen wird. Aufgrund dieses Sachverhaltes beantragte er auf der Gemeinde eine Änderung der Beschilderung. Die Gemeinde stimmte dem Antrag zu, da man nicht mehr nachvollziehen könne, warum damals zur Bauzeit auf einem Fußweg die Einfahrt für Anwohner erlaubt wurde. Inzwischen wurden die Fußweg-Schilder angebracht und der Antragsteller droht nun, einfahrende Anwohner anzuzeigen. Die Gemeinde zieht sich auf den damaligen Bebauungsplan zurück. Ausnahmen wie „Anwohner frei“ oder „zum Be- und Entladen für Anwohner frei“ oder Sondergenehmigungen gäbe es bei einem Fußweg nicht.

Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Anwohner so eine Änderung – ohne die Einwilligung der weiteren Anwohner – durchsetzen kann? …oder etwa doch?

Bebauungsplan

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