Wie rechne ich den Pflichtanteil bei einem Berliner Testament aus?

Hallo. Ich spreche mit einem Elternteil über das Thema Erben und uns ist einiges nicht klar.

Meine Eltern haben sich gegenseitig als Alleinerben eingetragen. ( Es ist wahrscheinlich ein sog. Berliner Testament)

Ich lese immer wieder, dass ein Pflichtanteil, den das Kind einfordern kann 50 % vom "gesetzlichen Anteil" sind.

Was aber ist denn der "gesetzliche Anteil"? Sind das wiederum 50 % vom gesamten Erblass?

Es sieht so aus:

Sie sind geschieden, aber sind trotzdem noch gegenseitige Alleinerben.

Ich bin das einzige Kind.

Meine Fragen nocheinmal:

1 Was ist in diesem Fall der "Gesetzliche Anteil" für das Kind ( denn die beiden sind nicht mehr verheiratet. Dann müsste der jew. andere als Ex Partner ja nicht mehr ganze 50 % Anteile haben, oder doch? Und dann wiederum ist der jenige ja nuneinmal Alleinerbe.. das verwirrt mich.

2 Welcher Prozentanteil vom Gesamterbe ergibt sich daraus für das einzige Kind, wenn beim Berliner Testament der Pflichtanteil vor dem Tod des zweiten Elternteils eingefordert wird, trotz der eventuellen Strafklausel im Berliner Testament ?

3 Sollte die Strafklausel eintreten, und das Kind nach dem Anfordern des Pflichtanteils beim versterben des ersten Elternteils dann nicht mehr vom zweitversterbenden Elternteil, wie es die Strafklausel vorsieht - Was geschieht dann mit dem Erbe des zweitverstorbenen? Es gibt ja keine Geschwister. Verpufft es dann?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, berliner-testament, Erbrecht Pflichtteil, Wirtschaft und Finanzen
Vater verstorben, Stiefmutter Alleinerbin, ist mit ihren Kindern in einer Erbgemeinschaft und wir bekommen laut ihrer Aussage nicht mal den Pflichtteil?

Unser Vater ist vor ein paar Wochen verstorben. Mein Bruder und ich waren noch nie in einer "Erbsituation" und haben mit unserer Stiefmutter telefoniert. Das war gelinde gesagt äußerst verwirrend. Sie hat uns gesagt, es gibt ein Testament das würde uns in Bälde von Nachlassgericht zugeschickt und wir könnten dann entscheiden was wir tun (??) Auf Nachfrage teilte sie mit, sie ist Alleinerbin. Sie hat aus erster Ehe noch drei Kinder, ihr erster Mann verstarb und mit der Hilfe und dem Geld unseres Vaters konnte sie den damaligen Rohbau des Hauses fertigstellen und auch abbezahlen. Ich habe damals gehört, dass unser Vater angeblich auch im Grundbuch eingetragen worden ist. Sie waren ca. 25 Jahre verheiratet, ist ja auch alles schön und gut. Nun meinte sie allerdings, wir würden nichts erben, da sie mit ihren Kindern eine Erbgemeinschaft hätte, damit WIR ihr das Haus nicht streitig machen könnten. Zudem ist das Testament ein Berliner Testament und somit würde uns gar nichts zustehen, denn nach ihrem Tod würden das ihre Kinder erben. Aber wenn es ein Berliner Testament ist, dann müsste ja unser Vater auch im Grundbuch stehen, weil sie ja meinte, bei ihrem Tod hätte er dann mit ihren Söhnen das Haus bekommen und nach seinem Tod wiederum ihre Kinder. Ein gemeinsames eheliches Kind existiert nicht. Ich habe dann gefragt, das heißt also, wir Kinder unseres Vaters sind somit enterbt? Sie meinte nur wiederholt, sie ist Alleinerbin. Ich sagte, aber uns steht doch ein Pflichtteil zu - dies verneinte sie. Sie meinte noch, wenn dann bestimmt sie alleine, ob sie uns etwas zukommen lässt an Geld. Ich sagte erneut, uns stünde doch ein Pflichtteil zu, daraufhin meinte sie, von was denn, es ist ja nix da. Frage: Kann das denn alles rechtens sein...so wie ich das sehe, brauchen wir einen Fachanwalt für Erbrecht, denn bei allem Verständnis, irgendwo hört das wohl auf. Wer kann mir da einen Rat geben? Soll ich über diesen Anwalt dann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen? Dann ist der Krieg eröffnet....

Erbrecht, berliner-testament, Stiefmutter, Erbgemeinschaft
Pflichtteilsansproch des 2. Ehepartners und Berliner Testament zugunsten Kinder aus 1. Ehe

1) allgemeine Situation: 1.a. Ehepaar mit zwei Kindern errichten ein Berliner Testament zu Gunsten der beiden Kinder ihrer Ehe. 1.b. Mutter stirbt und Vater ist Vollerbe. 1.c.Vater heiratet erneut. 1.d. Vater stirbt und die 2. Ehefrau bleibt zurück. 1.e Bei Ableben des länger lebenden soll das Vermögen an die Kinder der 1. Ehe gehen (so die Intention der Eltern bei der Errichtung des Testaments)

2) aktuelle Situation: 2.a. Vater vermacht der 2. Ehefrau Teile des Barvermögens aus der 1. Ehe durch Schenkung kurz vor Ableben. 2.b. Vater vermacht der 2. Ehefrau Wohnrecht an in 1. Ehe erwirtschafteter Immobilie durch Eintragung im Grundbuch 2.c. Vater vermacht der 2. Ehefrau Mobiliar aus der 1. Ehe ebenfalls durch testamentarischen Zusatz zum ursprünglichen Testament 2.d. Übriges Vermögen geht zu gleichen Teilen an die Kinder, es sind keine weiteren testamentarischen Verfügungen bekannt

3) Fragen: I. Können die Kinder gegen die Vermächtnisse ihres Vaters zu Gunsten der 2. Ehefrau vorgehen? Wenn ja gegen welche und auf welcher Basis? II. Kann die 2. Ehefrau einen Pflichtteil einklagen? Wenn ja, wie wird dieser ermittelt? Kann hier das Vermögen aus 1. Ehe des Vaters herangezogen werden? Wie werden die bereits getätigten Begünstigungen verrechnet (insbesondere das Wohnrecht - z.B. Jahresmietwert x statistischer Lebenserwartung)?

Vielen Dank im Voraus.

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