Meine Frau macht seit 2013 eine zweijährige Umschulung, die durch die Arbeitsagentur gefördert wird. Das erste Jahr hatte Sie nur theoretischen Unterricht (bis auf 1 Monat Praktikum). Ab Juli 2014 bis April 2015 (Ende der Umschulung) hat sie ihren praktischen Teil zu absolvieren. Meine Frau hat 2013 gar keinen Urlaub bekommen, da von April bis Dezember 2013 nur Theorie war. Für dieses Jahr soll sie insgesamt 17 Tage Urlaub erhalten, zu nehmen in der Praktikumszeit und für die restlichen 4 Monate 2015 noch insgesamt 8 Urlaubstage. Im Vertrag des Bildungsträgers steht leider gar nichts über Urlaub.
Kann also der Bildungsträger frei über die zu vergebenen Urlaubstage entscheiden oder gibt es eine gesetzliche Vorgabe? Bekommt man nur während des Praktikums Urlaub oder hätte ihr auch im vergangenen Jahr Urlaub zugestanden?
Wer weiß bescheid und kann uns helfen? Vielen Dank im voraus.