Würde einfach mal mit einer Salbe an die Sache rangehen. Z.B. Penatencreme oder eine sonstige Wundsalbe und danach einfach eine Feuchtigkeitscreme bis dieHaut wieder normal ist

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Nein das kann nicht passieren. Ungebrauchte Samenflüßigkeit wird vom Körper wieder abgebaut bzw. du hast eben bei einer deiner nächtlichen Erektionen einen Samenerguss und am nächsten Morgen dann eben verklebt unten rum (feuchter Traum) ;)

Aber mal im Ernst: Glaubst du wirklich Gott oder Allah, wie du ihn auch immer nennen willst, hat was dagegen wenn du dir einen runterholst, obwohl er dir selbst das Verlangen und das gute Gefühl dabei gegeben hat? Nur weil es eine Religion vorschreibt, heißt es nicht dass das auch der Wille der höhreren Macht war/ist!  Schon allein weil ich ein Junge bin, das Verlangen dazu habe und weil man seinen Körper erkunden muss, um zu wissen was mit ihm wann passiert, würde ich es nicht ohne aushalten. Außerdem sieht es ja daheim im Zimmer oder unter der Dusche niemand :P Und glaub mir: auch die die sagen sie machens nicht, tuns!

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Ja 15 cm sind groß genug. Liegt über dem Durchschnitt und etlichen Männern reicht ein viel kleinerer Penis. Eigentlich müsstest du doch wissen, dass er groß genug ist, wenn du anscheinend schon Sex hast. Er ist ja lang genug zum reinstecken und dass sie ihn spürt...

Und nein das ist nicht normal. Hast du denn ein Samenerguss? Normal müsste er danach irgendwann erschlaffen, sonst hast du ja eine Dauererektion. Wann erschlafft er denn, wenn deine Freundin nicht aufhören würde!?

Dass du nicht so früh kommst kannst du üben, in dem du versuchst herauszuzögern, in dem du kurz vor dem Punkt an den du nicht mehr verhindern kannst dass du kommt, eine Pause machst.

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Der Penis kann auch noch bis knapp über 20 sein Aussehen verändern. Wenn du schon über dem Durchschnitt bist, dann sei doch froh. Wenn er noch wächst, dann langsam vielleicht ein bisschen, aber nicht von jetzt auf nachher. Normal ist das ja so, dass man es selbst nicht sofort bemerkt...

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Samsung Smart LED TV Mediathek stürzt ab?

Seit einiger Zeit schon habe ich das Problem, dass wenn ich bei meinem Fernseher auf die Mediathek zugegriffen habe, dass sie nach kurzer Zeit nachdem ein Film gestartet wurde, wieder ausging und das normale TV-Programm des Senders angezeigt wird. Das war aber nicht von Anfang an so... naja als es dann halt so war bin ich immer über den Browser in die Mediathek (was natürlich viel länger dauert) und habe dort die Filme angeschaut. Nun will ich das Problem aber mal angehen. Im Internet gab es ein paar Threads in Foren, die mein Problem beschrieben. Die Lösungen auf dieser Internetseite: https://forum.vodafone.de/t5/forums/mobileforumtopicpage/board-id/5003/thread-id/56851/page/2 , die wohl funktioniert haben soll, wollte ich auch bei mir versuchen. Die erste Lösung von mjmpeace hat bei mir nicht funktioniert. Auch egal ob ich über WLAN oder LAN verbinde, immer geht die Mediathek wieder aus (nur bei WLAN deutlich schneller). Nun wollte ich die zweite Lösung von Wildi27 ausprobieren, in dem ich meinen TV als hoch in meinem Router priorisiere. Da die Benutzeroberfläche von FritzBox aber anders aufgebaut ist, habe ich gegoogelt und habe folgende Anleitung gefunden: [aus Spam-Gründen als Kommentar angefügt]. Komischerweise gibt es bei mir aber die beschriebene Registerkarte "Priorisierung" nicht, obwohl ich auch eine FritzBox 7320 habe. Kann mir jemand vllt hier zeigen, wie ich die Registerkarte bekomme oder sonst priorisieren kann? Oder noch eine andere Lösung aufzeigen, wie ich mein Mediathek-Problem lösen könnte? Danke schonmal für hilfreiche Antworten!

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https://avm.de/service/fritzbox/fritzbox-7320/wissensdatenbank/publication/show/228_Internetzugang-fuer-wichtige-Netzwerkgeraete-und-anwendungen-priorisieren/

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Ich hoffe diese Bilder reichen aus zur genaueren Erläuterung...

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Wenn ich mich recht entsinne ist es so:

Das Haus, das das Fenster offen hat.

Die Frage nach dem Subjekt: "Wer oder was hat das Fenster offen?" -"Das Haus" -> Also ist "das Haus" das Subjekt.

Das erste "das" (direkt nach dem Komma) ist das Relativpronomen. 

Da sich zwei "das" hintereinander nicht so schön anhören, könnte man hier auch "welches" als Relativpronomen nehmen. Also: "Das Haus, welches das Fenster offen hat". 

Der Satzteil, in dem sich das "das" oder "welches" befindet (hinterm Komma) ist der Relativsatz. Relativsätze gehören zur Gruppe der Nebensätze. Alleine aus diesem wird nicht die Frage nach dem Satzglied gestellt, da er alleine keinen Sinn ergeben würde. Dies liegt u.a. daran, dass er alleine kein Subjekt hat. Denn das Relativpronomen (im Relativsatz) bezieht sich nur auf das Subjekt, ist aber keines.

Hoffe es ist verständlich ;)

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Ich würde sagen, dass du den Betrag, der sich bis zur Rechtskraft ergibt, innerhalb von 14 Tagen bezahlen musst und dann für alle kommenden Monate (hört sich mir ganz nach Unterhalt an) eben immer den genannten Betrag bis spätestens zum 1. des Monats. Hier hätte sich der Kollege tatsächlich ein wenig deutlicher ausdrücken können. Aber wenn du dir noch unsicher bist, kannst du auch ohne Probleme bei dem jeweiligen Rechtspfleger (von dem die Endentscheidung durch Beschluss wahrscheinlich stammen wird) nachfragen. 

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Zivilrechtlich: 

Ansprüche der Pizzeria auf Zahlung der Kaufpreise der Pizzen unterliegen der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren.

Ansprüche der Pizzeria auf evtl. Schadensersatz aus nicht erfülltem Vertrag verjähren nach 10 Jahren.

Strafrechtlich:

irrelevant, da ihr mit unter 14 Jahren noch nicht strafmündig ward.

Jedoch: die Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und die Pizzeria von (euch) dem Schuldner, ohne in grob fahrlässiger Unkenntnis zu sein, Kenntnis erlangt hat. Und in diesem Fall weiß die Pizzeria wohl noch nicht, dass ihr diejenigen seid, die die Pizzen hätten bezahlen müssen ;)

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Nein, grundsätzlich dürfen Normen der Europäischen Union nicht missachtet bzw. außer Acht gelassen werden. Sie sind für die Mitgliedsstaaten bindend, wenn nicht grad wieder eine Ausnahme (z.B. GB) eingeräumt wurde. Besteht jedoch eine strengere Regelung auf nationaler Ebene, also nationale Norm, so muss natürlich diese eingehalten werden (da das schwächere EU-Recht in der strengeren Nationalen ja schon eingeschlossen bzw. eingehalten wurde).

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Was ist aus der Verfassung vom 11. Juli 1948 geworden?

Hey!

Ich bin jetzt in Geschichte bei der Gründung der BRD und der DDR angekommen.

Jetzt habe ich bei der franz. Revolution, und den Deutschen Revolutionen 1848/48 und 1918/19 gelernt, dass bevor eine Verfassung ausgearbeitet werden konnte, der erste Schritt darin besteht eine Nationalversammlung zu wählen.

Die Mitglieder der Nationalversammlung haben dann die Verfassung ausgearbeitet.

Anschließend musste die Verfassung nur noch in Kraft treten.


Aber im Juli 1948 war das ganz anders:

  • Durch die Militärgouverneure in der Westzone erhielten die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Juli 1948 den Auftrag eine Verfassung auszuarbeiten.

  • Diese bestanden darauf, dass der Begriff "Verfassung" durch "Grundgesetz" ersetzt werden soll.

Der Grund dafür war:

Man wollte einer späteren gesamtdeutschen Verfassung, die auch für die Menschen im Osten (später DDR) gelten sollte, nicht vorgreifen.

Ich finde das irgendwie komisch, der ganze Prozess weicht von den Erstellungen der anderen Verfassungen ab.

Im Buch steht auch nicht, dass es später, z.B. nach der Wiedervereinigung eine Nationalversammlung und dann eine Verfassung für die "neue" BRD gab.

Kann natürlich sein, dass ich es noch nicht verstehe, weil ich mit mit Politik noch nicht so intensiv, wie mit Geschichte beschäftigt habe. Politik geht nächste Woche los.

Aber vielleicht kann es mir trotzdem jemand kurz erklären, ob man unbedingt eine Nationalversammlung braucht, um eine Verfassung auszuarbeiten, oder ob auch "Andere" eine Verfassung ausarbeiten können, die dann Grundgesetz heißt?

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Es gibt Leute, die die Meinung vertreten, dass das Grundgesetz keine Verfassung im eigentlichen Sinne ist. Diese Ansicht ist aber zu vernachlässigen.

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern anschließen.

Das Grundgesetz, das am 23.5.1949 erlassen und zum Folgetag in Kraft getreten ist, ist die Verfassung der BRD, die mit "Aufnahme"/Eingliederung (ob zwangsweise oder nicht) der DDR in die BRD von dieser angenommen wurde und damit allgemein gültig wurde bzw. blieb, weshalb keine neue Verfassung benötigt wurde. Von den "Westdeutschen" wurde dies bei Erlass tatsächlich nicht so geplant, aber hat sich nun so rausgestellt bzw. mit dem Zeitverlauf ergeben.

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Nein, eine mindestens 14-jähirge Person (Jugendlicher) darf mit einer unter 14-jährigen Person (Kind) keinen Geschlechtsverkehr oder sonstiges haben. Jedoch erfährt das normal niemand und wenn hat es meist keine Folgen, wenn es beide wollten (Beweislage, normal keine Zeugen). Jedoch kann es zu großen Problemen kommen, wenn es (auch später) der jüngere auf einmal nicht mehr will (Beweislage Aussage gegen Aussage, meist aber zugunsten des Jüngeren)

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Durch Gesetze, Sanktionen, Besteuerung, ... könnte man viel erreichen. Dies will die Politik aber meist nicht, da oft viel Luskratives (sei es durch Einnahmen von der Lobby oder durch Steuern z.B. bei der Herstellung von Plastik) damit verbunden ist. Deshalb wird, wenn etwas unternommen wird, um Umweltschutzverbände friedlich zu stimmen, oft auf freiwilliger Basis Aktionen gestartet, wie es unser Bundesumweltminister sehr gern tut.  

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Pauschal kann man das nicht sagen. Es hängt von viel ab. Z.B. auch wie oft du krank bist, denn in der Schweiz besteht kein Gesundheitssystem wie bei uns. Man muss viel mehr selbst zahlen.

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Nein, du musst nicht zahlen, wenn du auf irgendeinem Weg doch eine Rechnung erhalten solltest. 

Für Fernabsatzverträge gelten bestimmte Regeln, die hier wohl nicht eingehalten wurden. Dadurch würde auch die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen.

Dies spielt aber keine Rolle, da außerdem hier kein Taschengeldparagraf (§110 BGB) §112 BGB greifen wird und auch sonst kann kein wirksamer Vertrag durch dich, als Minderjährigen, zustande gekommen sein kann (§§106, 107 BGB). 

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"NPD-Verbot = nachhaltige Unterbindung nationalistischer Politik oder gar Förderung rechter Gewalt?" 

Würde auf jeden Fall auf die Abwanderung zur noch rechteren Bewegung "Der Dritte Weg" eingehen!

oder

"NPD-Verbot = Einschränkung der deutschen Grundrechte/Meinungsfreiheit oder Schutz der Bevölkerung?"

oder

"Hat ein NPD-Verbot wirklich die davon erhofften Auswirkungen/Folgen?"

Da gibt es viele Möglichkeiten. Es wird auch viele Zeitungsartikel oder sonstige Erörterungen mit einer passenden Leitfrage als Titel geben.

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Die Situation nachzuprüfen oder zu beweisen wird sehr schwer sein und nur wenig Aussichten auf irgendeinen Erfolg bieten. 

Jedoch sollte die Frage beachtet werden, ob das Kind am Ende des Unterrichts das Mobiltelefon wieder ausgehändigt bekommen hat. Denn solche Privatgegenstände über die Schulzeit hinaus zu beschlagnahmen ist ein widerrechtlicher Eingriff in die Privatsphäre und darf von der Schule damit nicht durchgeführt werden.

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Ich finde, Wölfe sollten jetzt, da sie bei uns endlich wieder auftreten, besonders geschützt werden, damit sie sich hier wieder beheimaten. Natürlich nur in Wäldern, den dafür passenden Raum. Damit dürfte aber eigentlich kein Problem bestehen, da Wölfe von sich aus sehr scheue Tiere sind. Auch wenn die Menschen oft Angst haben, dass etwas passieren könnte, ist dies meistenfalls unbegründet.

Der Mensch hat schon für seine Ausrottung gesorgt, also soll er ihm nun auch einen Teil seines Lebensraums zurückgewähren und für seine Ansiedlung sorgen.

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