Vielleicht hier?

http://www.fs-seefahrt.fh-flensburg.de/lehrgg.html

Setzt aber eine Ausbildung im nautischen Bereich, zB als Schiffselektriker oder ähnlich voraus. Die klassische Alternative dazu ist erst mal die Fachhochschulreife und dann das Studium an der FH.

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Kommt drauf an, was du willst.

Meinst du, du hättest Anspruch auf Bafög -> Verwaltungsrecht. EIn gefährlicher Weg.

Willst du deinen Vater auf Unterhalt verklagen -> Familienrecht, also Privatrecht. Hat den Vorteil, dass hier erst mal auch andere Möglichkeiten wie Schlichtung, moderation usw. in Frage kommen. Brauchst du zB eine eigene Wohnung oder könntest du kostenlos bei deinen Eltern wohnen (und willst es nur nicht)? Deine wievielte Ausbildung ist das (ab der dritten Ausbildung sind die Amtsgerichte idR sehr elternfreundlich)? Alles das kann dich viel Geld, das du nicht hast, kosten, wenn du gleich den teuren Weg gehst.

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Überlege mal: Du kannst einen Mitsegler nicht ausstehen. Weil du dich außerhalb der Hoheitsgewässer befindest, dürftest du die Nervensäge bei deiner Arbeitshypothese einfach töten und würdest nirgends deswegen verfolgt? Piraterie gäbe es nur innerhalb von Hoheitsgewässern, denn das Aufbringen von anderen Booten wäre ja nicht illegal?

Wenn du hier einfach mal nachdenkst, siehst du doch selbst, dass die Idee, außerhalb der Hoheitsgewässer alles zu dürfen, Es gelten ja sowieso die KVR. Ein Schiff gilt als Staatsgebiet, es gelten an Bod also die Regeln deines Landes. Und in fremden Hoheitsgewässern, na ja, das ist wohl sowieso klar, oder?

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Das letzte Mal, als ich die Familie besuchte, hatten die ein ganz gutes Verhältnis. Jess hat festgestellt, dass sie lesbisch ist und wohnt nun mit einer Spielkameradin zusammen, die Mutter hat daraufhin einmal überlegt, was sie alles vermisst hat im Leben, hat ihren Mann verlassen und sich als Klofrau selbstständig gemacht. Pinky (war das die Schwester?) wurde von ihrem Mann traditionell geschlagen, mit Säure verätzt und steht nun, nachdem den Macho der vorzeitigen Herzinfarkt ereilte, vor der Witwenselbstverbrennung. Der Vater hat nach der Trennung von seiner Frau auf Mädchenhändler umgeschult und kann nun endlich seiner Ex und seinen Töchtern einen anständigen Unterhalt zahlen, bzw. in Pinkys Fall eine schöne Verbrennungszeremonie und Aschenverstreuung. WasBeckham angeht, haben sie alle festgestellt, dass der Typ nie wirklich erfolgreich im Fußball war und eigentlich eine einzige aufgeblasene Showfigurmit neurotischer Frau.

Oder war das ein anderer Film?

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Auf arte läuft das derzeit auch: http://videos.arte.tv/de/videos/klasse_segel_abenteuer_4_25_-6600272.html Ich hatte hier noch ein paar Links eingetragen, aber das wird von gf immer als Spam interpretiert. Ist aber alles von Google Seite 1 der Suchanfrage gewesen, sollte also kein Problem sein.

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Das beste wäre wohl, du testest das Boot ein paar Mal. Das sollte bei deinem Großonkel doch kein Ding sein...

Ich habe keine Erfahrung mit dem Boot. Nach allem, was sich im Internet darüber finden lässt, ist es als Einhandsegler in Binnengewässern wohl ganz passabel. Zumindest für den Preis. Den Bodensee bei Sturmwarnung würde ich damit meiden, und bereits für die Ostseeküste bei Kabbelwasser hätte ich damit Bauchschmerzen. Der Dachtransport ist natürlich nicht zu verachten, das Boot kann dann auch im Carport direkt unterm Dach überwintern, alles sehr günstig.

Zu zweit lässt sich das Ding sicher nicht segeln, und was sollte der zweite Mann denn auch machen, er wäre ja nicht einmal Vorschoter? Das gäbe nur eingeschlafene Füße bei dem kleinen Cockpit. Und das wären dann auch meine Bedenken - allein segeln kann man auch eine Bermuda-getakelte Jolle, aber viel mehr Spaß macht es doch zu zweit (man kann seinen Freund/seine Freundin mitnehmen und beeindrucken, man kann zB auf eine Lis-Jolle auf Binnengewässern auch mal Segelwanderungen mit zwei Freunden unternehmen, man kann mal mit dem Papa zum Angeln raus, evtl. die Geschwister mitnehmen.)

Seit wann hängt die Segelfähigkeit vom Gewicht ab? Dein Vorschoter beim Piraten sollte kein Leichtgewicht sein, aber beim Laser oder Seahopper, da ist zu viel Gewicht sicherlich hinderlich.

Noch etwas solltest du bedenken: Der Seahopper gehört keiner anerkannten Klasse an, weder international noch national oder wenigstens regional - zumindest habe ich beim DSV dazu nichts gefunden. Es wird also schwer, Kontakt zu anderen Eignern derselben Bootsklasse zu finden.

Mehr als ein paar Kriterien, die du ins Kalkül ziehen solltest, wirst du hier nicht finden. Die Entscheidung wird dir hier niemand abnehmen können.

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Draußen auf See, na ja, da ist das Problem wahrscheinlich nicht so groß. Aber wo segelt oder fährt man schon draußen auf weiter See? In den deutschen, dänischen, schwedischen und polnischen Ostseebereichen ist die Küste immer nahe. Und an dieser Küste wimmelt es von weißen, grünen und roten Lichtern, manchmal hängt der erlaubte Fahrkorridor in einer Hafeneinfahrt genau davon ab, dass man sofort erkennt: rotes Licht, ich muss nach Steuerbord gegenlenken, grünes Licht, nach Backbord lenken. Fatal, wenn man das verwechselt. Oder einfach nicht erkennt.

Und auf unseren Seen und Flüssen ist es ja nicht anders. Rot und Grün sind die Erkennungsmerkmale der Binnen- und der küstennahen Schifffahrt schlechthin. Schon ohne Rot-Grün-Schwäche kann das Befahren dieser Gewässer stressig sein. Aber das Gefährungspotenzial mit einer solchen Fehlsichtigkeit für einen selbst, aber auch für andere, ist immens. Daher ist, wenn überhaupt, nur bei einer geringen Farbfehlsichtigkeit der Führerschein noch möglich, evtl. mit Einschränkungen, etwa nur tagsüber fahren zu dürfen. Das weiß ich aber nicht.

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Erzähl doch mal, was du persönlich lieber tätest und warum du segeln so blöd findest.

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Ein Matrose ist ein ausgebildeter Seemann. Ein Seemannazubi heißt Schiffsjunge. Und eine Hilfskraft, die mal einen Ferienjob macht und noch keine Ausbildung hat, heißt "Deckshand". So, damit weißt du schon mal mehr als vorher. Es wäre nämlich sehr peinlich, sich als Matrose zu bezeichnen, wenn man keiner ist.

Ich kenne das Schiff nicht und kann daher nichts zu Takelage usw. sagen, aber ich vermute, dass es sich um eine Plattbodensegelschiff mit seitlichem Schwert handelt. Dazu wirst du wohl in Deutschland und in deutsch keine Bücher finden. Besorg dir die aktuellste Ausgabe des Standardwerks "Seemannschaft" aus dem Delius-Klasing-Verlag. Wenn du dich vorbereiten willst, dann lerne alles, was Theorie ist: Seekarten lesen, Besteck nehmen usw., Vorfahrtsregeln, Beleuchtung und natürlich die Knoten. Keiner nimmt einer Deckshand übel, wenn sie das Schiff erst kennen lernen muss. Aber mit den Knoten hast du schon viel Anerkennung sicher.

Find ich gut, wie du das gemacht hast, einfach mal fragen und angenommen werden. Viel Spaß!

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Und noch einmal die Frage: Was hat das mit "segeln" zu tun?

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Was genau willst du denn überhaupt? Die URL des Bildes ist doch unwichtig, die Leute sollen die Bilder sehen und nicht heruntersaugen? Und du kennst die URL ja, schließlich hast du die Bilder eingestellt. Oder hat das mit den "Karten" zu tun? Was meinst du mit "Karten"? Landkarten? Grußkarten? Karteikarten? Oder hat das damit nichts zu tun?

Schreib doch noch einmal deutlich, was du eigentlich willst und was das Problem ist.

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Die Frage kann nicht ernst gemeint gewesen sein. Von einem Journalisten, auch von einem angehenden, wird doch ein Mindestmaß an Recherchefähigkeit verlangt. Also, mit Google zum Beispiel, da kann man die Homepage dieser Journalistenschule besuchen. Dort wiederum stehen seeeehr viele Infos für Leute, die diese Schule besuchen wollen. Und gaaaanz bestimmt gibt es auch ein Kontaktformular, eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, mit deren Hilfe man diese Frage an diese Schule richten kann.

Bist du sicher, dass das der richtige Beruf für dich ist, wenn du schon an Dingen scheiterst, die von einem Schülerzeitungsredakteur der Grundschule erwartet werden?

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Habe ich das richtig verstanden? Du möchtest nicht am vereinbarten Besuchsrecht rütteln, sondern lediglich zB statt des 1. und 3. WE die Kinder am 2. und 4. WE zum Vater geben, weil dir das zB aus beruflichen Gründen oder auch um deinen Freund zu treffen besser passt? Das sollte doch kein Problem sein. Für die Kinder ist das (je nach Alter) egal, vielleicht gibt es da ungünstige Konstellationen, zB dass dann statt deiner dein Ex-Mann ständig mit den Kindern zu den Auswärtsspielen des Fußballvereins fahren müsste und meint, wenn er die Kinder schon so selten sieht, dann wolle er die knappe Zeit nicht auch noch durch die Walachei kajolen. Aber generell sollte man sich auch über so etwas einigen können, zB auch mal ein WE tauschen, wenn es aus diesem oder jenem Grunde nicht passt oder auch mal etwas außer der Reihe, zB wenn ein Familienfest ansteht (die Kinder gehören nämlich immer noch zu beiden Familien, auch wenn das auf die Eltern nicht mehr zutrifft).

Grundsätzlich regeln das die Eltern miteinander, und je weniger das Jugendamt da involviert ist, desto weniger hat man dort den Eindruck, es gäbe ein Problem.

Welche Gründe nennt dein Ex denn für die Ablehnung? So, wie du es darstellst, klingt es, als sei so ein Wechsel für dich ziemlich wichtig, und wenn er sich querstellt, kann er dir das Leben schwerer machen, in welcher Hinsicht auch immer - und als sei das genau das, was er will.

Also, wenn er keine Flexibilität zeigt und für dich wirklich von so einem Wechsel etwas abhängt, dann geht es nicht ohne Jugendamt. Bitte dort um eine Moderation zum Thema.

So ganz verstehe ich deinen Mann nicht: Als ich meine Jungen nur alle 14 Tage sehen durfte, wäre ich für jede Ausnahme und auch zu jedem Wechsel, der ein gutes Restverhältnis zwischen meiner Ex und mir bedeutet hätte, froh gewesen.

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Ich weiß es nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine öffentliche Einrichtung (auch eine Privatschule ist eine öffentliche Einrichtung, und bei Zentralabitur hat sie sowieso die entsprechenden Richtlinien zu beachten) C# in einem Kurs unterrichten und abprüfen wird.

Der Grund liegt darin, dass C# eine plattformabhängige und in der Architektur umstrittene Programmiersprache von Microsoft ist. Daran ändert auch nichts, dass es mittlerweile eine Version für Linux gibt, denn diese muss notwendigerweise wegen der Geschäftspolitik von MS und aus lizenrechtlichen Gründen hinterherhinken.

Was in einer Abiturprüfung abgefragt werden kann, muss vorher auch im Unterricht durchgenommen worden sein , Zentralabi oder nicht. Noch ist das Abitur ja keine Veranstaltung, zu der sich jeder anmelden kann,ohne vorher die Schule besucht zu haben.

Von individuellen Vorlieben mal abgesehen: Einen Einstieg in das Programmieren bieten Java und Delphi viel besser als C#. Die Abi-Prüfung ist ja nicht dazu da, individuelle Kenntnisse sondern allgemeinverbindlichen Stoff abzufragen.

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Die Entscheidung für oder gegen einen Bewerber fällt oft schon in der ersten Minute. Und da ist das Outfit nun mal mitentscheidend.

Darüber hinaus: Angemessene Kleidung signalisiert Respekt, eine eigenwillige Kluft zeigt Ich-Bezogenheit. Wenn du also deinem künftigen Chef gleich klarmachen willst, dass du für dich das Maß aller Dinge bist, nicht bereit bist, deinem Jobwunsch auch deine privaten Bedürfnisse wenigstens innerhalb dieses Jobs unterzuordnen, dann sind Springerstiefel absolut richtig. Dazu noch ungewaschene, fettige Haare, Bartstoppeln und 10 kg Metall im Gesicht, man wird dich für deine Unabhängigkeit lieben.

Was heißt, du würdest im telefonischen Support arbeiten? Bewirbst du dich nur auf diese Tätigkeit? Zehn Jahre in einem Job hieß in meinem Fall sieben Mal die Tätigkeit wechseln, mal mit mehr, mal mit weniger persönlichen Kundenkontakt - der Königsdisziplin für jeden Vertriebler und Kundenbetreuer.

Also, in deiner Freizeit, wenn du Musik hörst, mach was du willst. Aber in einer offiziellen Tätigkeit, da zeige deiner Umwelt etwas Respekt, auch durch dein Äußeres.

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Ich weiß nicht, ob dir die bisherigen Antworten weiterhelfen, auch wenn die fachkundigen davon richtig sind.

Von Windows her ist man gewohnt, dass, man über den Arbeitsplatz einfach auf das Laufwerk zugreift, und dann funktioniert es. Andere Betriebssysteme (früher zB Novell oder auch OS/2, heute natürlich vor allem Unix und Linux) können das nicht so automatisch. Denn ein technisches Gerät wie ein USB-Stick ist ja nicht das gleiche wie ein logisches Verzeichnis auf einer Festplatte oder auf einem Datenträger. Damit das BS den Inhalt dieses Datenträgers (das kann auch der Lifestream eine Kamera sein) verarbeiten kann, muss das Laufwerk "bereitgemacht werden". Dieser Vorgang heißt "mounten".

Letztendlich mountet auch Windows, weil jedes BS nun mal Laufwerke "mounten" muss. Aber davon bekommt der User nichts mit außer evtl. einer kleinen Verzögerung.

Da Unix/Linux offene Systeme sind, die jeder verändern darf, ist es eminent wichtig, dass der Vorgang des mountens vom Dateihandling getrennt ist. Außerdem ist so ein saubereres Arbeiten auf Systemebene möglich, was insbesondere für den Serverbetrieb, der anders als bei Windows systemimmanent ist, erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Vorgang weniger fehleranfällig.

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Unterlassungsklage/Verleumdungsklage gegen Minderjährigen möglich?

Sechstkläßler wollte per Facebook mit mir (volljährig) und meiner Freundin (knapp 16) befreundet sein, dies wurde von uns ignoriert. Sein Freund ist zum Lehrer gegangen und hat behauptet ich hätte ihn angegriffen und gewürgt (was nachweislich unwahr ist und meine Freundin auch bezeugen kann dass dies nicht so war, wir ihn und zwei Kumpels lediglich aufgefordert haben abzuhauen und uns in Ruhe zu lassen) ) . Zudem hat der Sechstkläßler beobachtet dass wir Zwei gemeinsam aus dem HerrenWc kamen (wohin wir wir mit mehreren gegangen waren um ungestört ein Gespräch zu führen, ohne von den Kleinen gestört zu werden, was sicherlich im Nachhinein unüberlegt war) und dies hat sein Freund ebenfalls dem Lehrer erzählt. Der Sechstkläßler hat mir grinsend mitgeteilt dass er dafür gesorgt hat dass sein Freund petzt . Gestern hat er hämisch gefragt: Na, hast du schon ordentlich Ärger gekriegt?(dafür habe ich etliche Zeugen).Seit dem Vorfall versucht er einem auf die Nerven zu gehen. Verfolgt uns, Grimassen werden geschnitten, sogar vor dem Fenster meines Klassenraumes stellt er sich um Fiesematentchen zu machen.Aufgrund dieser Anschuldigungen habe ich mehr als nur Ärger, da die Lehrer weder mir noch meiner Freundin glauben. Die Stufenleiterin dieser Sechstkläßler ist meine Klassenlehrerin und sie stellt sich auf die Seite der Sechstkläßler. Ich soll öffentlich auf einer Klassenkonferenz dazu Stellung nehmen. Ich fühle mich an den Pranger gestellt .An dieser Konferenz nehmen Schülervertreter meiner Klasse teil, eine Elternsprecherin einer Klassenkameradin und noch etliche andere Personen. Es werden Mutmaßungen gestellt die mir die Sprache verschlagen. Was kann ich tun?

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Okay, du musst folgendes wissen:

  1. Das Gör ist noch nicht strafmündig, hat also keine juristischen Konsequenzen zu fürchten. Demnach wird es auch zu keiner gerichtlichen Verhandlung oder zu gerichtlichen Anordnungen aufgrund deiner Anzeige kommen. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du auch keine Konsequenzen für die Nervensäge, sondern nur, dass du wieder deine Ruhe hast.
  2. Auch wenn der Störenfried erst 12 ist: Anzeigen wegen übler Nachrede bzw. Anstiftung dazu kannst du ihn natürlich. Die Polizei wird dir sagen, dass die Anzeige nichts bringt, aber du kannst trotzdem darauf bestehen. Das Ganze geht nicht zum Jugendgericht, sondern zum Jugendamt. Und die können von sich aus ermitteln. Das wird den Eltern vielleicht unangenehm sein, dem Jungen möglicherweise auch, hat das doch auch immer den Geruch des Asozialen, wenn man erst mit dem Jugendamt zu tun hat. Eine Anzeige könnte auf die Schulvertreter Eindruck machen.
  3. Wenn immer du für irgendetwas Zeugen hast, lasse sie die Aussage schriftlich niederlegen. Schriftliche Aussagen können nicht einfach ignoriert werden, auch nicht in einer Schulkonferenz. Mach von allen Aussagen Kopien, lege sie deiner Anzeige bei, behalte eine Kopie, lege sie bei der Schulkonferenz vor.
  4. Eine Schulkonferenz ist keine Pillipalleveranstaltung. Die Schule ist eine Behörde mit disziplinarischen Vollmachten und Ermittlungsrechten. Lass dich ggf. von deinen Eltern in dieser Konferenz vertreten (d. h. nicht, dass du nicht anwesend sein sollst, sondern so etwas wie einen Anwalt brauchst). Das können deine Eltern oder ein Organ der Rechtspflege (Anwalt, Dipl.-Verwaltungswirt, anderer Jurist) sein. Wie weit nun eine Klassenkonferenz mehr als nur ein Schlichtungstermin sein kann, ergibt sich aus dem Schulgesetz deines Bundeslandes.
  5. Meide jeden Kontakt mit den Sechtsklässlern, rede nicht mit ihnen, lasse dich nicht provozieren, sorge dafür, dass du nicht mit ihnen allein bist.
  6. Du brauchst keine Zeugen dafür, dass sich das Gör mit hämischen Bemerkungen an dich wendet, das ist keine unerlaubte Handlung. Du kannst bestenfalls dafür sorgen, dass deine Zeugen das zu deinen Gunsten erwähnen. Vor allem muss immer wieder erwähnt werden, wenn ein Lehrer dabei oder auch nur in der Nähe war. "Sie waren doch auch da, Herr Müllermeierschmidt, als der Kevin das und das gesagt hat. Erinnern Sie sich nicht mehr, sie kamen gerade den Gang entlang und forderten uns dann auf, auf den Schulhof zu gehen." Oder so ähnlich. Lehrer müssen, auch wenn sie nur im Ansatz dabei gewesen sein könnten, ins Boot geholt werden. Mach aber nicht du ihnen den Vorwurf, nicht aufgepasst zu haben, sondern überlasse das deinem Vertreter, der dann genüsslich auf das Versäumnis oder die manbgelnde Aufmerksamkeit der Lehrer als Ergebnis eurer Berichte hinweist.
  7. Wie kann man einen Zeugen dafür haben, etwas nicht getan zu haben? Das geht nur, wenn ein Vorwurf auf einen konkreten Zeitpunkt und Ort sich bezieht. Bist du da sicher?
  8. Wenn alles so ist, wie du es erzählst, dann kann dir nichts passieren. Im Prinzip wäre sogar eine unzulässige Konsequenz besser, denn dagegen kannst du auf jeden Fall vor dem Verwaltungsgericht klagen. Auskunft über kompetente Anwälte erhältst du bei der Anwaltskammer. Wenn du uns hier natürlich angeflunkert hast, dann kann keine Antwort richtig sein.
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Was heißt "Süden"? Süddeutschland? Südeuropa? Südafrika, Australien? Und was meinst du mit Segeln - Jolle oder Dickschiff? Und was willst du mir dem Segeln später anfangen? Wenn du das als Hobby auch für Deutschland ausbauen willst, dann empfiehlt sich immer ein Segelführerschein nach deutschen Vorschriften. Was andere Länder Segelkurs nennen, kann den Richtlinien des jeweiligen Landes entsprechen, aber für Deutschland relativ sinnlos sein. Es gibt im Ausland auch Segelschulen, die man getrost nicht empfehlen darf.

Vielleicht findest du ja einen Segelverein, in dem du noch vor den Sommerferien en Segelschein machen kannst, dann bist du in den Ferien frei, um loszuschippern.

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Kannst du deine Frage präzisieren? Ich gehe davon aus, dass ihr eine Homepage habt, die ihr selbst administriert. Dazu habt ihr ja wohl auch einen Provider. Und ihr werdet ja nicht das Einsteigerpaket gewählt haben, sondern das für Profis. Da sind neben PHP- und MySQL-Server in der Regel auch mindestens eine Domain (uU auch mehr) drin sowie ca. 50 E-Mail-Adressen. Für 15 EUR im Monat bekommt ihr das und mehr jedenfalls bei t-online, für 25 EUR im Monat noch viel viel mehr. Aber wenn man ein Unternehmen mit mehr als 20 Leuten führt, dann weiß man sowas oder hat seine Leute, die sowas wissen. Kannst du deine Frage nicht in richtigem und verständlichem Deutsch formulieren?

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