Statistisches Bundesamt:

"Erste Bilanz der Fluchtmigration von 2014 bis Ende 2016

Zum Jahresende 2016 waren 1,038 Millionen Schutzsuchende im AZR registriert, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erstmals nach Deutschland eingereist waren. Damals hatten 52 % von ihnen noch einen offenen Schutzstatus. Drei Jahre später waren die Schutzsuchenden des Jahres 2016 zu 80 % auch weiterhin als Schutzsuchende registriert: 634 000 mit einem anerkannten Schutzstatus (61 %), 102 000 mit abgelehntem Schutzstatus (10 %) und 97 000 mit einem offenen Schutzstatus (9 %). Rund 20 % waren Ende 2019 nicht mehr als Schutzsuchende registriert: 120 000 von ihnen hielten sich nicht mehr in Deutschland auf (12 %); Weitere 19 000 (2 %) wurden – hauptsächlich im Zusammenhang mit nachträglichen Korrekturen – aus dem Register gelöscht. 65 000 Personen (6 %) waren nach Angabe des AZR weiterhin in Deutschland, allerdings zum Stichtag nicht als Schutzsuchende/r. Sie warteten Ende 2019 auf die Entscheidung über die Ausstellung oder Verlängerung ihres Aufenthaltstitels oder hatten mittlerweile einen Aufenthaltstitel aus dem nicht-humanitären Bereich erhalten."

Es sind also 634.000 Flüchtlinge in Deutschland (Stand 31.12.2019)

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Sie sind vor allem in Vereins-/Verbands-satzungen, die auch eine Strafordnung haben, Gang und Gäbe. Das entlastet die ordentlichen Gerichte. Ich kenne viele solcher Satzungen.

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Mich würde die Satzung interessieren. Erst dann kann ich was definitives schreiben

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  1. Wir wissen nicht, was in der Satzung des Kickboxvereins steht. In den meisten Satzungen steht so etwas wie "Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand mit eine Kündigungsfrist von x Monaten zum Halbjahresende zu richten"
  2. Steht so etwas in der Satzung, ist es sinnlos, die Kündigung dem Trainer zu geben oder zu schicken, da unwirksam. Steht "schriftlich" in der Satzung und nichts anderes, dann meint "schriftlich" auch "auf Papier" und nicht elektronisch.
  3. Die Ankündigung per Whatsapp ist völlig überflüssig.
  4. die 2,25 € zusätzlich für ein Einwurfeinschreiben lohnen sich in solchen Fällen. Der Briefträger dokumentiert dann, wann er den Brief zugestellt hat. Lt. Gerichtsurteilen ist der Empfänger verpflichtet den Briefkasten regelmäßig zu leeren und intern den Brief an den richtigen Empfänger weiterzuleiten. Dies darf dann "beliebig" lange dauern, da fristgerecht zugestellt ist. Mit der Einschreibenummer, kann via Internet das Zustelldatum ausgedruckt werden.
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(Eher) Ja

Deutschland war schon immer ein Schmelztiegel. Nimm nur die Bayern z.B. Alles was bei der Völkerwanderung den Alpenübergang nicht geschafft hat, hat sich da niedergelassen. Also einen Volkstamm der Bayern gibt es überhaupt nicht, vielmehr sind alle "Schwächlinge" hier hiergeblieben und haben sich vermischt. Schmelztiegel zu sein, ist also völlig normal.

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Ja

blöde Frage. Es gibt auf der Welt 60 Mio Flüchtlinge. Wie sollen 2/3 aller Flüchtlinge rein logistisch nach Europa kommen? Da dies nicht möglich ist, können wir gerne dies fiktiven Flüchtlinge aufnehmen. Sie kosten nichts und nehmen keinen Platz weg.

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Nein

Ältere Menschen wohl nicht. ABER:

Es fehlen uns pro Jahr ca. 500.000 Kinder. Wenn wir also unseren Standard ausrecht erhalten wollen, müssen wir entweder diese 500.000 Kinder selbst "produzieren" oder aber einwandern lassen. Da wir nicht bereit sind mehr als 2 Kinder großuziehen, bleibt uns nur die 2. Variante.

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Deutschland würde sie nicht aufnehmen

Die Ex-Vertriebenen-Präsidentin Erika Steinbach, hat schon viel Unsinn erzählt bei PEGIDA und bei der AfD. Dieses Interview war einer der Höhepunkte. Der UNHCR hat festgestellt, dass es auf der ganzen Welt ca. 60 Millionen Geflüchtete gibt. Davon sinmd die allermeisten Binnenflüchtlinge, die die Landesgrenzen nicht überschreiten. Wo sollen also 600 Millionen die Koffer gepackt haben? Deutschland kann mangels Masse gar keine 600 Millionen aufnahmen, da nicht vorhanden.

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Ja Grenzen auf

Die Frage ist suggestiv. Es müsste die Möglichkeit geben, die Flüchtlinge aufzunehmen ohne die Grenzen zu öffnen. Flüchtlinge aufzunehmen sind wir vertraglich/gesetzlich nach der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Wir sind aber NICHT verpflichtet, jeden Geflüchteten aufzunehmen. Nicht jeder Geflüchtete ist ein Flüchtling. Das berücksichtigt Ihre Frage nicht. Daher ist die Antwort JA genauso falsch wie die Antwort NEIN.

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es wurde schon viel geschrieben.

  1. "in sich Geschäfte" sind nicht nur verboten, wenn der Vorstand lt. Satzung nicht vom §181 BGB befreit ist.
  2. Der Schopenhauer hat richtig ausgeführt, dass, wenn nicht in der Satzung gefordert, der Vorstand kein Mitglied sein muss.
  3. Bei den Sportvereinen ist es z.B. so, dass die Mitgliederausweise normalerweise vom Landesverband der entsprechenden Sportart ausgestellt wird oder von der Sportausweis GmbH. In Bayern wird es zukünftig der BLSV (Landes Sportverband) selbst ausstellen.
  4. Ich selbst bin in 5 Vereinen tätig. Von diesen 5 hat genau 1 einen Mitgliedsausweis herausgegeben.
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4 Zimmer meiner 7 Zimmerwohnung für Vereinszwecke zu Verfügung stellen - Steuerliche Möglichkeiten?

Hallo lieber Mitglieder des Gutefrage.net Forums,

ich (M26) verdiene zur Zeit als selbständiger Head of Treasury im Homeoffice gut genug, dass ich mir letztens auf Kredit eine 7 Zimmerwohnung (178 Quadratmeter) in Kreuzberg gekauft habe. Sie ist mir und meiner Freundin zurzeit noch zu groß.

Alles in allem liegt die Wohnung im Erdgeschossen und hat jeweils zu einer der zwei Gartenseiten einen Eingang. So, dass es recht unkompliziert wäre die Wohnung zu Teilen, da auch zwei jeweils am anderen Ende liegende Badezimmer vorhanden sind.

Meine Freundin (24) und ich sind große Unterstützer der Kreuzberger Künstler Szene, weswegen ich mir am überlegen war, dass ich einen gemeinnützigen Verein gründe, der Künstler gegen eine kleine Aufwandsentschädigung (Personalkosten + Stromkosten) die Zimmer als Atelier zur Verfügung stellt. Dabei soll meine Freundin als Sekretieren des Vereins, ein bisschen Geld neben ihren Studium dazu verdienen. Erste Frage ist, ist das Konzept so ohne weiteres mit dem Vereinsrecht vereinbar im Internet gibt es sehr wage Antworten ?!

Ich würde dem Verein die Wohnungen vermieten, hierbei würde ich normale Preise beanschlagen, dann aber die eigentlich fälligen Mietschulden als Spende ausgleichen. Was zur zweiten Frage führt: Ist es möglich wenn man Leiter einer juristischen Person (Vereinigung) ist, mit sich selbst als nat. Person ein Rechtsgeschäft / Kaufvertrag abzuschließen ?

Und die dritte Frage ist: "Kann ich dann die entstandene Spende per Spendenbescheinigung beim Finanzamt vorlegen, damit ich Geld steuerlich Erstattet bekomme.

PS: Ich will halt mit dem Geld was dadurch über ist, zusätzlich ein Kinderheim in Spandau Supporten.

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hier die Antworten:

zunächst muss geklärt sein, ob eine gerwebliche Nutzung zulässig ist. Wenn nein, dann kannst Du alles vergessen. Wenn ja, dann zur

Frage 1: Das Konzept ist mit dem Vereinsrecht vereinbar. Die Satzung kann diesbezüglich gestaltet werden.

Frage 2: zunächst nein. Durch einen Satz in der Satzung des Vereins ("Der Vorstand ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.*) kann Abhilfe geschaffen werden. Dann heisst die Antwort ja.

Frage 3: Wenn ich es richtig verstanden habe, willst Du normalen Mietzins verlangen + Nebenkosten. Den Mietzins würdest Du dem Verein dann wieder spenden. Das wäre eine ganz normale Geldspende und Du würdest vom Verein darüber eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) erhalten, die Du dann bei Deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen kannst.

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Nein, müsste nicht sein, aber könnte damit leben.

in den nächsten Generationen wird dies nicht geschehen, da wir dann ca. 78 Mio. Ausländer aufnehmen müssten. Was nicht realistisch ist. Und wenn es wäre, dann sind wir selbst daran schuld; wir haben einfach zu wenig Nachkommen. Früher als noch viele Familien 4 - 8 KInder hatten sah das anders aus. In einer 1 - 2 Kinder Gesellschaft ist man zur Minderheit verurteilt. Wer dies nicht möchte muss mehr Nachkommen zeugen. Ich habe 8 Kinder.

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was nun Flüchtling oder läuft das Asylverfahren noch? Wenn er Flüchtling ist, warum dann noch ein Asylverfahren, dann hat er ja schon ein Aufenthaltsrecht?

Bevor jemand ein Aufenthaltsrecht bekommt steht meistens im Ausweis drinnen, dass er eine Arbeit aufnehmen darf, jedoch nicht als Selbstständiger.

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