1. Schick doch einen link von den beiden PCs
2. Hol dir eine Testversion von Windows (ich denke da du von 120€ sprichst meinst du Windows 10 pro) und boote diese Testversion auf einen Stick. Dann im Internet nur dem Code kaufen kostet ca. 30€
3. Was willst du mit dem PC alles machen?

Gruß

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Wie schon erwähnt reicht ein i5 (ich habe einen i5-6600) . Ich würde an der Grafikkarte sparen und eine gtx 960 oder 970 nehmen aber dafür 16gb RAM.

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Ich glaube das merkst du wenn er gebrochen wäre. Die Ärzte würde einen Gips hinmachen denk ich

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Bin mir nicht sicher ob es auch für solche Sachen klappt.....Aber es gibt eine Nummer (bei welchem Anbieter bist du?) Da anrufen und dann kannst du solche Sachen sperren lassen. (Genaue Bezeichnung weiß ich nicht).

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Nur zukünftige. Die Anfrage erhalten die ja direkt.

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Er darf dass aber ist ziemlich blöd da man dadurch natürlich nicht schneller lernt.
Mit dem Bezahlen bin ich mir nicht sicher da es wirklich schädlich für das Auto ist wenn man es dauerhaft abwürgt.

Was ich sagen kann ist dass ich mir eine andere Fahrschule suchen würde. Viele bieten einen Wechsel an.

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Ich würde sagen ja. Habe es dieses Jahr im Unterricht gelernt (FHR) die genaue Begründung kann ich dir aber nicht geben.

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Eine direkt Antwort kann ich dir leider nicht geben. Aber verschicke sie doch einfach über den PC. Über WhatsApp Web z.b oder Dropbox. Da die Datei für eine E-Mail wahrscheinlich zu groß ist.

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Taschengeldparagraph:

In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam (ex tunc), wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind (sogenannter beschränkter Generalkonsens). Die Überlassung des Taschengelds bzw. jedweder Mittel (etwa die Überlassung von Arbeitslohn oder auch Sachen) zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss. Verbieten Eltern die Einkäufe bestimmter Waren jedoch ausdrücklich, dürfen Minderjährige diese nicht erwerben, auch wenn sie dafür ihr eigenes Geld verwenden.[4]"

Kurz gesagt:

Geld zur freien Verfügung kein Problem außer deine Eltern verbieten es dir dann muss der Verkäufer das Handy zurückgeben und Geld erstatten.

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Wenn ich gähne funktioniert es oft. Muss aber ein Gähner sein der von selber kommt und kein erzwungener xD

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Würde dir aufjedenfall noch ne Versicherung dazu empfehlen 😉

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