Hi synapsenschnaps,
es ist gesetzlich geregegelt was die Bundeswehr darf und was das THW darf. Das steht für die Bundeswehr im Grundgesetzt(GG) und für das THW im "THW-Gesetz"(THWG). Das THW führt im In- und Ausland Einsätze durch. Vorrangig wird das THW im Inland eingesetzt bei:
- Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Sturm, extreme Hitze)
- Ausfall der Stromversorgung
- Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
- Evakuierungen und Amtshilfe für andere Behörden
- Menschen- und Tierrettung, Abstützen und Sichern von Gebäuden
Das THW unterstützt bei Einsätzen vor Ort die Feuerwehr. Typische Aufgaben sind:
- Ausleuchten von Einsatzstellen
- Abstützen und Sichern einsturzgefährdeter Gebäude
- Sprengungen (z. B. kontrollierte Gebäudeteilabrisse oder Eis- und Geröllsprengungen)
- Ortung, Rettung und Bergung von Menschen und Tieren aus Trümmern
- Bereitstellung großer Mengen Löschwasser (z. B. bei Waldbränden)
- Technische und logistische Unterstützung
- Beseitigung von Gefahrenstellen (z. B. umgestürzte Bäume, Trümmer, blockierte Straßen)
Das THW ist Teil des Bevölkerungsschutzes und damit auch mitverantwortlich für den Zivilschutz. Der Zivilschutz hat die Aufgabe, im Verteidigungsfall:
- die Auswirkungen von Kriegseinwirkungen auf die Zivilbevölkerung zu mindern,
- lebenswichtige Infrastruktur aufrechtzuerhalten (z. B. Strom, Wasser, Kommunikation),
- sowie Schutzanlagen zu betreiben und instand zu halten.
Das THW ist in der Lage, Wasser aufzubereiten, Deiche im Notfall zu sprengen, große Wassermengen zu fördern, Behelfsbrücken – auch für den Eisenbahnverkehr – zu errichten, umfangreiche Logistik zu übernehmen und viele weitere spezialisierte Aufgaben zu erfüllen.
Dafür hält das THW qualifizierte Fachleute und Experten sowie umfangreiches technisches Gerät und Spezialfahrzeuge bereit – vom Amphibienfahrzeug über Funkmast-LKWs(Mastkraftwagen) mit über 30m Höhe, bis hin zu Schwerlastkränen.
Bundeswehr im InlandDer Einsatz der Bundeswehr im Inland ist gesetzlich streng geregelt und unterliegt klaren verfassungsrechtlichen Grenzen. In Friedenszeiten darf sie nur in ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen tätig werden. Dazu gehört vor allem die Amtshilfe gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes. Diese kommt insbesondere bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen zum Tragen – etwa bei Hochwasser, Überschwemmungen, flächendeckenden Waldbränden oder großflächigen Schneekatastrophen. In solchen Fällen unterstützt die Bundeswehr auf Anforderung der zivilen Behörden mit Personal, Gerät und logistischen Fähigkeiten, beispielsweise durch das Bereitstellen von Transportkapazitäten, Notstromversorgung, Sanitätsdiensten oder durch die Hilfe bei Evakuierungen.
Ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Inland ist in Friedenszeiten grundsätzlich nicht vorgesehen. Erst im Fall eines inneren Notstands oder bei Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls – geregelt in den Artikeln 87a und 115a ff. des Grundgesetzes – darf die Bundeswehr weitergehende Aufgaben übernehmen, etwa zum Schutz ziviler Objekte oder zur Bekämpfung organisierter bewaffneter Aufstände. Solche Einsätze unterliegen jedoch strengen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und parlamentarischer Kontrolle.
Daher ist der Einsatz der Bundeswehr streng reguliert im Inland. Aber das THW hat auch klare Aufgaben.