Was gehört nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr?
Wo wird das THW oder andere vorrangig eingesetzt?
3 Antworten
Die Aufgaben bzw. Einsätze der Bundeswehr im Inland sind streng im Grundgesetz geregelt. Und jeder Einsatz muss entsprechend abgenickt werden.
Der Einsatz unter Waffen ist nur im Verteidigungs- oder in einem so genannten Spannungsfall erlaubt, denn die innere Sicherheit wird durch die Polizei gesichert.
Würde aber letzteres eintreten dürfte die Bundeswehr auch unter Waffengewalt zum Schutz eingesetzt werden. Zum Beispiel bei zivilen Einrichtungen, Gebäude, Aufrechterhaltung von Ordnung und Infrastruktur.
Eine direkte Befehls und Kommandogewallt ist auch wieder an bestimmten Bedingungen geknüpft. Ansonsten ist die Bundeswehr wie hier schon geschrieben im Auftrag der Amtshilfe zur Unterstützung tätig.
Das liegt unter anderem daran das sie über bestimmte Ressourcen wie Personal, spezielle Ausrüstung, Gerätschaften, Fahrzeuge, Logistik usw. verfügt.
Wie auch schon erwähnt wurde sind das Einsätze bei aller Art von Katastrophen. In der jüngeren Vergangenheit war das bei Hochwasser und Feuer der Fall. Da wäre dann die Katastrophe im Ahrtal zu nennen.
Da war Bundeswehr unter anderem mit einem Logistikbattalion, bzw. Soldaten und Gerätschaften im Einsatz. Oder aber bei dem Flächenbrand wo sie mit einem "Bucket" aus der Luft das Feuer bekämpft hat.
Die Bundeswehr ist laut Artikel 87a des Grundgesetzes (GG) für die Verteidigung zuständig. Das heißt: Ihre Hauptaufgabe ist der Schutz Deutschlands und die Beteiligung an internationalen Einsätzen im Rahmen von Bündnissen wie NATO oder UN.
Nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören:
- Technische Hilfe bei Naturkatastrophen
- Rettungseinsätze im Inland
- Infrastrukturmaßnahmen wie Stromversorgung oder Gebäudesicherung
Solche Aufgaben übernimmt in Deutschland das Technische Hilfswerk (THW). Das THW ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und wird durch das THW-Gesetz geregelt. Es ist zuständig für:
- Katastrophenschutz
- Technische Hilfe bei Unglücken
- Unterstützung bei Hochwasser, Sturm, Gebäudeeinstürzen usw.
Die Bundeswehr darf laut Artikel 35 GG nur im Inland eingesetzt werden, wenn es sich um Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle handelt – und auch dann nur auf Anforderung der zuständigen Behörden.
Fazit: Die Bundeswehr ist keine allgemeine Hilfsorganisation. Für technische und zivile Hilfe ist das THW zuständig, das vorrangig bei Katastrophen und Notlagen eingesetzt wird.
Da müsstest du die Frage mal präzisieren.
Die Aufgabe der Bundeswehr ist die Landes- und Bündnisverteidigung.
Darüber hinaus leistet sie teilweise Amtshilfe. Aber das sind Ausnahmen und nicht die Regel.
Ansonsten gibt es Dinge die die Bundeswehr nicht kann (zum Beispiel große Mengen Wasser pumpen) und andere, die sie nicht tun darf (zum Beispiel Polizeiaufgaben).