Die gesetzliche Gewährleistung beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Wobei hier nach 6 Monaten eine Beweisumkehr eintritt. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits seit Anfang an bestand. Hier ist der Händler nötigenfalls in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Nach mehr als 6 Monaten musst Du als Kunde beweisen, dass der Mangel bereits seit Anfang an bestand!
Einen (beliebigen) Karton besorgst Du Dir zum Beispiel im Einzelhandel, der kostet dort nix, weil Abfall. Dann packst Du die Sendung und besorgst Dir einen Paketaufkleber der betreffenden Paketdienstes. Anschließend gehst Du zum Schalter (des Paketdienstes) und gibst das Paket auf - und bezahlst es dort!
- eine Privathaftpflichtversicherung
- eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend zu überlegen
- über eine Altersvorsorge sollte zudem nachgedacht werden
Hier spielen grundsätzlich 2 verschiedene Faktoren mit rein. Einerseits sind das die Kosten für (Immobilien-) Kredite, also niedrige Zinsen. Und die richten sich nach Angebot und Nachfrage auf dem Kapitalmarkt. Andererseits gibt es einen Markt für Wohnungen (Eigenheime), auf dem auch wieder Angebot und Nachfrage herrscht. Hier gibt es einen Zyklus von 6-9 Jahren. Gibt es zu viele Wohnungen, wird nicht mehr gebaut, da die Preise (für Eigenheim) im Keller. Irgend wann herrscht wieder ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum, die Preise steigen also. Hier den optimalen Zeitpunkt zu erkennen, ist die Kunst des Wohnungskaufes!
Hier musst Du erst einmal ein Kreditinstitut finden, welches Dir eine Baufinanzierung befürwortet. Und da bin ich eher pessimistisch bezüglich des Schufa-Eintrags und eines nicht vorhandenen Eigenkapitals.
Auch ich habe in diesem Alter noch eine Umschulung (allerdings in einem anderen Bereich) gemacht. Doch wer finanziert Dir hier eine Umschulung? Das Arbeitsamt garantiert nicht. Denn die Begründung "habe absolut keine Lust mehr in diesem Bereich zu arbeiten" reicht denen als Begründung nicht aus!
8 - 10 kg in 3 Wochen? Und wovon träumst Du nachts?
P.S.: Ich habe knappe 30 kg abgenommen - und habe dafür 4,5 Monate gebraucht. Ich weiß also, wovon ich rede.
Natürlich darfst Du Dir Deinen eigenen Wagen selbst bauen - sofern Du genug Fachkennt-nisse dazu hast! Dann gehst Du zum TÜV und lässt eine Einzelabnahme machen. Denn die müssen ja alle technischen Daten feststellen für den Fahrzeugschein und -brief. Und das kostet nun mal Zeit und Geld. Und wenn Du nicht alle Vorschriften genau kennst, darfst Du meist noch nachbessern und kommst wieder. Gehen tut alles, sofern Du genug Kleingeld hast!
Dann gehst Du auch erst im September zur Berufsschule.
http://www.gutefrage.net/frage/kennzeichen-passt-nicht-auf-kennzeichenhalterung
Ja, das Risiko ist immer groß, dass Du bei einem Gewinnspiel überhaupt etwas gewinnst! Denn die Veranstalter sind nur darauf aus, Deine Daten zu bekommen, um Dich dann mit Werbung überhäufen zu können. Ob Du dabei etwas gewinnst, ist für die eher Nebensache.
Bis dahin sollte man
- für die Schule lernen
- der Mutter im Haushalt helfen
- ein Ziel vor den Augen haben
Grundsätzlich besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, zum Beispiel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist einen Vertrag kündigen zu können.
Für ein Jurastudium benötigst Du Abitur!
Verspätungen auf dem Wege zur Arbeit gehen grundsätzlich (!!!) zu Lasten des Arbeit-nehmers, egal durch welche Ursache. Es gehört zum Risiko des Arbeitnehmers, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen. Nötigenfalls musst Du einen Zug früher nehmen. Eine Abmahnung kann daher durchaus folgen!
Grundsätzlich ist der Inhaber des Fahrzeugbriefes der Eigentümer des Fahrzeuges. Was wäre also, wenn er den Fahrzeugbrief besitzt, Du das Fahrzeug verschrotten lässt und er dann später kommt und sein Eigentum fordert?
Drehe den Spies aber einfach mal um! Teile ihm ganz einfach mit, dass Du ab sofort Standgeld für das Fahrzeug forderst und dies nötigenfalls auch (zum Beispiel per Mahnbescheid) einforderst! Vielleicht eragiert er ja darauf.
für die Schule lernen
Es gibt da den Begriff der Wertstellung. Wenn Du eine Überweisung am 28.06. ausstellst, diese aber am 30.06. zur Bank gibst, dann wird diese möglicherweise erst am 01.07. gebucht, aber wertmäßig für den 28.06. erfasst. Geht nun am 01.07. ein (erhoffter) Zahlungseingang ein, von dem diese Überweisung getätigt werden soll, dann bist Du aber 3 Tage im Minus - obwohl Dir der Kontoauszug kein Minus als Kontostand angezeigt hat! Hier mustt Du also stets bei allen Buchungen den Tag der Wertstellung mit (bei Deinen Überlegungen) berücksichtigen!
Mundgeruch muss nicht zwangsläufig im Mund entstehen. Oft ist die Ursache auch im Magen zu suchen.
zwei Tafeln Schokolade