Auf der Seite deiner Mutter:
- Betriebshaftung Pkw
- §14 Absatz 2 StVO
"Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern."
autorechtler.de/sorgfaltsanforderungen-bei-oeffnung-der-fahrertuer-im-ruhenden-verkehr-_2351.html
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht die Tür offen gelassen -> Zonk
- Bei einem Unfall mit Pkw/Pkw bei einer schon offenen Tür gab es 50:50
"Doch gilt der Grundsatz „Wer öffnet, der haftet!“ auch dann, wenn jemand nicht gegen eine sich erst öffnende, sondern gegen eine bereits offenstehende Fahrzeugtür fährt? Diese Frage beantwortete das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in seinem aktuellen Urteil.
Bei einer Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten Tür eines parkenden PKW ist eine hälftige Schadensteilung angemessen. Dies geht aus der Entscheidung des OLG hervor (Az.: 16 U 103/13)."
http://gks-rechtsanwaelte.de/news/detailansicht/news/offene-tuer-eines-parkenden-autos-eingefahren/
Auf Grund dessen, gehe ich von maximal 25% für den Radfahrer aus.