Vor der Physikabschlussprüfung haben viele Schülerinnen und Schüler die größte Angst, weil der Stoffumfang in Energie oder E-Lehre II so riesig ist. Die Frage ist, was du mit der Prüfung erreichen willst - FOS-Schnitt schaffen und in Physik keine 5 - oder ein super Zeugnis in allen Fächern. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, immer wenn einer der 4 Themenbereiche im Unterricht abgeschlossen ist, in einem Prüfungstrainer den entsprechenden Bereich durchzuarbeiten. So kannst du dich auch auf Schulaufgaben vorbereiten und lernst immer mit. In Physik ist meine Empfehlung, nach den Osterferien anzufangen mit Prüfungsaufgaben, beginnend mit den aktuellen Prüfungen und nicht weiter zurück zu gehen als ca. 2012. Je älter die Prüfungen sind, desto mehr unterscheiden sie sich vom Stil der Aufgaben. In anderen Fächern, wie Englisch oder Deutsch kann man schon viel früher als in Physik sinnvolle Sachen für die Prüfungsvorbereitung tun.
Hallo Jules,
schon in deinem Zeugnis der neunten Jahrgangsstufe stand wahrscheinlich, dass darin die Berechtigungen des Mittelschulabschlusses eingeschlossen sind. Entsprechend wäre das beim Zeugnis der zehnten Klasse mit einem "mittleren Schulabschluss" drin gestanden. Natürlich hast du mit dem erfolgreichen Zeugnis der elften Klasse die Berechtigungen der mittleren Reife auch eingeschlossen, z. B. auf die FOS oder nach einer Ausbildung zur BOS zu wechseln. In Bewerbungen schickst du sowieso immer der letzte Zeugnis mit, deine Krankheit wirst du nicht verschweigen können, so wird jedem klar, warum du dieses Zeugnisse vorlegst. Solltest du deine Schullaufbahn für längere Zeit (Jahre) unterbrechen, frag die Schule, ob sie den Satz "Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen der mittleren Bildungsabschlüsse mit ein" in das Zeugnis der 11. Klasse nachträglich aufnehmen können.
Hallo Shredmaster,
in Bayern kannst du die neunte Klasse natürlich wiederholen, die vorige Klasse 8 hast du ja ganz normal geschafft. Du darfst nur aufeinander folgende Jahre nicht wiederholen und von 5 bis 10 sind insgesamt zwei Wiederholungen möglich.
Einsichtnahme in die bewerteten Abschlussprüfungsarbeiten wird von jeder Schule zu einem bestimmten Termin (in der nun kommende Woche) angeboten. Dabei können aber keine Fragen zu den Prüfungen oder zur Korrektur gestellt werden. Auch das Fotografieren ist in der Regel nicht erlaubt. Abschriften sind möglich.
Die Prüfungsprotokolle der mündlichen Prüfungen wie auch die Bewertung des Speaking Exams sind nicht Teil der Einsichtnahme.
Nicht wundern solltest du dich, wenn die Korrekturen anders aussehen, als in Schulaufgaben. Die Abschlussprüfungskorrektur dient nur zur Feststellung der Note und enthält oft keine Hinweise, da sie ja nicht zurückgegeben wird. Eventuell ist sogar nur eine Punktezahl pro Aufgabe angegeben, ohne weitere Begründung.
Grundsätzlich gilt, dass alle Fünfen und Sechsen, die auf dem Gymnasium erworben wurden auch für die Vorrückungsentscheidung nach dem Realschulübertritt zählen.
Drei Fünfen in Mathe, Englisch und Deutsch führen auch auf der Realschule zur Wiederholung.
Sollte es eine 5 oder 6 in einem Fach geben, das es in der entsprechenden (vorigen) Jahrgangsstufe der Realschule nicht gab (z. B. Latein), wird diese Note zur Vorrückungsentscheidung nicht gezählt.
Da es in der Realschule viele Wahlpflichtfächergruppen mit unterschiedlichen Fächern gibt, musst du dich an deine Beratungslehrkraft wenden. Eventuell ist es sinnvoll mit einer Nachprüfung in den Ferien erst eine 5 wegzubekommen und im September zu wechseln.
Eine 5 und eine 4 reicht zum Weiterkommen! Die Nachprüfungsnote ERSETZT die Note im Jahreszeugnis!
Nein, die Nachprüfung findet immer an der Schule statt, die das Zeugnis ausstellt.
Es sei denn, das wäre unzumutbar, weil z. B. die Familie in den Ferien nach Chile umzieht. Innerhalb Deutschlands halte ich das immer für zumutbar, an die "alte" Schule zu kommen.
Nein, die Nachprüfung stellt die Schule, die besucht wurde!
Hallo Merkado,
du hast deine Schulpflicht mit 10 Schuljahren erfüllt, daher MUSS dich keine Schule mehr aufnehmen. Sie können dich aufnehmen, wenn zum Beispiel noch Platz ist in einer Klasse. Du muss dir auch überlegen, welchen Zweig du an der Realschule nehmen kannst - wenn du Latein hattest siehts nach Mathezweig (I) aus.
Eine andere Option wäre eine Wirtschaftsschule, zwei- oder dreijährig, da kommt es aufs Angebot in deiner Umgebung an.
Deine Schulberatung kann dir sehr gut weiter helfen, sie kann auch Kontakte herstellen.
Viel Erfolg!
Hallo justmesophie,
in der zehnten Klasse fühlen viele Lehrkräfte einen mehr oder weniger großen Druck, dass die Prüfungen gut verlaufen, dass sie alle Noten zusammen bekommen, den Stoff durch kriegen und vieles mehr. Aus den Gründen kann es schon sein, dass zu Beginn der Zehnten, Tempo und Schwierigkeit zunehmen und auch die Notenschnitte an das was die Lehrkraft in der Prüfung erwarten würde angepasst werden. Sind die Jahresnoten zu gut ausgefallen und die Prüfungsnoten sind schlechter, gibt es viele mündliche Prüfungen. Das möchten viele Lehrkräfte vermeiden und bewerten unterm Jahr eher einen Tick zu streng.
Du solltest auf jeden Fall bald mit einer Beratungslehrkraft, Schulpsychologin oder deiner Klassenleitung reden. Die kennen dich und können einschätzen, wie deine Lehrkräfte drauf sind.
Das ist leider nicht fest geregelt und wird vor allem in der neunten und zehnten Klasse oft anders gemacht als in 5 bis 8.
Maximal bekommst du am 15.12. einen Notenbericht, am 23.02. ein Zwischenzeugnis und am 30.04. noch mal einen Notenbericht.
Im ersten Elternbrief aus dem September steht es normalerweise drin, wie deine Schule es macht
Leider gibt es in der Realschule - von der Abschlussprüfung abgesehen - keinen Notenausgleich. Die Info der Schülerhilfe ist in dem Fall falsch.
Mit zwei Fünfen in Vorrückungsfächern kann man eine Nachprüfung machen.
Das Vorrücken auf Probe würde hier nicht gehen, weil nur eine Fünf aus M, E, D, BwR dabei sein darf. Außerdem müssen die Lehrer davon überzeugt sein, dass es im nächsten Jahr besser läuft. Das kann sein, wenn man im vergangenen Jahr sehr lange krank war und das die schlechten Leistungen erklärt.
Viele Grüße!
Die Abschlussprüfung kann man nicht einfach so mal freiwillig nicht mitschreiben. Deine Eltern müssten dich vor der Prüfung von der Schule abmelden. Du beendest damit deine Schulkarriere eventuell ohne Abschluss. Eine Wiederholung der zehnten Klasse muss in der Regel von der Schulaufsicht genehmigt werden und ist kein Recht, dass dir zusteht.
Der Grund, warum manche Schüler sich vor der Prüfung abmelden ist, weil sie die Prüfung wahrscheinlich nicht bestehen werden und "für später", z.B. an der Abendschule noch einen weiteren Prüfungsversuch haben wollen.
Wenn du die Prüfung wahrscheinlich schaffen wirst, schreib sie doch mit. Wenn du dann den gewünschten Schnitt doch nicht erreichst, hast du gute Aussichten, an der eigenen Schule freiwillig zu wiederholen. Sprich das aber in den nächsten Wochen mal mit einer Beratungslehrkraft an deiner Schule ab.
Nein! Notenausgleich ist nur der Begriff dafür, dass man unter bestimmten Bedingungen auch dann die Prüfung bestanden hat, falls man zweimal die Fünf oder eine Sechs hat. Dabei wird auch keine Note verändert. Auch mit Notenausgleich stehen da noch die zwei Fünfer im Zeugnis.
Hallo Maria,
in einem Zeugnis der neunten und zehnten Klassen darf nichts mehr enthalten sein, was den Eintritt ins Berufsleben erschwert.
Da es in vielen Schulen Zeugnisse ohne die Angabe von Fehltagen gibt, hast du ab der neunten Klasse das Recht ein Zeugnis ohne die Fehltage zu bekommen.
Aus diesem Grund möchten viele Ausbildungsbetriebe aber auch das Jahreszeugnis der achten Klasse sehen.
Bitte frag in der Schule über die Klassenleitung mal nach, zur Not geh zur Beratungslehrkraft.
Hallo newdaysaywhat,
die Übergangsregelung von der Mittelschule zur Realschule gilt nur in der 5. Klasse. Danach ist es nicht möglich, mit einem bestimmten Notenschnitt auf die Realschule zu wechseln. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, mit diesen Noten zur Realschule wechseln zu wollen. Von den Schülern, die den umgekehrten Weg gehen, sehen wir oft, dass Schüler, die es auf der Realschule nicht oder nur knapp schaffen, im M-Zweig Noten zwischen 2 und 3 bekommen.
Hallo Steffi,
deine Information mit den Noten die du zum Ausgleich brauchst, ist richtig. Sport und Musik zählen aber nicht dazu. Du bekommst dann trotz zwei Fünfen das Zeugnis mit Notenausgleich. Bei drei Fünfen geht gar nichts mehr! Viel Erfolg in den nächsten Wochen!
liebe/r kherox,
Notenausgleich im Realschulabschluss bedeutet nicht, dass zwischen einzelnen Fächern Noten gegenseitig verrechnet werden. Die 1 in Physik zählt nur für die Physiknote und hat keine Wirkung für Geschichte.
Notenausgleich bedeutet, dass du den Abschluss bestanden hast, obwohl du am Ende zweimal eine Fünf im Zeugnis hast. Voraussetzung ist aber, dass du eine Eins oder zwei Zweien oder viermal eine Drei hast in anderen Fächern außer Sport, das zählt nicht.
Im Zeugnis bleiben die beiden Fünfen stehen und unten steht der Satz, dass der Abschluss durch Notenausgleich bestanden ist.
Wenn du mehr als zweimal eine 5 hast, ist Notenausgleich nicht möglich, oder bei einer 5 und einer 6 oder bei Deutsch 6 alleine.
Viel Erfolg!
Eine Klarstellung vorweg: Wenn du nicht zur Prüfung zugelassen wirst, bist du nicht durch die Prüfung gefallen, du hast nur die 10. Klasse nicht geschafft. Du kannst weiterhin lebenslang den mittleren Schulabschluss noch zweimal probieren.
Um sicher nicht zugelassen zu werden, musst du in Nichtprüfungsfächern (außer Musik, Sport) mindestens zweimal die 5 oder einmal die 6 haben und dabei aber keine 4 Dreier in allen Fächern erreichen können. Wenn du also in den 4 Prüfungsfächern jetzt grad auch auf 5 stehst, könntest du mit Zweiern in der Prüfung dort überall auf 3 kommen und dann gäbe es Notenausgleich. Das reicht nicht sicher für den Ausschluss, man wird es aber deinen Eltern raten, dich vor der Prüfung von der Schule abzumelden.
Sicher ist der Ausschluss von der Prüfung nur, wenn du jetzt in den Nichtprüfungsfächern 3 mal die 5 oder eine 5 und eine 6 hast.
Lass dich aber doch bitte in der Schule beraten!
Wenn du im Gymnasium Note 5 oder 6 in Fächern hast, die es in der Realschule nicht gibt, werden die bei der Vorrückungsentscheidung nicht berücksichtigt. Zählt also nur die Deutsch 5 und du wirst in die 8. Klasse aufrücken dürfen.
Du solltest dich aber frühzeitig anmelden, wenn du erst im Juli nach Ausgabe des Zeugnisses zu deiner gewünschten Realschule gehst, kann es sein, dass sie dich an eine andere Realschule in der Nähe abweisen oder es sind in dem Zweig in den du gerne möchtest keine Plätze frei.
Überhaupt solltest du dir jetzt schon jetzt eine Wahlpflichtfächergruppe (Zweig) aussuchen. Nicht alle Realschulen bieten alle an.
Infos: www.realschule.bayern.de