Man muss unterscheiden zwischen gewerbliche Verkäufer und nicht gewerbliche.
Bei Gewerblichen besteht das Recht auf Widerruf, bei nichtgewerblichen nicht.
Also Abnahmepflicht und sicherlich auch rechtlich zu belangen.
Wichtig ist Mahnung senden am besten über ebay und auf Beitreibung und Abnahmepflicht hinweisen.
Vor negativer Bewertung braucht man sich nicht zu fürchten wird auf Antrag
da der Grund offensichtlich ist sofort wieder gelöscht.
Ich stelle Artikel mit Festpreis ein, Zahlung sofort bei Kauf mit der Option
Preisangebot.