Du solltest natürlich erstmal versuchen, dir deine Jacke wiederzuholen. Der Diebstahl gem. § 242 StGB setzt Vorsatz voraus. Genau genommen die Zueigungsabsicht. Im Rahmen der Zueignungsabsicht ist eine Enteignungs und Aneigungskomponente erforderlich. Die Entgeignungskomponente benötigt Dolus Eventualis. Dh, sie muss billigend in Kauf nehmen, dass du deine Jacke nie wieder zurückbekommst. Die Aneignungskomponente setzt hingegen dolus directus 1 Grades voraus. Dh, sie muss deine Jacke behalten wollen. Und das dies vorliegen der Fall ist, bezweifel ich. Sie hat die Jacke ja "ausversehen" mitgenommen, sodass der Vosatz wohl kaum gegeben ist.

Fernab von den Argumenten meiner Mitstreiter, ob du, während sie diese noch anhatte, überhaupt noch Gewahrsam hattest und sie deine Jacke damit überhaupt "weggenommen" hat, was für einen Diebstahl erforderlich ist.

Demnach kein Diebstahl.

Aber eventuell könnte eine Unterschlagung nach § 246 StGB vorliegen. Dafür ist nämlich keine Wegnahme erforderlich. Wenn du deine Jacke also zurückhaben möchtest und sie sich wie der neue Eigentümer aufspielt, könnte dieser Tatbestand vorliegen. Dh. sie hat ihren Vorsatz, die Jacke doch zubehalten, erst im Nachhinein gebildet. Demnach wirst du erst, nachdem du sie gebeten hast, die Jacke zurückzugeben, herausfinden, ob eine Unterschlagung vorliegt, oder du gegebenfalls zivilrechtliche Herausgabeabsprüche hast.

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Das ist die schönste Eigenschaft, die ein Mensch besitzen kann. Du bist emotional und damit feinfühlig. Du kannst sicher sehr gut auf andere Menschen eingehen und vieles nachempfinden. Weinen ist ein lebenswichtiges Ventil. Deine Wut und Trauer kannst du mithilfe deiner Tränen aus dir verbannen. Viele Menschen unterdrücken die Tränen. Anderswo staut sich resultierend etwas zusammen. Das kann nicht in wenigen Fällen vom Burnout bis zum Selbstmord reichen.

Sei stolz auf dich und sehe es nicht als Schwäche an. Wir sind Menschen und haben nun mal Gefühle. Sie abzustellen wäre ein falscher Schritt in die falsche Gesellschaft.

Oft hilft es allerdings, sich etwas positiv vorzustellen. Wenn du das nicht schaffst, dann verschließe sich und denk an etwas anderes, etwas schönes. Wenn du dich hineinsteigerst und denkst "ich weine, ich weine", dann wird es meist nur noch schlimmer ;).

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Da musst du dir keine Gedanken machen. Das Mädchen wird zur Verantwortung gezogen, weil es vorsätzlich gehandelt hat. Die juristischen Ansprüche setzen ein Verschulden, zumindest eine Fahrlässigleit voraus, die nach deinen Angaben, von dir absolut nicht zu vertreten ist (da du ja völlig unbewusst gehandelt hast). Die GOA (§ 677 BGB), die eine Geschäftsbesorgung für einen anderen voraussetzt, wird auch nicht einschlägig sein. Denn allenfalls könnte die Erfüllung im öffentlichen Interesse liegen und das ist sicher mehr als abwegig ;). Zu wann war diese Veranstaltung geplant?

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Art. 23 ff GG
Besonders der Art. 25 GG.

** Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.* *

Im Übrigen hat der Eu. Gerichtshof (EuGH Rspr. 1964, 1251), sowie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 73, 339 = NJW 1987, 577) den Vorrang bestätigt.

Ansonsten könnten noch Art. 10, 5 EGV, Art. 6 III EUV relevant sein. Sie behandeln das Konkurrenzproblem.

Das System der Einzelermächtigungen ist allerdings komplizierter.

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Ja, er darf dich so behandeln. Eine Beleidigung ist nicht ersichtlich.

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Mini- Motorräder haben keine Straßenzulassung! Du benötigst also eine Betriebserlaubnis, einen gültigen Versicherungsvertrag sowie ein Versicherungskennzeichen.

Natürlich benötigst du ab 50 cm Hubraum oder ab 45 km/h einen Führerschein.

Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu schweren Verstößen führen wie eine Anzeige gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz, Zulassungsrecht, Steuergesetz, sowie Straßenverkehrsgesetz.. Bei einem Verkehrsunfall haftet der Führer meist mit seinem Privatvermögen.

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Der letzte Satz erklärt deine Frage doch schon ;). Du bist bezahlt freigestellt. Da wird nichts "gegengerechnet", sondern angerechnet.

Wenn du gekündigt bist, hast du natürlich keinen Anspruch auf Krankengeld.

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So einfach ist die Antwort nicht. § 32 StGB ist sehr komplex und hat ein langes Prüfungsschema, an das man sich zu halten hat.

§ 32 StGB

Notwehrlage
    Angriff:
        gegenwärtig
        rechtswidrig

Notwehrhandlung
            erforderlich
            geeignet
            relativ mildestes Mittel
            geboten

Verteidigungswille
    Kenntnis der Notwehrlage

*

Du siehst, es kommt ganz auf den Einzelfall an. Wenn du mir nun einen genauen Sachverhalt schilderst, dann kann ich dir eine detaillierte Antwort geben ;).

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Wieso nimmst du einfach so eine einzige Tablette? Der Gedankengang würde mich jetzt interessieren.

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Ich verstehe gar nichts. Klingt für mich alles realistätsfern. Ein Stiefvater hat ein Recht auf Kinder? Warum bekommt ein Stiefvater seine Kinder? Was für Rechnungen? Würdest du FreeEagles Fragen beantworten, könnten wir dir sicher auch helfen!

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wiederspruch erfolgsaussicht? wer zahlt kosten?

hallo zusammen, ich bekam 1 mahnung zur vollstreckung vom amtsgericht.

folgender sachverhalt: habe im februar eine zimmeranfrage bei nem gästehaus gestellt, (arbeite auf montage) habe dem besitzer erklärt , montagetätigkeit , könnte ca 14 tage sein, aber auch 3 oder 5 tage , da es immer mal sein kann dass mich mein arbeitgeber wo anders hinschickt. darauf bekam ich per mail ne bestättigung das ab 15. 03. mein zimmer ok geht. ich bedankte mich, konnte dann aber am 15. nicht anreisen , da mich die firma wo anders hinschickte.ich habe dann dem mann geschrieben, er könnte mir die nacht im nichtgenutzten zimmer in rechnung stellen ,ich würde diese selbst verständlich zahlen. darauf hin schickte er mir eine stornorechnung über 14 tage a 25 euro. ich schreib ihm dass ich nicht einverstanden bin , da ich nicht anreisen kann und dieses zimmer nicht nutzen kann,bot wiederum an 1 nacht zu zahlen. dann folgten mehrere sinlose mails und er schickte mir 2 gutschriften über 20 euro , da er mein zimmer 2 mal eine nacht vermietet hatte. ich habe ihm auch in meiner mail nochmals versucht klar zumachen , dass ich niemals 14 tage reserviere , da meine arbeit es nicht zuläßt mehrer tage zu zusagen. ende der geschichte : gestern erhielt ich vom amtsgericht nen mahnbescheit über 388 euro (1 mahnung) :-( nun meine frage: hat ein wiederspruch sinn (eventuelles verlieren , höhere kosten, ect. habe rechtsschutz mit 150 euro selbstbeteiligung) oder was kann ich noch tun? vergleich anbieten , mit welcher höhe? darf der überhaupt ohne mahnungen den mahnbescheid beim gericht beantragen? danke für eure hilfe. mathias

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Ich verstehe den Sachverhalt nicht. Der ist ein bisschen ungenau. Du hast eine Zimmeranfrage geschickt und daraufhin wurde eine verbindliche Reservierung bestätigt? Wenn dies der Fall ist, dann liegt ein Beherberungsvertrag vor und dieser ist bindend. Wenn ihr also keine speziellen Preisvereinbarungen betroffen habt, dann musst du für die Reservierung zahlen, was er verlangt. Und wenn du dein Zimmer nicht nutzt, wirst du trotzdem zur Zahlung verpflichtet. Die ersparten Aufwendungen muss sich der Betreiber lediglich anrechnen lassen. Was du da also jetzt drehen willst, weiß ich nicht. Aber da ich deinen genauen Sachverhalt nicht kenne, empfehle ich dir auf jeden Fall ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Wenn du nun aufschiebst, wird es nur noch teurer für dich!

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Sind 10 Minuten nicht in Ordnung? ^^

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Da fällt mir sofort Pawlow und der gute alte Schäferhund ein. !Konditionierung! Vereinfacht gesagt, du bestärkst deine Ratte mit Leckerlies, nachdem du ihren Namen gerufen hast. Wenn du das ein paar mal machst, dann verbindet das Rättchen ihren Namen mit was leckerem. Wenn du soweit bist und den Namen rufst, wird das Vieh mit großer Wahrscheinlichkeit alles versuchen, um an den Futtertrog (in diesem Fall DU) zu gelangen. Wenn dein Vierbeineer zu den langsam denkenden Vertretern gehört, dann musst du ein wenig Geduld mitbringen. Es wird einige Umwege laufen, um zu dir zu gelangen. Aber wenn es dich erreicht hat, immer fein mit Leckerlie bestärken. Irgendwann checkt es dann auch die dümmste Ratte.

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Macht euch keine Sorgen. Die Pille danach stellt eine große Belastung für den Körper da. Natürlich verschiebt sich die Periode. Der Zyklus ist ja völlig durcheinander.

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Unter den Paragraphen der Körperverletzung werden die "körperliche Misshandlung" und die "Gesundheitsschädigung" verstanden.

Die körperliche Misshandlung beginnt bei einer Ohrfeige. Beeinträchtigungen des Wohlbefindens wie Erregung oder Schrecken reichen nicht aus. Die daraus resultierenden Ergebnisse wie Zittern, Schock oder Schmerzen schon. Du musst deine Freundin mit deinen Aussagen also mindestens in den Schock getrieben haben. Da erwartet man also schon starke Drohungen, die deine Ex wirklich in einen Ausnahmezustand treiben.

Gesundheitsschädigung meint den pathologischen Zustand, also Krankheiten, Rauschzustände, Verletzungen. Dies ist ja nicht geschehen, wie du geschrieben hast.

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OHNE Sperriemen reiten, weil...

Ein Sperriemen hat nur 3 mir bekannte Funktionen. Es soll zunächst das Pferd schützen. Wenn permanent ein starker Druck aufs Pferdemaul lastet, muss das Pferd gegen diesen Druck andrücken. Der Sperriemen unterstützt den Unterkiefer und hält ihn, sodass das Pferd den Muskel auch entlasten kann. Hätte das Pferd keinen Sperriemen, müsste es den Muskel permanent anspannen, dies würde nach einiger Zeit zu Kopfschmerzen führen. Natürlich hält der Sperriemen das Gebiss etwas ruhiger und sorgt dafür, dass das Pferd dieses nicht quer durchs Maul zieht. Des weiteren soll der Sperriemen natürlich auch verhindern, dass das Pferd das Maul aufsperrt und sich dadurch den "Hilfen" entzieht, sodass die Hilfen besser gegeben werden können.

Aber gerade da liegt das Problem. Denn durch durch einen stramm gestellten Riemen ist das Pferd nicht mehr in der Lage, sich korrekt zu wehren, harte Hände werden verschleiert, weil das Pferd sich nicht mehr durch Maul aufreißen entziehen kann. Das Pferd kann teilweise nicht mehr korrekt schlucken.

Der Sperriemen ist also die beste Erfindung, wenn es darum geht, Misshandlung am Pferd zu verbergen.

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Vielleicht solltest du anfangen, dich an positiven Dingen festzuhalten. Warum meckerst du an deiner Nase herum? Sei doch lieber stolz auf deine anderen Körperteile, die dir besonders gefallen. Wenn du immer nur in den Spiegel schaust, um deine "große Nase" zu betrachten, dann kannst du nicht glücklich sein. Ich habe zwar keine große Nase, allerdings ein anderes Problem. Wenn ich mich immer darauf fixiere, dann geht es mir schlecht. Wenn ich allerdings nicht daran denke, es so nehme wie es ist und mich stattdessen mit Dingen beschäftige, die ich toll finde, geht es mir gleich viel besser.

Aber um mal speziell zum Thema zu kommen. Ich habe einen Buckel in der Nase. Du wirst dich jetzt fragen, warum ich das nicht gleich erwähnt habe? Na weil es mich eigentlich nicht stört. Es gehört zu mir, das bin ich. Ich hatte schon die Möglichkeit, diesen operativ entfernen zu lassen. Freunde von mir haben es gemacht. Ich habs nicht getan. Dieser Teil gehört zu mir, genauso wie alles andere. Und wenn mich Menschen daran aufziehen, dann tun sie mir leid. Genauso habe ich Mitleid mit Menschen, die sich wegen sowas unter den Op- Tisch legen. Denn sie akzeptieren sich nicht und was gibt es schlimmeres, als das, was von Gott geschaffen und eigentlich unveränderbar ist, nicht zu akzeptieren? Nee, dann habe ich lieber einen Buckel und bin ansonsten glücklich mit mir. Wenn die OPs anfangen, enden sie ja meistens sowieso nie ;).

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