Nachträglicher Risikoaufschlag PKV?

Liebe Community,

Ich weiß es ist lang aber BITTE helft mir ich weiß nicht was ich tun soll.

Ende letzten Jahres habe ich meine private Krankenversicherung gewechselt aufgeund ein paar Kleiner Tarifunterschiede. Jedenfalls habe ich den Antrag bei der neuen Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Der Versicherungsberater meinte auch dass nur chronische und aktuelle Behandlungen die Versicherung interessieren. Naja nachdem ich meine erste Rechnung eingereicht habe erfolgte Prompt eine Überprüfung der Leistungspflicht. Dabei kam raus, dass ich angeblich einiges Verschwiegen hätte wie chronische Rückenschmerzen und Bauchkrämpfe sowie einen Vitamin Mangel.

Ich muss sagen dass ich in den letzten 3 Jahren drei mal beim arzt war wegen einer kleinen Nackverspannung die mit einer manuellen Therapie behoben wurde. Seitdem habe ich nichts mehr. Ich bin nicht chronisch krank eher kern gesund (ich bin 21, sportlich aktiv und achte auf meine Ernährung).

Jedenfalls schlägt die Versicherung jetzt 70% Risikoaufschlag drauf setzt mir einen Monat feistlose Kündigungsfrist und ich soll den Risikoaufschlag nachzahlen (knapp 1000 euro. All das wollen sie bereits ab 01.07. von meinem Konto abbuchen.

Meine alte Versicherung, die meine krankheitsgeschichte kennt, würde mich wieder mit 0% Risikoaufschlag nehmen. Antrag läuft leider noch, doch das wurde mir vorab bestätigt.

Jetzt meine Frage bin ich verpflichtet die 1000 euro zu bezahlen, wenn ich das neue "Angebot" (mit Risikoaufschlag) nicht annehme? Insbesondere weil das Ergebnis der Überprüfung falsch ist, da Ärzte geschrieben haben ich bin "seit" wegen x in Behandlung obwohl aktuell gar keine Behandlung besteht. Ich meine vertragsrecht beinhaltet ja die 2 WEK Angebot und Annahme. Für mich ist das ein neues Angebot das meiner Annahme bedarf.

Über eure Antworten bin ich eich sehr dankbar.

Lg, Franke

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Erstens, selbst schuld wer zu einer PKV geht.

Zweitens, frag einen Anwalt. Die Thematik ist doch recht speziell.

Nur so zwei Gedanken.

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Wenn Du an dieser Welt aufgrund deiner philosophischen Fragen nicht mehr teilnehmen kannst, dann ist es krankhaft.

Andernfalls nur natürlich.

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Weil sie Angst vorm Schwarzen Mann haben. Eigentlich witzig. Da wir Weißen auch nur durch eine genetische Anomalie erst seit ca. 5k - 10k Jahren "weiße" sind. Vorher waren wir alle braun.

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Hat es faktisch nicht gegeben. Beim Aufbau der BRD wurden "Fachkräfte"
 benötigt, welche man sich aber nicht von den Bäumen pflücken konnte. Somit war die Justiz, der Verfassungsschutz, die CDU und CSU, in einigen Fällen auch die SPD und FDP, die Polizei, das Außenministerium, und alle anderen Bereiche noch weit in die 70er Jahre, teils auch 80er Jahre mit überzeugten Alt-Nazis besetzt.

Entnazifizierung ist in 100 Jahren in der Neuauflage von Grimms Märchen nachzulesen.

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Du stehst innerhalb der Begrenzung und somit meines Erachtens vollkommen regelkonform. Oder meinte der Hilfssheriff vll, dass Du auf dem Gehweg parken sollst, damit er dann next time dafür ein Knöllchen verpassen kann?!

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Das braucht dir nicht peinlich sein. Küsse sie einfach und umfasse sie. Stoß sie auf die Couch und zeig ihr deine Gefühle. Natürlich brauchst Du dann einen anderen Therapeuten, aber das Verhältnis mit ihr ließe sich somit aufrechterhalten.

Und mach dir keine Sorgen, ob sie es eventuell ablehnen könnte. Je oller, desto doller sage ich nur. Je älter man wird, desto ungehemmter ist man einfach. Das macht die Lebenserfahrung mit einem.

Also immer ran an die Buletten!

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In Deutschland gibt es keine Sammelklagen (wohl zu viel US TV geschaut :) ) aber es ist nie verkehrt sich an die BILD zu wenden. Auch wenn es ungerechtfertigt ist, so könnte bei einem guten Aufmacher durch die BILD AIDU einknicken und dir vll sogar noch ne Reise gratis schenken.

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Ja, ist es. Der Begriff stammt jedoch aus einer Zeit in welcher es den Begriff Sexismus noch nicht gegeben hat.

Es ging darum ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen in einem vermeintlich nicht zusammengehörenden Gebilde. Wie zum Beispiel auch durch Religion.

Da zu der Zeit die Männer das dominierende Geschlecht gewesen sind (und auch heute noch sind, auch wenn sie nicht mehr vergewaltigen dürfen), wurde aller Besitz als der ihrige angesehen und somit auch das Land auf welchem sie lebten. Daher Vaterland, das Land des Vaters und / oder der Väter (Vorfahren).

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Ein gebrauchtes Fahrrad vom Händler. Von Privat nur dann, wenn er / sie auch noch die Rechnung für das Bike vorlegen kann.

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Vorab erst einmal eine Gegenfrage. Wieviel möchtest Du denn in dein neues Fahrrad investieren?

Es kann durchaus vorkommen, dass dir ein Hersteller mehr für dein Geld bietet in einer bestimmten Preiskategorie als ein anderer.

Ach, und noch eine Frage. Wie sind deine Erfordernisse an das Fahrrad (Fully / Hardtail / Wald / Hügel / Berge / kurze Strecken oder mehrtätige Touren / ...)?

Ich frage nur, da ich einige Wohlstandsverwahrloste kenne, die zig Tausend für ein Fully ausgeben, nur um damit auf asphaltierten Straßen zu cruisen.

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Sofern deine Bildung und deine Argumentationsfähigkeit ausreichen und natürlich auch deine Durchsetzungsfähigkeit ausreichen, kannst Du ihnen verbal darstellen, wie dumm sie sind.

Musste ich auch mal mit einem ehem. serbsichen Freischärler machen, der mir ganz stolz von seinem Kampf gegen Moslems und Kroaten erzählt hatte und von seinem Kampf für seine Heimat. Das diese Leute ihre Heimat erst zerstört haben begriff er erst, nachdem ich ihn rund gemacht hatte. Natürlich achtete ich vorher darauf, dass er seine Kalaschnikow nicht unterm Esstisch gebunkert hatte :)

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Zuerst solltet ihr wissen, wie Leistungsfähig ihr seid und wie ihr überhaupt wandern wollt.

Sportlich ambitioniert (30 Km + X)
Entspannt mit viel Sightseeing (< 30 Km)

Dann habt ihr auch schon einmal einen Radius in dem ihr ausgesetzt werden könntet.

Die Sache mit Google mache ich demnächst auch (ChromJunge hatte es ja angesprochen). Die Richtung ist bekannt und wenn ich merke, dass die Batterien alle sind, suche ich mir über Google einen Campingplatz in der Nähe.

Was deine Regionenfrage angeht, so würde ich klassische Wanderführer empfehlen. In den richtigen findest Du auch Vorschläge für Sehenswürdigkeiten.

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"Doch Innovation, Entdeckungen in der Forschung und Fortschritt entstehen
doch durch Neues. Durch Dinge, die man anders macht, als sie bisher
gemacht wurden. Warum werden die Schüler auf Gehorsam getrimmt und nicht auf Neugier und Dinge anders zu machen?"

Weil das erst vielleicht dann kommt, wenn Du mit dem Studium durch bist.

Vorab geht es ganz trocken um die Wissensvermittlung und nicht um Erkenntnisgewinn. Lehrplan heißt das Zauberwort und der gilt nun mal für das Doofo-Kind, wie für den Überflieger.

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Für den Outdoorberich würde ich immer eine Uhr mit Ziffernblatt vorziehen, um damit zumindest tagsüber noch die korrekte Himmelsrichtung unter Hilfenahme der Sonne zu bestimmen.

Ansonsten kann ich mich Wolfgang nur anschließen.

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Vielleicht: Möchtegern und traut sich nicht, was nicht für ihn spricht ;)

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Hier einige Infos von Onkel wiki geklaut. Daraus ergibt sich die Strafbarkeit bei uns in Deutschland.

Völkerrecht

Der Europarat verabschiedete 2003 das Additional Protocol to the Convention on Cyber Crime[1]
betreffs der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer oder
ausländerfeindlicher Art mittels Computersystemen. Darin befasst sich
Artikel 6 mit „Leugnung, grober Verharmlosung, Zustimmung oder
Rechtfertigung von Genoziden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Das Protokoll hat keinen Gesetzesstatus. Seit 2008 sind die
EU-Mitgliedsländer per Rahmenbeschluss verpflichtet, „das öffentliche
Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafandrohung zu
stellen, wenn diese Verbrechen „nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe,
Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft“ begangen
wurden.[2]

Im Zuge der internationalen Budapester Konvention 2001 gegen Internetkriminalität wurden entsprechende Inhalte auf Wunsch der Vereinigten Staaten, die auf Meinungsfreiheit verwiesen, explizit ausgespart.

§ 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung (1985, Ergänzungen 1992, 2002 und 2005)

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (…)

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches
bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet
oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen
Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört,
dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft
billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. (…)

§ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (1985, ergänzt 1992)

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 194 Strafgesetzbuch: Strafantrag

(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch
Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11
Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk
begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als
Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer
anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil
der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung
zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden,
wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht
zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht
und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.

(2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11
Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk
begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene
sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen
Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit
zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden,
wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der
Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. (…)

EU Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit (2007)

CNS/2001/0270

Das folgende vorsätzliche Handeln wird demnächst in allen EU-Mitgliedstaaten straffähig :

Öffentliche Aufreizung zu Gewalt und Hass, auch durch Verbreitung und
Vertrieb von Traktaten, Bildern oder anderem Material, der sich gegen
eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe
definiert durch Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale
oder ethnische Zugehörigkeit richtet; „öffentliche Duldung, Leugnung
oder massive Trivialisierung von Genozid-Verbrechen, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ wie sie im Statut des
Internationalen Strafgerichtshofes (Artikel 6, 7 und 8) festgelegt sind
und welche sich gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer
solchen Gruppe definiert durch Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung
oder nationale oder ethnische Zugehörigkeit richtet sowie Verbrechen,
definiert vom Nürnberger Gerichtshof (Art. 6 der Charta des
Internationalen Militärtribunals, Londoner Abkommen 1945) welche sich
gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe
definiert durch Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale
oder ethnische Zugehörigkeit, Verbrechen richtet.

Die Mitgliedstaaten dürfen wählen, ob das Verhalten im Sinne einer
Störung der öffentlichen Ordnung, einer Bedrohung, eines Missbrauchs
oder einer Beleidigung zu bestrafen ist.

Der Bezug zu Religion ist abzudecken, mindestens aber ein Verhalten
welches als Vorlage für Leittaten gegen eine Gruppe von Personen oder
ein Mitglied einer solchen Gruppe definiert durch Rasse, Hautfarbe,
Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Zugehörigkeit ist.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass diese Handlungen mit maximal 1
bis 3 Jahren Gefängnis strafbar sind.

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Guten Morgen Anja,

in der Regel gehen meist junge Männer zur Bundeswehr. Hört sich jetzt vll komisch an, aber junge Männer sind risikobereiter und denken meist gar nicht soweit, dass ihnen etwas passieren könnte. Ohne Verarsche, wirklich viele von uns, hielten sich fast schon für unsterblich in unserem jugendlichen Wahn.

Aber es gibt viele individuelle Gründe für die Bundeswehr. Nach 12 Jahren, kannst Du dir eine Wohnung oder ein Haus kaufen und zwar als Barzahler. Man kann dort unheimlich viel Sport treiben. Manche wollen ins Ausland, der Action wegen. Wieder andere sind einfach sehr bequem, wünschen sich klare und feste Strukturen und fühlen sich dann bei der Bundeswehr einfach gut aufgehoben.

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