Kann unberechtigtes Parken auf Privatparkplatz angezeigt werden?

Hallo :)

Ich wohne in einem Block, der noch einen Hinterhof mit einigen Parkplätzen hat. Diese Parkplätze gehören den Anwohnern, bzw zu bestimmten Wohnungen gehört ein Parkplatz.

Nun hat mich heute eine Bekannte besucht, offensichtlich war sie mit ihrem Moped da. Jedenfalls hat sie das Schild übersehen und auf einem solchen Parkplatz geparkt. Während sie bei mir war, kam der Besitzer mit seinem Auto wieder. Als sie runter ging, war ihr Moped mit einem fahrradschloss angeschlossen. Da nichts weiter zu sehen war, hat sie das daraufhin dokumentiert und fotografiert und ihren Vater angerufen. Gerade als dieser kam, kam auch der Besitzer. Er hatte wohl eigentlich einen Zettel hinterlassen, dieser muss wohl runter gefallen sein. Meine Bekannte hatte sich wohl entschuldigt, aber das habe er wohl nicht hören wollen. Genauso wenig wollte er das Moped abschließen. Daraufhin holte der Vater einen Bolzenschneider und sagte, er würde das schloss durchtrennen, wenn er es nicht abschließen würde. Der Besitzer weigerte sich weiterhin und deshalb wurd das Schloss aufgebrochen. Nun will der Besitzer Schadensersatz für das Fahrradschloss.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage? Er hatte auch was von verklagen erwähnt? Kann man für das widerrechtliche Parken angezeigt werden? Weil eigentlich ist es ja auch nicht erlaubt, das Moped anzuschließen.

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