Stell doch nicht ständig dieselbe Frage. Du hast bisher mehrfach deutlich gemacht, dass dein Versicherungsberater dich als VIP behandeln, stundenlang mit dir Kafffee trinken und eigentlich eine attraktive junge Frau sein muss. Zeig doch mal ein wenig Respekt, vielleicht meldet er sich dann ja wieder bei dir. 

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Zu Frage 1: Wenn ein Arbeitnehmer auf Anraten seines Arztes den Beruf wechseln möchte, dann kann er seinen Arbeitsvertrag trotzdem nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.

Ist er bis dahin gesundheitlich nicht in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen, wird der Arzt ihm Arbeitsunfähigkeit bescheinigen müssen.

Fristlos muss bzw. kann niemand aus dem Job aussteigen, nur weil der Arzt zum Wechsel geraten hat. 

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Entscheidend ist, dass Timo am Tag der Entstehung des Krankengeldanspruchs versicherungspflichtig beschäftigt war.

Wie ich den geschilderten Fall verstehe, ist der Anspruch auf Krankengeld am Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entstanden und damit zu einem Zeitpunkt, als er sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befand. 

Nach Ablauf der 42 Kalendertage und somit auch für den Zeitraum ab dem 01.11.16 erhält Timo daher Krankengeld von seiner Krankenkasse. 

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Es wäre wichtig gewesen, sich zuerst in Ruhe zu informieren und nur dann zu kündigen, wenn tatsächlich gerade Kapitalbedarf besteht. 

Eigentlich sollte die Bausparkasse dir nun ein Dankesschreiben senden. An den von dir genannten Kündigungstermin wird sie sich vermutlich sehr gerne halten; du hast ihr einiges an Zinsen gespart. 

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Haftpflichtversicherung , Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge sind Themen, mit denen sich Berufseinsteiger bereits beschäftigen müssen. 

Ich rate zu einer Beratung, bei der Sie als Eltern anwesend sind, aber das Gespräch sollte zwischen dem Versicherungsvertreter und Ihrem Sohn stattfinden. 

Und es sollte klar sein, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst für die Beiträge aufkommen muss. 

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Hallo , ich bin 21 Jahre alt und brauche dringend einen Rat was ich machen so?

Am 08.10 hab ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen, dass sie mir zum 14.10 kündigen wollen, weil ich Ihnen meinen Fahrzeugschein nicht zugeschickt habe. Ich habe ungefähr vor paar Monate, die Versicherung abgeschlossen, aber mein fahrzeugschein ausversehen , nicht zur Versicherung geschickt. Wie dem auch sei, als ich den Brief bekommen habe, rief ich bei der Versicherung an und fragte ob wir sie weiterlaufen lassen können, wenn ich den fahrzeugschein umgehend per Email zuschicke. Man hat mir gesagt, das würde gehen, ich hab eine Bearbeitungnummer bekommen, nachdem ich die Email abgeschickt habe. Ich dachte das wäre dann erledigt gewesen, bzw. ich hab nichts mehr von der Versicherung gehört. Am 16.10 hatte ich einen Unfall mit einem Motorradfahrer, er hatte sich dabei das Bein gebrochen. Ich hab bei der Polizei angegeben dass ich bei der axa Versicherung versichert bin, weil ich ja in dem Glauben war. Dann hab ich am nächsten Tag gleich bei der Versicherung angerufen, um den Unfall zu melden. Man hat mich paar mal weiterverbunden und irgendwann sagte mir jemand, dass ich seit dem 14.10 nicht mehr versichert bin. Jetzt meine Frage, was soll ich tun? Soll ich bei der Polizei anrufen und das angeben? Was kommt jetzt alles auf mich zu ? Ich muss dann ja alles aus eigener Tasche zahlen. Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe und entschuldige mich für die Rechtschreibfehler.

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Mir wäre völlig neu, dass der Fahrzeugschein dem Versicherer vorgelegt werden muss. Oder dass der Versicherer einen bestehenden Vertrag kündigen könnte, wenn er nicht vorgelegt wird.

Wenn der Vertrag bereits vor Monaten zustandegekommen ist und du deine Beiträge ordentlich bezahlt hast, dann lasse dir von deinem Versicherer erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage die Kündigung ausgesprochen wurde und gebe hier nochmal die genaue Begründung wieder. 

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Die Zeit von Lebensversicherungen für die Altersversorgung ist vorbei. Informiere dich über eine Rentenversicherung, bei der du beim Ablauf zwischen Kapitalauszahlung oder monatlicher Rente wählen kannst. 

Du solltest dir klar machen, auf was genau du Wert legst. Ist dir Flexibilität, Sicherheit oder Rendite wichtig? Alles gleichzeitig ist nicht zu haben. 

Der Einstieg in die private Altersvorsorge sollte den Schwerpunkt bei Sicherheit und Garantien haben. Spätere Ergänzungen kannst du dann eher im Hinblick auf Rendite wählen. 

Achte darauf, dass du während der langen Laufzeit die Option hast, Teilauszahlungen vorzunehmen, Sonderzahlungen zu tätigen, den Beitrag herab- oder auszusetzen und das Ablaufdatum flexibel zu gestalten. Ob du mal mit 67 Jahren in Rente gehst oder vielleicht später, weißt du ja heute noch nicht. 

Bedenke auch, dass du deine Arbeitskraft absichern musst. Mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kannst du eine monatliche Rente und auch die beitragsfreie Fortführung der Rentenversicherung vereinbaren. 

Das Wichtigste bei der Altersvorsorge: Anfangen. Verlorene Zeit aufzuholen, ist teuer. 

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Schäden, für die der Gesetzgeber keine Haftung vorsieht (z. B. Gefälligkeitsschäden), es sei denn, dein Versicherer übernimmt sie ausdrücklich. 

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. 

Schäden am eigenen Besitz oder am Besitz anderer Personen, die mit demselben Vertrag abgesichert sind (z. B. der Ehegatte). 

Schäden, die ausdrücklich ausgeschlossen sind - da hilft nur der Blick in die Versicherungsbedingungen!

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Wenn deine Schwester und deine Mutter gegen eine zweite Katze sind und du wenig Zeit hast, dich um ein 8 Wochen altes Kätzchen zu kümmern, dann tut mir dieses Kätzchen sehr leid. Nach einem fürsorglichen und liebevollen Zuhause klingt das nicht.

Außerdem hättet ihr euch vorher über die Haltung von Katzen informieren sollen - dank Internet muss man sich nicht einmal ein Buch dafür kaufen.

Ihr solltet jetzt gemeinsam recht fix hinterfragen, ob ihr die Verantwortung für ein Tier wirklich tragen wollt. Vielleicht ist es besser, euer Kätzchen wieder zurück zu Mutter und Geschwister zu bringen, als gegen den Willen deiner Familie noch eine zweite dazu zu nehmen, für die du dann auch keine Zeit hast.

Nimm dir zu Herzen, dass das Kätzchen nach deiner eigenen Aussage Angst hat. Ihr versteht nichts von Katzen und habt keine Zeit für sie. Für "Verhaltensprobleme" legt ihr jetzt bereits den Grundstein. 

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Bei einem Schülerpraktikum hat der Betrieb ein berechtigtes Interesse daran, dass mögliche Schäden ersetzt werden. Inwieweit aber schon ein abgebrochener Bohrer zu einer Forderung des Betriebes führt, sei dahingestellt. 

Bei Schäden im Rahmen eines Schülerpraktikums ist es zunächst erforderlich, deine Schule über den entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen.

Im Zweifel ist die elterliche Privathaftpflichtversicherung gefragt. Die sollte die Teilnahme an fachpraktischem Unterricht grundsätzlich mit einschließen und prüft übrigens auch, ob eine gegen dich erhobene Forderung gerechtfertigt ist. 

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Mit dieser Fragestellung hat sich unter anderem das Bundessozialgericht Kassel beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass ein angemessener Bestattungsvorsorgevertrag nicht zum verwertbaren Vermögen gezählt werden darf (Aktenzeichen B 8/9b SO 9/06 R).

Das Vermögen für die Bestattung und eine angemessene Grabpflege zählt zum Schonvermögen, urteilte auch das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 5 C 84.02).

Sie müssen also nicht fürchten, dass Sie Ihren Bestattungsvorsorgevertrag zuerst verwerten müssen, ehe Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können - es sei denn, die Angemessenheit ist nicht gegeben. Wer für eine prunkvolle Bestattung mit aufwendiger Grabpflege vorgesorgt hat, kann sich auf die genannten Urteile nicht berufen. 

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Zwei Dinge sind hier zu unterscheiden:

Handelt es sich um einen Hausbau, so hilft eine Rechtsschutzversicherung nicht weiter. Die damit verbundenen Risiken werden nicht versichert. 

Beim Hauskauf sieht es grundsätzlich anders aus, in diesem Zusammenhang kann eine Rechtsschutzversicherung durchaus hilfreich sein.

Allerdings hilft sie nicht bei Streitigkeiten, deren Ursachen vor dem Vertragsabschluss liegen - das muss auch so sein, da sonst jeder mit dem Abschluss der Versicherung warten könnte, bis der erste Schadensfall eingetreten ist.

Auch der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit hilft nur dann, wenn das Risiko bis unmittelbar vor Vertragsbeginn bereits bei einem anderen Versicherer abgesichert war. 

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Möglichkeiten zur Altersvorsorge gibt es auch in der Zeit der Niedrigzinsen. Grundsätzlich gilt: Früh anfangen, aber nicht überstürzt. Und: Niemand, der nicht bereits mit finanzieller Sorgenfreiheit gesegnet ist, kann auf eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Das System kann den erworbenen Lebensstandard nicht sichern.

Lassen Sie sich zum Thema ausführlich beraten und machen Sie sich im Vorfeld klar, was Ihnen persönlich bei der Altersvorsorge wichtig ist: Flexibilität, Sicherheit, Rendite? Garantien sind wichtig, um die Altersvorsorge planbar zu machen - gleichzeitig geht Sicherheit deutlich zu Lasten der Rendite. Es macht also durchaus Sinn, die Altersvorsorge auf mehrere Beine zu stellen - ein sicheres Fundament, ergänzt um renditeorientierte Anlagen.

Lassen Sie sich im Beratungsgespräch jeweils erklären, inwiefern sich Ihre Altersvorsorge an unterschiedliche Lebensphasen anpassen lässt. Sind Teilauszahlungen oder Sonderzahlungen möglich? Welche Optionen haben Sie bei finanziellen Engpässen? Wichtig sind auch ein flexibler Ablauftermin und ggf. die Leistungen im Todesfall, sofern Sie Angehörige absichern müssen.

Allen Unkenrufen zum Trotz: Lassen Sie sich auch gezielt zu Produkten mit staatlicher Förderung beraten, zum Beispiel zur Riester-Rente. Wer sie pauschal verteufelt oder pauschal in den Himmel lobt, hat nicht verstanden, dass Altersvorsorge individuell zu betrachten ist. Hören Sie sich Argumente an entscheiden Sie anhand von Zahlen, Daten und Fakten.

Machen Sie sich außerdem bewusst, dass Ihre Strategie zur Altersvorsorge ins Wanken geraten kann, falls Sie berufsunfähig werden. Achten Sie darauf, dass der Altersvorsorgevertrag beitragsfrei fortgeführt wird, wenn Sie berufsunfähig werden und schließen Sie entweder eine BU-Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts mit in den Vertrag ein oder schließen Sie eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

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Eine konkrete Handlungsempfehlung lässt sich wie immer nur dann abgeben, wenn man sich die bestehende Versicherung im Detail anschaut und auch darüber spricht, worauf Sie bei der Altersvorsorge für Ihre Enkelin überhaupt Wert legen. Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie die Versicherung tatsächlich kündigen oder lediglich die Beitragszahlung beenden möchten.

Eine Kündigung kann von Vorteil sein bei besonders langen Vertragslaufzeiten ohne vorzeitige Abrufoption oder wenn Sie den Rückkaufswert in eine Altersvorsorge investieren möchten, die besser zu Ihren Bedürfnissen (bzw. jenen Ihrer Enkelin) passt.

Allerdings sind Renten- und Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich sehr attraktiv: Wenn sie mindestens 12 Jahre bestand und Sie hiervon mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, erhalten Sie die Leistungen steuerfrei, sofern Sie das vorhandene Kapital auf einmal auszahlen lassen und nicht etwa als monatliche Rente.

Bei einer Beitragsfreistellung behalten Sie das bereits aufgebaute Fondsvermögen und Ihre Enkeltochter kann von einer positiven Wertentwicklung profitieren. Wie bei Fonds üblich, besteht aber auch immer das Verlustrisiko. Außerdem fallen die vereinbarten Verwaltungskosten weiterhin an, die das Fondsvermögen schmälern.

Mitunter nimmt der Versicherer bei der Beitragsfreistellung außerdem einen Stornoabzug vor. Hiergegen können Sie eventuell vorgehen, denn zur Unwirksamkeit von Stornoabzügen hat es bereits einige Urteile gegeben.

Die Laufzeit selbst ist in diesem Zusammenhang rechtlich kein Problem, wenn das Schlussalter 81 auch, sagen wir, unüblich ist.

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Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem 16. Lebensjahr möglich und sollte auch so früh wie möglich abgeschlossen werden. Zum Einen steigt mit jeder Erkrankung das Risiko von Beitragszuschlägen, Risikoausschlüssen oder vollständiger Ablehnung durch den Versicherer. Zum anderen steigen die Beiträge mit zunehmenden Eintrittsalter deutlich an. 

Wenn der Beitrag für Auszubildende und Berufsanfänger zu hoch ist, sollte mit den Eltern darüber gesprochen werden, ob sie einen Teil zu der Absicherung beisteuern. Denkbar ist auch, eine niedrigere BU-Rente zu versichern und darauf zu achten, dass im Vertrag eine Dynamik sowie Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten sind. So hat man zumindest rechtzeitig den Grundstein gelegt und kann später darauf aufbauen. 

Auch wichtig: Beamte und Beamtenanwärter brauchen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, keine Berufsunfähigkeitsversicherung! 

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Geringfügig Beschäftigte können Rentenansprüche aufbauen, wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Diese Beiträge werden als Lohnnebenkosten automatisch abgeführt, es sei denn, du verzichtest ausdrücklich auf die Rentenversicherung.

Ein Grund, nicht auf die Versicherungspflicht zu verzichten, ist der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dafür ist Voraussetzung, dass du in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt hast und insgesamt mindestens fünf Jahre versichert warst. 

Du kannst deine geringfügige Beschäftigung also nutzen, um möglichst schnell die Voraussetzungen zu erfüllen. Oder du sparst dir ein paar Euro im Monat und die fünf Jahre Wartezeit beginnen erst, wenn du nach dem Studium erstmals in die Rentenversicherung einzahlst.

Auch die Altersrente fällt in diesem Fall übrigens geringer aus, da du keine Entgeltpunkte sammelst, die für die Rentenhöhe mit ausschlaggebend sind. 

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Krankenscheine nicht/zu spät an die Kasse gesendet. Was besteht mir vor?

Hallo,

Ich habe ein Problem und ich weiß nicht wie es weitergeht. Ich war vorher noch nie langzeitkrank. Ich bin seit 5 Wochen krank geschrieben. Vorher war ich 2 Wochen arbeiten und davor auch nochmal knapp 1 1/2 Wochen krank. Problem ist, dass ich aus Unwissenheit, ich will nicht sagen gar aus Dummheit vergessen habe das ganze an die Krankenkasse zu senden. Ich weiß mittlerweile wie groß der Fehler war. Ich habe die Scheine mittlerweile letzte Woche alle bei der Kasse eingeschickt. Die Krankheit beruht auf der gleichen Ursache. Waren verschiedene Ärzte. (Facharzt und Hausarzt) Diagnosen sind aber nicht die gleichen. Da mittlerweile weiterführende Diagnostik gemacht wurde.

Problem ist nur, dass mein Arbeitgeber schon bei der Kasse angerufen hat und gemerkt hat dass die noch nicht da sind. Auch alte Krankenscheine von diesem Jahr. Da handelt es sich um 2 Krankenscheine aus dem letzten halben Jahr von meinem Vertretungsarzt. AG hat sich beschwert dass ich noch keine Krankenscheine an die Kasse geschickt habe. Beim Arbeitgeber waren die natürlich immer pünktlich.

Diese beiden habe ich leider nicht mehr. Ich weiß mittlerweile, dass der AG berechtigt ist die 6 Wochen zusammenrechnen lassen Aufgrund gleicher Erkrankungen. Habe ich verstanden und sehe es auch ein. Kann ich die Krankenscheine einfach nachreichen? das heißt ich müsste dem Arzt aufsuchen und das Problem erklären und er stellt mir Duplikate aus?

Was kann mir denn im schlimmsten Falle passieren? Kündigung? Kein Lohn? Letzteres würde ich verkraften können und würde damit versuchen wollen meinem AG entgegen zu kommen und das als "Lehrgeld" betrachten.

Mir tut das verdammt Leid! Ich war der Ansicht, dass Krankenscheine bei der Kasse erst dann wichtig sind wenn man 6 Wochen am Stück krank ist. Mir war die Wichtigkeit einfach nicht bewusst. Ich dachte dass das sowieso automatisch an die Kasse geht.

Ein fataler Fehler. Wie gesagt, ich sehe mein Fehlverhalten ein und würde auch auf den Lohn verzichten um mein Fehler einzugestehen.

Bitte macht mir keine Vorwürfe sondern Vorschläge wie ich den Schaden begrenzen kann. Mir tut das endlos leid. Ich bin total unruhig und kann nicht mehr schlafen. Ich möchte auch wieder gesund werden und wieder arbeiten können.

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Zunächst einmal solltest du dich ein klein wenig beruhigen, du hast nämlich kein Verbrechen begangen. 

Allerdings können dir aufgrund des Versäumnisses finanzielle Nachteile entstehen, da deine Krankenkasse schlimmstensfalls keine Lohnfortzahlung leisten muss, wenn du die Bescheinigungen dort nicht einreichst. Du solltest nun als erstes Kontakt mit deiner Krankenkasse aufnehmen, die Situation schildern und die Bescheinigungen sofort einsenden - am besten als Einwurfeinschreiben.

Deinen Arbeitgeber hast du nicht geschädigt; er hat ja den Zusammenhang beider Erkrankungen erkannt und nach 6 Wochen die Zahlung des Lohns eingestellt. Du hast insofern "nur" eine Obliegenheit gegenüber der Krankenkasse verletzt, was dein Arbeitgeber nicht sanktionieren kann.

Sieh also zu, jetzt mit der Krankenkasse alles ins Reine zu bringen. Und entspanne dich ein bisschen!

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