Ich würde gerne wissen, ob man in dieser bestimmten Situation den eigentlich benutzungspflichtigen Radweg benutzen muss?
Ich fahre mit dem Fahrrad und meine Straße mündet in eine andere (T-Kreuzung). Auf der anderen Straße befindet sich auf einer Seite ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger Radweg. Allerdings ist dort kein Schild der diesen Radweg als benutzungspflichtig kennzeichnet. Nur an den Kreuzungen links und rechts von mir sind Schilder (blau). Die Kreuzungen sind aber nicht in Sichtweite.
Wenn ich ortunkundig bin, weiß ich ja nicht ob ich jetzt auf der Fahrbahn oder eben auf dem Radweg (der nicht erkennbar ist) fahren muss. Darf ich rechtlich somit auf der Fahrbahn fahren bis ich eben ein solches Schild sehe?