Der Rechtsspruch über Organspenden
Frage (Nr. 107690):
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Ist es im Islam erlaubt, Organe an Menschen zu spenden, die diese benötigen, wenn sie ansonsten sterben würden?**
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
In der Antwort zu Frage Nr. 49711 haben wir die Meinung der Gelehrten angeführt, dass es erlaubt ist, Organe gemäß der wahrscheinlich richtigen Ansicht nach zu spenden, solange die Spende nicht zum Tod des Spenders führt.
Hier werden wir Entscheidungen des Islamischen Fiqh Rates der Islamischen Versammlung, welche die oben genannte Fatwa unterstützt, anführen. Diese Entscheidungen wurden nach langen Diskussionen von Fuqahā’, Ärzten und Spezialisten getroffen. Wir werden sie hier vollständig auflisten, da sie medizinische und scharī`ahrechtliche Informationen enthalten.
In Erklärung Nr. 26 heißt es bezüglich einer Person, die vom Körper einer anderen, lebendig oder tot, profitiert:
Der Islamische Fiqh Rat hat sich zur vierten Konferenz in Jeddah, im Königreich Saudi Arabien, vom 18.-23. Safar 1408 a. H./6.-11. Februar 1988 n. C., nach Prüfung des Fiqh und der medizinischen Forschungsergebnisse, die dem Rat vorgelegt wurden, versammelt und Folgendes beschlossen:
Im Lichte der Diskussionen, die die Tatsache hervorhoben, dass diese Angelegenheit das Resultat des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschrittes ist, mit deutlich positiven Ergebnissen, die in vielen Fällen aber von psychologischen und sozialen Nachteilen begleitet werden, wenn sie nicht den scharīahrechtlichen Richtlinien und Kontrollen zum Schutze der menschlichen Würde unterworfen sind und nicht dem Ziel der Scharī
ah dienen, welche sich um alles Gute für die Individuen wie auch für die Gesellschaft bemüht und welche Kooperation, Mitgefühl und Selbstlosigkeit fördert, und nachdem die Hauptpunkte dieses Themas behandelt wurden, wodurch es erörtert und kategorisiert werden kann, wurde das Folgende entschieden:
In Bezug auf die Definition:
Erstens:
Was hier mit „Organ“ gemeint ist, ist irgendein Teil eines Menschen, seien es Gewebe, Zellen, Blut oder anderes, wie z. B. die Hornhaut, unabhängig davon, ob es noch fest eingefügt ist oder abgetrennt ist.
Zweitens:
Der zur Diskussion stehende Nutzen oder Vorteil ist ein solcher, der durch Notwendigkeit bedingt wird, um den Spendenempfänger am Leben zu erhalten oder um einige entscheidende Funktionen seines Körpers aufrecht zu erhalten, wie z. B. das Sehvermögen, vorausgesetzt, dass der Empfänger jemand ist, dessen Leben durch die Scharī`ah geschützt wird.
Drittens:
Diese Arten von Nutzen oder Vorteil werden in drei Kategorien eingeteilt:
Transplantation eines Organs von einer lebenden Person
Transplantation eines Organs von einer toten Person
Transplantation von einem Fötus
Die erste Kategorie, dieTransplantation eines Organs von einer lebenden Person, beinhaltet das Folgende:
Die Transplantation eines Organs von einer Stelle des Körpers zu einer anderen, aber im selben Körper, wie z. B. die Transplantation von Haut, Knorpel, Knochen, Adern, Blut usw.
Die Transplantation eines Organs vom Körper einer lebenden Person zum Körper einer anderen Person.
Die Organe werden in diesem Fall in solche eingeteilt, von denen das Leben abhängt, und in solche, von denen das Leben nicht abhängt. Diejenigen, von denen das Leben abhängt, können einzelne Organe sein, von denen es nur eins im Körper gibt, oder es gibt mehr als eines davon. Ersteres sind z. B. Herz und Leber und Letzteres sind z. B. die Nieren oder Lungen.
Bei denjenigen, von denen das Leben nicht abhängt, gibt es einige, die grundlegende Funktionen des Körpers kontrollieren, und einige, die dies nicht tun. Es gibt einige, die sich automatisch erneuern, wie z. B. das Blut, und andere, die dies nicht tun; es gibt einige, die Auswirkungen auf den Nachwuchs haben, auf das Erbgut und die Persönlichkeit des Einzelnen, wie z. B. die Hoden, die Eierstöcke und die Zellen des Nervensystems, und andere, die nicht solche Auswirkungen haben.
Die zweite Kategorie, dieTransplantation eines Organs von einer toten Person, beinhaltet das Folgende:
Es sollte angemerkt werden, dass der Tod in zwei Kategorien fällt:
Der Hirntod, wobei alle körperlichen Funktionen vollständig erloschen sind und mit medizinischen Mitteln nicht wiederhergestellt werden können.
Wenn Herzschlag und Atmung vollständig ausbleiben und mit medizinischen Mitteln nicht wiederhergestellt werden können.
Beide dieser Kategorien wurden in der Resolution des Rates in seiner dritten Sitzung erörtert.
Die dritte Kategorie, die Transplantation von einem Fötus, beinhaltet drei Arten der Verwendung:
Wenn der Fötus spontan abgeht (Fehlgeburt)
Wenn der Fötus absichtlich durch medizinische oder kriminelle Mittel abgetrieben wird
Wenn die Befruchtung außerhalb des Uterus erfolgt
In Bezug auf die Regeln der Scharī`ah:
- Es ist erlaubt, ein Organ von einer Stelle des menschlichen Körpers an eine ander