wer selbst kündigt kann eine alg1 sperre erhalten. ob es eine gibt und wie lange diese ist und wie hoch, ist individuell zu betrachten.
man kann dann alg2 beantragen. von dort kann es eine sanktion geben wenn grundlos selbst gekündigt wurde.
es kann auch sein, dass man gekündigt wurde fristlos/außerordentlich. da man seine bedürftigkeit selbst herbei gerufen wurde, kann hier gesperrt und im alg2 sanktioniert werden.
pauschal lässt sich also nicht sagen, dass auf jede kündigung schema f gefahren wird. das stimmt nicht.