wer selbst kündigt kann eine alg1 sperre erhalten. ob es eine gibt und wie lange diese ist und wie hoch, ist individuell zu betrachten.

man kann dann alg2 beantragen. von dort kann es eine sanktion geben wenn grundlos selbst gekündigt wurde.

es kann auch sein, dass man gekündigt wurde fristlos/außerordentlich. da man seine bedürftigkeit selbst herbei gerufen wurde, kann hier gesperrt und im alg2 sanktioniert werden.

pauschal lässt sich also nicht sagen, dass auf jede kündigung schema f gefahren wird. das stimmt nicht.

...zur Antwort

das ist ein sehr gutes alter um in die kita zu gehen. alles was später kommt macht kindern nur probleme.

ich habe drei kinder. die großen gingen mit 12 monaten in die kita, der jüngste mit 12 wochen. geschadet hat es keinen, denn sie haben sich toll entwickelt. sie lernten sich in gruppen einzuordnen und sich selbst zu entwickeln. hauskinder lernen das nicht und bekommen dann massiv probleme später in der schule. die sozialkompetenzen lernen diese kinder nicht mehr.

...zur Antwort

hilfe kannst du beim jugendamt finden. die beraten dich bis du ca. 21 bist auch als jungen erwachsenen.

abhängig von deinem einkommen hast du unter umständen anspruch auf aufstockende leistungen alg2 oder auf wohngeld.

wenn du also ständig unterdrückt wirst, sprich mit mediatoren des jugendamtes über die weitere zumutbarkeit dessen das du weiter dort wohnst und ständig mit obdachlosigkeit bedroht wirst.

rechne mal im alg2rechner oder wohngeldrechner wieviel anspruch du noch hast.kannst du deine zeiten im job nicht erhöhen und mehr geld rausholen?

...zur Antwort

9-10 für ein 14 jähriges kind? das ist schon arg spät. deine eltern haben richtig gehandelt und du wurdest für deine lügen bestraft. die zeit der strafe ist nur maßlos übertrieben. führe dich einige wochen gut und frage dann nochmal vorsichtig nach.

...zur Antwort

ihr müsst ihn nicht beerdigen lassen, aber ihr müsst die kosten der beerdigung zahlen. wenn ihr das erbe ausschlagt, müsst ihr euch um seine wohnung und den ganzen kram nicht kümmern.

...zur Antwort

wenn er schon mehrere jahre fern von muttis haushalt lebt, hat er natürlich auch anspruch auf alg2.

er stellt mit dir einen antrag, lässt den bearbeiten und gut ist.

du selbst hast keinen anspruch auf alg2, dann du azubine bist. kannst aber zusätzlich zu gehalt und kindergeld bab beantragen. oder du musst deine eltern zum unterhalt auffordern. dein anspruch liegt bei 735 euro abzgl. kindergeld und gehalt...

du hast kein anrecht, er schon.

...zur Antwort

is das noch in? meinst du schultertaschen - schultaschen^^ das ist völlig ok. solange du nicht mit tussi-täschen gehen willst ist das auch ok. es gibt leute die gehen mit viereckigen sporttaschen zur schule, anderen mit tasche mit krönchen, andere trugen früher nen aktenkoffer in die schule und fanden das ultimativ cool.

...zur Antwort

erhält eine person außerhalb der bg geschenke, werden die nicht auf irgendwas angerechnet.

...zur Antwort

die frau geht genauso wie alle anderen in elternzeit ab geburt. dazu kann sie beim jobcenter auch noch kosten für erstausstattung baby beantragen, weiterhin schwangerenbekleidung und ab der 12. woche einen zuschuss für schwangerschaft/ernährung. dazu muss man einfach nur den mutterpass vorlegen.

weiterhin kann sie einen antrag bei der bundesstiftung mutter und kind stellen. die sind meistens erreichbar über diakonie, schwangerenkonfliktberatung oder pro-familia

weiterhin gibts elterngeld. dieses beträgt bei alg2he die nicht gearbeitet haben 300 euro und wird vollständig auf das alg2 angerechnet.

bis zum 3. lebensjahr kann mutti in elternzeit bleiben. in dieser zeit zwingt niemanden irgendjemanden arbeiten zu gehen. anzuraten ist aber eine tagesmutter zu involvieren ab 1. lebensjahr und dann wieder arbeit zu suchen.

...zur Antwort

wenn du seit 14 jahren arbeitslos bist, dann zählst du nach spätestens 2 jahren als ungelernt. deine ausbildgung ist also auf dem arbeitsmarkt garnichts wert. wie die ausbildung irgendwann mal stattfand spielt keine rolle.

warum gehst du nicht einfach arbeiten? such dir irgendwas und verdien dein geld selbst.

...zur Antwort

so wie dein antrag auf alg2 immer wieder alle x monate neu beantragt wird, muss auch bildung und teilhabe immer wieder neu beantragt werden: essengeld, schulbedarf, ausflüge und exkursionen, kosten für fahrscheine etc . der zeitraum ist der gleiche wie der in deinem alg2 bescheid.

...zur Antwort

ein antrag wird in der regel innerhalb von 2-8 wochen oder länger bearbeitet. jeder antrag ist ist individuell. bei umzugsanträgen ist abzuwägen ob der umzug als erforderlich anzusehen ist, bspweise arbeitsaufnahme mit arbeitsvertrag in der tasche und welche kosten übernommen werden: umzugsunternehmen oder nur kosten für einen transporter, kaution oder ein darlehen dafür oder garkeines? renovierung für einzug und auszug? wenn also kein grund für den umzug besteht, dann kann der recht zügig bearbeitet und abgewiesen werden.

...zur Antwort

du warst 9 jahre arbeiten. bevor du alg2 bekommst hast du erstmal anspruch auf alg1. in der zwischenzeit eröffnest du ein konto auf deinen namen. anspruch auf seine kontoauszüge hast du natürlich nicht. es ist sein konto und sind seine auszüge. warum machst du solchen blödsinn?

für alg1 spielt dein vermögen keine rolle. also regel deine angelegenheiten für dich selbst.

wenn du aufstockend alg2 bekommst, musst du nachweisen wo dein gehalt eingegangen ist und was mit dem geld passiert ist. auch wenn du wohngeld beantragen willst, musst du das tun. nimm dein geld und bring es auf dein konto, welches du noch heute eröffnen solltest.

...zur Antwort

es gibt keine gez. es wird auch kein doppelter beitrag gefordert, sondern für jede angelegenheit einzeln. für die wohnung ist der beitrag fällig. für die betriebsstätte ist der beitrag fällig. es bestünde die mgl.keit die betriebstätte in eine wohnung zu verlegen und beitragsfrei zu stellen.

...zur Antwort