Zusammen kochen, ins Kino gehen, einen Ausflug an eine nette Stelle in der Natur machen, ein Glas Rotwein trinken und quasseln.

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Urlaubsansprüche, die vor oder während der Elternzeit entstanden sind, müssen spätestens im Jahr nach dem Ende der Babypause genommen werden, ansonsten würde dein Resturlaub tatsächlich verfallen.

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Ja, das wäre wirksam, wenn er den Mietvertag so unterschreibt, denn gem. § 538 BGB kann vertraglich ausgeschlossen werden, dass der Mieter für Veränderungen o. Verschlechterungen der Mietsache durch vertragsgem. Gebrauch nicht haftet.

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Die Anmeldung kann durchaus ein Gesellschafter vornehmen, es sollten aber beide als Inhaber der Marke eingetragen werden, das muss dann auch beantragt werden. So ist im Streitfall sicher gestellt, dass beide Gesellschafter Rechte am Markennamen haben.

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Ja, das Unternehmen muss dafür haften und den Wert des Mantels ersetzen.

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Du kannst den Betreiber der Plattform -müsste aus dem Impressum ersichtlich sein- anschreiben oder auch anmailen und ihn dazu auffodern, dass er das Einstellen dieser Fotos auf seiner Plattform sofort rückgängig macht, da du ansonsten auf Unterlassung klagen kannst.

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NEIN, in diesem Fall übernimmt sie auch die Haftung für die Altschulden des Verkäufers. Für die Haftung kommt es unter anderem darauf an, ob die Firma des Unternehmens weitergeführt wird. Die Firma ist der Name, mit dem ein Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt. Wenn ein Unternehmen übernommen wird und der Name weitergeführt wird, so wie es hier ist, so löst dies die Haftung grundsätzlich aus. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn ein zahlungsunfähiges und insolventes Unternehmen fortgeführt wird. Ausnahmen gibt es hiervon nur, wenn ein Unternehmen im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter erworben wird. Die Haftung kann auch vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden, dies hat dann keine rechtliche Wirkung.

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Schau doch mal, ob es in der Nähe irgendwo eine Familie gibt, deren Kinder z.B. mal zum Vorlesen vorbei kommen können oder wo es möglicherweise einen freundlichen Hund in der Familie gibt, mit dem man mal vorbei schauen könnte.

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Für die Erhebung der Erbschaftssteuer kommt es allein auf den Erbteil an, den der einzelne Miterbe beim Tod des Erblassers kraft Gesetzes oder durch Verfügung von Todeswegen erhalten hat.

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Nein, eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht notwendig, die würden im Zweifel eh die Zustimmung verweigern, wie sollte der Schuldner dann jemals von den Restschulden befreit werden können, das ganze Insolvenzverfahren wäre sinnlos. Wenn der Schuldner seinen Pflichten im Verfahren nachkommt, wird ihm von Gesetzes wegen die Restschuldbefreiung angekündigt und nach 6 Jahren gewährt. Gläubiger haben hierbei lediglich die Möglichkeit, Pflichtverletzungen des Schuldners vor Gericht anzumelden. Dann obliegt es den betreffenden Gläubigern, eventuelle Obliegenheitsverstöße glaubhaft zu machen und zu beweisen. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind lediglich Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.

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Wer sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen will, um dort den Gashahn abzudrehen, weil der Mieter die Energierechnung schuldig geblieben ist, braucht dafür keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings wäre es -egal ob mit oder ohne Durchsuchungsbeschluß- eh nicht zulässig, dass der Mieter deshalb die Miete mindert, denn er hat es ja selbst verschuldet, dass er nicht heizen kann, dies ist KEIN Mietminderungsgrund!!

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Der Trick nennt sich mittelbare Schenkung, dennoch würde ich hierfür zum Steuerberater gehen und mich beraten lassen. Mit einer mittelbaren Grundstückschenkung kann man steuersparend Bargeld vererben. Dabei schenkt der Erblasser den Kindern Bargeld, mit der Auflage, davon eine konkrete Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben. In diesem Fall legt das Finanzamt bei der Berechnung der Schenkungsteuer nicht den Nominalwert des Geldes, sondern den derzeit noch günstigen Steuerwert der Immobilie zugrunde. Dies kann sich noch vor der Erbschaftssteuerreform lohnen!

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Ja, das geht, die Firma muss hierfür aber einen deutschen Rechts- oder Patentanwalt als Vertreter haben, der die Anträge beim Deutschen Patent- und Markenamt einreicht und bearbeitet.

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Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache beauftragt werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Ich kann jetzt nichts genaues zur Höhe der hierbei entstehenden Kosten sagen. Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte gewährt. Sie kann auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einem Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das zuständige Amtsgericht. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Deine Freundin sollte einfach mal beim Amtsgericht ihrer Stadt anrufen oder vorbei gehen und dort nachfragen!

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Das frage ich mich auch, aber das OLG Düsseldorf hatte dieses Vorhaben untersagt, da es nach Ansicht der Richter gegen das Wettbewerbsrecht und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verstoße. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Durchführung einer unter der Bezeichnung «coffee and law» angekündigten Veranstaltung untersagt. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollte eine anwaltliche Erstberatung in der lockeren Atmosphäre eines Cafés stattfinden. Das OLG sah hierin auch eine Werbeveranstaltung, die für Rechtsanwälte verboten sei. Auch könne das anwaltliche Verschwiegenheitsgebot in einem Café nicht eingehalten werden. Schließlich liege auch noch ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor, da die Werbung mit einem Pauschalpreis von 20 Euro unzulässig sei.

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Das kenne ich auch, es könnte daran liegen, dass getoastetes Weißbrot dunkler und härter ist, als ungetoastetes Weißbrot. Die dunkle Farbe vermittelt dann das Gefühl, dunkles Brot zu essen (das ja natürlich gesünder ist, als Brot aus hellem Mehl).

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Sie sollte zum Anwalt gehen, denn es gibt schon Gerichtsentscheidungen, die e-bay-Käufer wegen solcher Sachen wegen Hehlerei verurteilt haben. Das Amtsgericht Pforzheim hat den Käufer eines Navigationssystems zu 1 400 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei verurteilt. Nach Ende der Auktion hatte sich herausgestellt: Das Gerät war gestohlen. Die Polizei beschlagnahmte es, die Staatsanwaltschaft ermittelte und erhob Anklage. Der Schnäppchenjäger war sich keiner Schuld bewusst. Doch das Amtsgericht sprach ihn schuldig. Er hätte Verdacht schöpfen müssen, meinte das Gericht. Außer der Geldstrafe musste der Mann auch noch die Verfahrenskosten zahlen. Als Hehler macht sich strafbar, wer in Bereicherungsabsicht gestohlene oder sonst rechtswidrig beschaffte Ware ankauft. Ausreichend ist, wenn der Käufer es für möglich hält, dass die Ware aus dunklen Quellen stammt. Anhaltspunkte für verdächtige Angebote sind ein niedriger Preis und die Lieferung ohne irgendwelche Belege. Auch die Lieferung aus dem Ausland kann nach Ansicht der Richter in Pforzheim ein Indiz sein. Dieses Urteil ist allerdings in der Juristerei auf große Kritik gestossen, man weiß aber nicht, wie das zuständige Gericht in dem Fall deiner Freundin entscheiden wird, deshalb Rechtsrat einholen.

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Verlagert eine Firma ihren Sitz während der Elternzeit einer Mitarbeiterin, so muss diese die Versetzung nicht akzeptieren. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen in Offenbach hervor (Az.: 11 Sa 296/06). Im verhandelten Fall hatte eine Firma ihren Sitz vom Rhein-Main- ins Ruhrgebiet verlagert. Als die Mitarbeiterin nach der Elternzeit wieder ihren Job antreten wollte, bot ihr der Arbeitgeber eine Stelle am inzwischen rund 300 Kilometer entfernten Firmensitz an. Die Arbeitnehmerin akzeptierte dies nicht und klagte auf Lohnfortzahlung. Schließlich bot sie ihre Arbeitsleistung am alten Standort an. Das Gericht gab der Frau Recht. Eine derart weiträumige Versetzung sei nicht mehr vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Die Firma hätte der Mitarbeiterin während der Elternzeit vielmehr eine Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen aussprechen müssen. Diese ist bei einer Verlagerung eines Betriebes möglich, wenn der Mitarbeiter an anderer Stelle nicht weiter beschäftigt werden kann oder ein entsprechendes Angebot ablehnt. Du musst jetzt also abwarten, ob dir dein Arbeitgeber eine Änderungskündigung anbietet, tut er das, dann hast du nur die Möglickeit, die Änderungskündigung nicht anzunehmen, dann war es das. Bietet er keine Änderungskündigung an, dann hat er einen Fehler gemacht, du könntest dann auf Weiterbeschäftigung klagen, das ist ja dann praktisch am alten Standort nicht möglich -den gibt es ja nicht mehr- so dass im Ergebnis beim Arbeitsgericht eine Abfindung für dich ausgehandelt werden kann.

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Habe mal was niedliches bei http://www.conleys.de gesehen. Es nannte sich Yoga-Geschenkbox und beinhaltet 50 Karten mit netten Yoga-Tipps, eine Kerze, ein Yogaband und eine Packung Räucherstäbchen.

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