Du musst hingehen und den Brief mit der Info, dass Dein Ausweis und Dein Pass zur Abholung bereit liegt, mitnehmen und der Security zeigen um rein zu kommen.

Sollten Sie Dich nicht trotzdem nicht rein lassen, ruf noch vor dem Eingang mit dem Handy bei der auf dem Brief genannten Telefonnummer an (am besten keine Durchwahl, sondern die zentrale Nummer der Abteilung). Wenn da immer noch niemand dran geht, dann ruf in der Rathaus-Zentrale(!) an, statt bei der Abholstelle und schildere denen das Problem, ebenfalls mit dem Hinweis, dass Du nur die Ausweise abholen willst und aktuell vor der Tür stehst.

Alternativ oder falls das - was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann - auch nichts bringen sollte, sende einfach an die in dem Brief üblicherweise genannte Post-Adresse eine Beschwerde und schildere denen sachlich das ganze Tohuwabohu. Falls Du in einer Großstadt leben solltest, z.B. München, bitte in dem Brief auch darum die Ausweise zur Abholung einfach an eine andere Filiale als die Zentrale zu schicken, denn dort kann man sie üblicherweise auch ohne Termin abholen.

Viel Erfolg

P.S.: Und falls auch das nichts bringt, wende Dich einfach an die lokale Presse, dann geht alles garantiert ratzfatz.

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Ach, das ist nichts ungewöhnliches. Bei uns grüßen große Maschinen auch nur selten kleine, Sportmaschinen keine Chopper und einige wenige Wochen nach Saisonbeginn grüßen fast nur noch "Saison-Frischlinge" als erstes und langjährige Biker eher selten zurück. Kenne ich nicht anders. 😎

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Ist derjenige, dem das Geld gehört womöglich minderjährig und derjenige, der es genommen hat sein Erziehungsberechtigter?

Und falls ja: hat der Erziehungsberechtigte das Geld seinerzeit selbst dem Minderjährigen geschenkt?

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Telefonische Krankschreibung ist doch auch wieder zulässig, wenn Du den Arzt kennst. Ansonsten per Videosprechstunde kannst Du auch jeden anderen der Zeit hat nutzen, allerdings nicht für eine langfristige Krankschreibung.

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An dieser Behauptung stimmt absolut gar nichts. Teilweise ist das Warten sogar das verkehrteste, was man machen kann.

Wann wie wo dem nachgegangen wird, hängt letztendlich aber immer von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten ab.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/vermisstenanzeige-nach-24-stunden

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Das Fotografieren ist nicht immer verboten. Wenn Dein Chef das Foto z.B. macht, um Deine Verfehlungen gegen die arbeitsvertragliche Pflichten beweiskräftig zu belegen, kann das durchaus zulässig sein.

Durch schutzwürdige Interessen gerechtfertigt
Auch die zielgerichtete Anfertigung eines Personenfotos kann jedoch gerechtfertigt sein. So wird das Fotografieren zur Erlangung eines Beweismittels in einem späteren Zivilprozess grundsätzlich als zulässig angesehen. Hierbei ist nach Auffassung der Gerichte zu berücksichtigen, dass solche Fotos nicht zu dem Zweck geschossen werden, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verwendung im Rahmen eines Prozesses führe dazu, dass lediglich ein begrenzter Personenkreis Einblick habe, so dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts sich in einem engen Rahmen halte. Der Zweck, für die Durchführung eines Prozesses ein Beweismittel an der Hand zu haben, sei demgegenüber so schützenswert, dass die mit dem Fotografieren verbundene geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts von dem Betroffenen in der Regel hinzunehmen sei.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/fotografieren-von-personen-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html

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Indem Du mit der irgendwo noch stehenden Höhe sowohl die Fläche der Wand von Seiten des Bades berechnest, als auch von Seiten des Abstellraumes (was wohl gleich viel sein dürfte) und diese Fläche dann x2 rechnest wg doppelt beplankt.

Warum dann allerdings nach einer Menge Gipsbauplatten in m' (?) gefragt wird, die Lösungsmöglichkeiten jedoch im qm angeboten werden, solltest Du noch mal checken.

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Nein, würde der Zoll beschlagnahmen. Dementsprechend wird es oftmals von den externen Apotheken gar nicht erst hierher verschickt.

Zur Info:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Arzneimittel/arzneimittel_node.html

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Eine nachträgliches zuschicken meines Parkausweises um zu beweisen, dass ich dort berechtigt bin zu Parken wird, generell nicht Akzeptiert. ...
Ich sehe nicht ein 40€ extra zu zahlen nur weil, ich mal vergessen habe nach meiner Nachtschicht den Parkausweis auszulegen. 

Da auf Deinem Dauerparkausweis nur die Ausweisnr. und die Straße inkl. Hausnr. drauf steht könnte ihn zu dem gleichen Zeitpunkt, als Du dort ohne Dauerparkausweis geparkt hast, auch jemand anderes verwendet haben, z.B. ein Kumpel von Dir.

Somit wirst Du wohl nicht um die Strafe drum rum kommen.

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Oh ja, ist schon länger bekannt. Es gibt sogar schon ein Urteil des OLG München diesbezüglich (Urteil v. 01.06.2022, Az.: 10 U 7328/21):

Ereignet sich bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 130 km/h ein Unfall, kann dem Schnellfahrenden eine Mithaftung auferlegt werden – auch wenn er für den Unfall an sich nicht verantwortlich ist.

(Auszug aus https://www.anwalt.de/rechtstipps/mitschuld-an-unfall-wegen-fahrens-mit-hoher-geschwindigkeit-auf-der-autobahn-209154.html)

Siehe auch:

https://mobil.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_10-U-738221-e_Mithaftung-zu-25-Prozent-fuer-Verkehrsunfall-wegen-deutlicher-Ueberschreitung-der-Richtgeschwindigkeit-auf-Autobahn.news32002.htm

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Ich habe absolut kein Problem mit fülligeren bis dicken Personen und habe auch mehrere in meinem engsten Freundeskreis. Aber sich mit 205 kg bei 1,85 m Größe als nicht dick, sondern nur "stark" zu bezeichnen ist zwar gut in puncto Selbstbewusstsein, aber sehr blauäugig und vor allem gefährlich in puncto Gesundheit.

Nur mal so zum Vergleich: als Matthias Steiner (der Europameister und Weltmeister im Gewichtheben) 2008 Olympia-Gold gewann, wog er bei 1,83 m Körpergröße 145 Kilo und sah auch schon so einiges fülliger, als einfach nur stark aus. Du aber hast sogar noch mal ganze 60 kg mehr drauf. (Die von Dir als Argument genannte unterschiedliche Beschaffenheit der Knochen kann übrigens maximal(!) drei Kilogramm Gewichtsunterschied ausmachen.)

Matthias Steiner hat nach dem Ende seiner Karriere an Gewicht verloren und wiegt nun nur noch 105 kg und sieht heute ehrlich gesagt deutlich sportlicher aus, als damals als Olympia-Sieger!

Das Abnehmen hat er übrigens seiner Gesundheit wegen gemacht und das kann ich Dir ebenfalls nur dringend empfehlen. Denn die Folgen dieses massiven Übergewichts wirst Du insbesondere mit zunehmendem Alter anhand immer mehr und immer schlimmer werdener Krankheiten, die auch zunehmend Deinen Alltag einschränken werden, zu spüren bekommen.

Von daher: verschenke nicht Deine Gesundheit, sondern tue besser etwas wirklich wichtiges dafür.

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Um das korrekt beurteilen zu können, müsste man sich das Fenster mal in live angucken, da es leider beide Varianten gibt.

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Das Knacken solltest Du besser checken lassen, weil es könnte auch durch ein gewisses Wirbelgleiten kommen, was alles andere als gut ist.

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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es von dem Arbeitgeber erst, wenn man vorher mindestens 4 Wochen gearbeitet hat.

Du musst Dich daher an Deine Kranken­kasse wenden:

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

(Auszug aus https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/anspruch-von-neuen-mitarbeiter-auf-entgeltfortzahlung-2037132)

Und eine Krankschreibung brauchst Du natürlich auch.

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an der Halterung der Bremse

In dem von Dir verlinkten Video berührend die Spiegel die Bremshalterungen noch nicht mal, sondern sind nur in unkonventioneller Art an den bisherigen Spiegelhalterungen montiert. Wenn es vernünftig hält, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Wichtig jedoch: die Spiegel müssen beide jeweils mindestens 28 cm Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird. Naja und zu klein sein dürfen sie natürlich auch nicht sein, also nur zugelassene verwenden.

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Die Wartefrist umgehen lässt sich leider nicht so einfach:

Ausschlaggebend im Schadensfall ist der Zeitpunkt, der den Schaden – hier: den Arbeitsrechtsstreit – ausgelöst hat. Dieser muss nach Ablauf der Wartezeit liegen, damit Versicherungsschutz besteht. Für Ereignisse, die vor Abschluss der Versicherung oder während der Wartezeit passieren, besteht kein Versicherungsschutz.

Aaaaaaaaber:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wartezeit für den Arbeitsrechtsschutz entfallen. Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung nachweisen können, dass Sie bereits zuvor über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung verfügt haben und der Versicherungsschutz lückenlos in den neuen Versicherungsvertrag mündet, greift der Arbeitsrechtsschutz sofort.

(Auszug aus https://www.check24.de/rechtsschutzversicherung/fragen/wartezeit-berufsrechtsschutz/)

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schwarzfahren im bus
bei unfall bei dem man nicht beteiligt war weiterfahren

Strafbar machen sich nur Unfallbeteiligte, die sich vom Ort entfernen. Beteiligt sind sowohl der Verursacher als auch alle in den Unfall verwickelten Personen. Wer den Vorfall lediglich beobachtet hat, ist nur Zeuge und kann keine strafbare Unfallflucht begehen.

(sh. https://www.bussgeldkatalog.de/fahrerflucht-zeuge/)

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Mache ich mich damit strafbar wenn ich ihn nicht gezielt angel?

Nein, keine Sorge; steht so auch in deren Richtlinien (sh. u.). Nur dass Du Deinen ungewollten Fang umgehend zurücksetzt bzw. wie du mit einem umgehst, der sich nicht vom Haken lösen lässt, ist wichtig:

g) Kann der Haken im Rachen eines nach Zeit und Maß zurückzusetzenden Fisches nicht verletzungsfrei entnommen werden, so ist dieser Fisch unverzüglich zu töten. Das abgetrennte Vorfach mit Haken ist zu Kontrollzwecken im Fisch zu belassen.
8. Bei Verstößen gegen die Fischereiordnung wird die Fischereierlaubnis ohne Entschädigung sofort entzogen. In schweren Fällen ist mit Strafanzeige zu rechnen.

(Auszug aus http://www.stadtfischer-immenstadt.de/Neuer%20Ordner/tageskarten.htm)

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